Beamte könnten in die gesetzliche Rente einzahlen – Merz-Regierung reagiert mit „nichtssagender Antwort“
Stand: 24.08.2026, 21:41 Uhr
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Beamte sollen trotz Reform nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Dabei gäbe es günstige Lösungen, wie Experten zeigen. Der Ärger wächst.
Berlin – In der Rente stehen große Veränderungen bevor. Die Rentenkommission der Bundesregierung legte im Sommer einen umfassenden Reformkatalog vor, den die Bundesregierung – vorausgesetzt, die Streitereien vor den Landtagswahlen eskalieren nicht weiter – auch so umsetzen will. Das Rentenalter soll steigen, die „Rente mit 63“ abgeschafft, eine kapitalgedeckte Zusatzrente eingeführt werden und Abgeordnete sollen bald in die gesetzliche Rente einzahlen. Eine seit Jahren immer wieder diskutierte Forderung jedoch soll nicht umgesetzt werden: Beamte in die gesetzliche Rente zu integrieren. Das ist ein Fehler, mahnt nun der Grüne Rentenpolitiker Armin Grau. Er stützt sich dabei auf das Urteil von Expertinnen und Experten.

Die zuständige Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat sich immer wieder dafür ausgesprochen, auch Beamte in eine einheitliche Rentenversicherung zu integrieren. Und auch die Expertinnen und Experten sowie politischen Vertreter von CDU, CSU und SPD aus der Rentenkommission sind sich eigentlich einig, wie sie in ihrem Bericht klar machen: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an“, heißt es darin.
Beamte in die gesetzliche Rente – ein gangbarer Schritt?
Trotz des „Idealbilds“ empfiehlt die Kommission aber nicht, auch Beamte in die Gesetzliche zu integrieren – sondern Maßnahmen, die gesetzliche Versicherte betreffen, „wirkungsgleich“ auf Beamte zu übertragen. Ein Kompromiss also. Besonders die Union bringt eine Einheits-Rentenversicherung immer mit enormem Aufwand, hohen Kosten und wenig Ertrag in Verbindung.
Genau dieser Argumentation widerspricht nun aber der Rentenpolitiker Armin Grau und bezieht sich auf eine Analyse des Sachverständigenrats Wirtschaft in dessen Jahresgutachten 2023/24. „Er empfiehlt, für eine längere Übergangszeit ein separates Konto für Beamt*innen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu führen, in das Bund, Länder und Kommunen einzahlen und das für die Finanzierung der laufenden Pensionen verwendet wird“, sagt Grau unserer Redaktion. „Damit wird das Problem der doppelten Belastung der Staatskassen durch die Pensionen und neue Beiträge gemindert.“
Laut dem Sachverständigenrat, der die Bundesregierung berät, ließe sich so eine „kostenneutrale“ Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung erzielen und mithilfe der betrieblichen Altersvorsorge weiter sicherstellen, dass eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst ausreichend attraktiv bleibt. Der Sachverständigenrat macht aber auch deutlich, dass die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente die öffentlichen Haushalte „insgesamt kurz- bis mittelfristig zusätzlich belasten“ würde, wenn ein Modell ohne die separaten Beitragskassen gewählt würde.
„Bedauerlicherweise hat die Kommission diesen klugen Vorschlag nur als denkbare Variante kurz erwähnt, aber nicht in ihre Empfehlung aufgenommen, und bleibt in ihren Empfehlungen zu Beamt*innen sehr vage“, beklagt Grau. Der Grünen-Politiker hat daraufhin eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und sich erkundigt, ob diese im aktuell laufenden Gesetzgebungsprozess für die Rentenreform eine solche Maßnahme in Erwägung zieht. Die Bundesregierung antwortet darauf: „Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in ihrer Gesamtheit umgesetzt werden sollen. Der Gesetzentwurf soll noch 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen werden.“
Für Grau, den Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestags-Grünen, ist das zu wenig. „Die Bundesregierung gibt jetzt auf eine schriftliche Frage der Grünen hin nur eine nichtssagende Antwort zu diesem Vorschlag“, moniert er. „Es ist dringend erforderlich, einen langfristigen Weg auch für die Einbeziehung von Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung zu entwickeln“, fordert der Grünen-Politiker. „Die Bundesregierung sollte sich dazu mit dem Vorschlag des Sachverständigenrats eingehender auseinandersetzen, als sie es in ihrer Antwort erkennen lässt.“
Auch bei den Sozialverbänden hat die Entscheidung über Beamte für Frust gesorgt. Henriette Wunderlich, Rentenexpertin des Sozialverbands Deutschland, beklagte kürzlich im Videointerview mit unserer Redaktion, dass die Beamtenversicherung in der Rentendebatte zu selten vorkomme. „Es wird immer nur über die gesetzliche Rentenversicherung gesprochen und auch ein bisschen der Eindruck erweckt, es gäbe Rentnerinnen und Rentner, die extrem hohe Renten hätten – das gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung einfach nicht.“ Wunderlich weiter: „Jemand, der mehr als 2400 Euro Bruttorente hat aus der gesetzlichen Rentenversicherung – das sind gerade mal neun Prozent der Rentnerinnen und Rentner. Da gibt es einfach ein Ungleichgewicht.“
Der Sozialverband spricht sich ebenfalls für eine einheitliche Rentenversicherung aus und beklagt den Status quo. „Die, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, nehmen das als Zweiklassensystem wahr und fühlen sich oft als Rentner:innen zweiter Klasse.“ (Quellen: Bericht der Alterssicherungskommission, Sachverständigenrat Jahresgutachten 23/24, Grüne-Bundestagsfraktion, Bundesregierung, Videointerview ‚Ihr wollt‘s wissen‘ Sozialverband Deutschland)