Arbeitgeberpräsident - Dulger pocht auf wöchentliche Höchstarbeitszeit - DGB dagegen

Arbeitgeberpräsident Dulger pocht auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Deutschland. Fast überall würden die Spielräume der europäischen Arbeitszeitrichtlinie genutzt, nur hierzulande nicht, sagte Dulger der Deutschen Presse-Agentur.

09.08.2026

Ein Fliesenleger entfernt alte Fliesen im Bad

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger will eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. (IMAGO / McPHOTO / IMAGO / McPHOTO / BilderBox)

Das Arbeitszeitgesetz stamme aus der Ära von Telex und Wählscheibe. Es kenne weder Notebooks noch Kita-Öffnungszeiten, betonte Dulger. Wenn eine wöchentliche Höchstarbeitszeit so gefährlich sei, müssten Arbeitnehmer in Belgien und Italien "reihenweise krank im Bett liegen", ihre Krankheitsquoten seien aber sogar niedriger. Dulger erklärte, sogar eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder wünsche sich Änderungen.

Widerspruch vom DGB

Der stellvertretende DGB-Chef Körzell sagte dagegen, die Mehrheit der Beschäftigten, auch die Gewerkschaftsmitglieder, sei gegen überlange Arbeitszeiten. Die Arbeitgeber wollten die Höchstarbeitszeit ausweiten und damit zurück zum "Herr-im-Hause-Prinzip". Körzell warnte, im schlimmsten Fall könnten Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen dazu gezwungen werden, bis zu 13 Stunden täglich zu arbeiten. Dabei seien viele Belegschaften schon heute ausgelaugt. Das Unfallrisiko steige exponentiell, werde länger als acht Stunden gearbeitet.

Während das deutsche Gesetz die tägliche Arbeitszeit im Grundsatz auf acht Stunden begrenzt, sieht die europäische Richtlinie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. In Deutschland kann die Arbeitszeit nur mit Ausgleich innerhalb eines halben Jahres auf bis zu zehn Stunden verlängert werden.

Bundeskanzler Merz hatte bei seiner Sommerpressekonferenz Mitte Juli gesagt, er erwarte im Herbst einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas zur Arbeitszeitreform. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.

Diese Nachricht wurde am 09.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.