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Eine britische Polizeibehörde ist zur Zahlung von umgerechnet rund 22.300 Euro Entschädigung verurteilt worden. Grund ist ein Streit um Noise-Cancelling-Kopfhörer: Eine Mitarbeiterin mit diagnostizierter Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) hatte mehrfach darum gebeten, die Kopfhörer zur besseren Konzentration am Arbeitsplatz nutzen zu können. Die Behörde lehnte dies jedoch ab.
Wie die britische Zeitung „The Telegraph“ berichtet, arbeitete Donna V. seit September 2023 befristet als Sachbearbeiterin für die Opfer- und Zeugenbetreuung bei der Avon and Somerset Police. Sowohl zu Beginn ihrer Tätigkeit als auch nach der vierwöchigen Probezeit beantragte sie Noise-Cancelling-Kopfhörer, um störende Hintergrundgeräusche auszublenden.
Großbritannien: Gericht sieht Versäumnis beim Arbeitgeber
Vor dem Arbeitsgericht spielte auch eine Rolle, dass Donna privat bereits über entsprechende Kopfhörer verfügte. Diese habe sie am Arbeitsplatz jedoch nicht eingesetzt. Für Richter Edmund Beever änderte das nichts am Fall.
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Nach seiner Einschätzung liegt die Pflicht, angemessene Anpassungen für Beschäftigte mit einer Behinderung vorzunehmen, beim Arbeitgeber – nicht bei den Arbeitnehmern selbst. Die Polizeibehörde wurde deshalb zur Zahlung von 19.141 Pfund, umgerechnet rund 22.310 Euro, verurteilt.
Darüber hinaus bewertete das Gericht Zweifel der Vorgesetzten an der ADHS-Diagnose der Mitarbeiterin als unzulässige Belästigung. Die Diagnose war im Mai 2023 über den privaten Anbieter ADHD360 gestellt worden, nachdem ihr Hausarzt ihre Beschwerden laut „The Telegraph“ zunächst auf ein geringes Selbstwertgefühl zurückgeführt hatte.
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Deutlich höhere Forderung stand im Raum
Im Dezember 2023 fiel die Mitarbeiterin krankheitsbedingt aus. Nachdem die ursprünglich vertretene Kollegin im März 2024 an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, zog Donna V. vor das Arbeitsgericht in Bristol.
Ursprünglich hatte sie eine Entschädigung von mehr als 126.000 Pfund (rund 147.500 Euro) gefordert. Das Gericht sprach ihr schließlich knapp 19.200 Pfund zu.
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ADHS betrifft Millionen Menschen
Nach Angaben von ADHS Deutschland sind rund fünf Prozent der Drei- bis 17-Jährigen von ADHS betroffen. Jungen erhalten die Diagnose etwa viermal häufiger als Mädchen. Rund 60 Prozent der Betroffenen leiden auch im Erwachsenenalter noch unter den typischen Symptomen.

Wie das staatliche Gesundheitsportal gesund.bund.de erklärt, äußert sich ADHS häufig durch Konzentrationsprobleme, Impulsivität oder Hyperaktivität. Bei Erwachsenen kann die neurologische Entwicklungsstörung unter anderem den Berufsalltag oder zwischenmenschliche Beziehungen erschweren. Die genauen Ursachen gelten bis heute als nicht vollständig erforscht.
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mkx