Bitcoin- und Krypto-Haltefrist abschaffen: Bestandsschutz, Fristen und Co.

Bitcoin-Haltefrist: Fällt die Haltefrist für Bitcoin und Krypto? Das müssen Sie wissen

Die Regierungskoalition will die Kryptobesteuerung grundlegend ändern. Nun werden weitere Details bekannt. Was Sie dazu wissen müssen.

Fällt die einjährige Haltefrist bei Bitcoin und Krypto? Foto: IMAGO/CHROMORANGE

Es war eine Nachricht, die die deutsche Krypto-Community im Juli in Aufruhr versetzte: Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin. Im Zentrum der Diskussion steht das Herzstück der bisherigen Krypto-Steuergrundlage in Deutschland: die einjährige Haltefrist. Die regelt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin sowie anderen Kryptowährungen nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer komplett steuerfrei sind.

Doch damit könnte bald Schluss sein. Seit Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt 2027 ist klar, dass die Bundesregierung diese Privilegien streichen will. Für langfristig orientierte Anleger und Sparer geht es dabei um viel Geld. Nun werden weitere Details – darunter Details zum Bestandsschutz und mögliche Daten und Termine zum Inkrafttreten – bekannt.

Was bedeutet der Vorstoß für Investoren, wie argumentiert die Politik und welche Hürden gibt es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bitcoin- und Krypto-Haltefrist im Überblick.

Wird die Haltefrist für Bitcoin und Krypto in Deutschland abgeschafft?

Dieser Schritt ist geplant. Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen und nennt darin die Besteuerung von Kryptowerten ausdrücklich als Konsolidierungsmaßnahme. Dort heißt es: „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“

Die „Welt“ berichtete zuletzt über einen Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium. Demnach sollen Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen sogenannten Tauschkryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden.

Kryptowährungen

Die Zeit der steuerfreien Kryptogewinne endet

von Niklas Hoyer

Was ist zur Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist bisher beschlossen?

Beschlossen ist derzeit noch nichts. Ende April hatte das Kabinett bereits die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 festgelegt, Anfang Juli folgte der Haushaltsentwurf samt Haushaltsbegleitgesetz. Eine Entscheidung im Bundestag steht allerdings noch aus.

Im September wurden dann erste Details unter anderem zum Bestandsschutz bekannt: Laut dem Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium sollen die Regelungen nur für neu erworbene Bestände gelten und ab 2028 erstmals einen automatischen Steuerabzug vorsehen. Künftig soll auch für Kryptowährungen die Abgeltungsteuer von pauschal 25 Prozent gelten. Damit würde der Sonderstatus entfallen, der Kryptowährungen bislang von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet.

Laut „Welt“ befindet sich das Vorhaben in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind daher noch möglich. Die Reform soll nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Bereits zuvor erworbene Bitcoin und andere Kryptowährungen würden weiterhin nach den bisherigen Regelungen behandelt.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister ist allerdings erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Den Plattformen soll damit Zeit bleiben, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen.

Bitcoin und Co.

Der Krypto-Steuerhammer kommt – wie können Anleger ihr Geld retten?

von Philipp Frohn

Bitcoin-Haltefrist: Wie sieht der weitere Fahrplan aus?

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 hat die Bundesregierung den Startschuss für die Reform der Krypto-Besteuerung gegeben. Im September wird die Koalition das Gesetzespaket im Zuge der Haushaltsdebatte in den Bundestag einbringen. Die entscheidenden Verhandlungen sind von September bis November im Finanz- und Haushaltsausschuss angesetzt. Die finale Abstimmung im Bundestag ist für Ende November oder Anfang Dezember geplant.

Da die Reform direkten Einfluss auf die Steuereinnahmen der Länder hat, ist die Zustimmung der Länderkammer erforderlich. Die entscheidende Sitzung des Bundesrats ist für den 18. Dezember 2026 um 9:30 Uhr terminiert. Um den engen Zeitplan einzuhalten, müssen unmittelbar danach – noch vor dem Jahreswechsel – die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Was würde sich steuerlich ändern, wenn die Haltefrist für Bitcoin und Krypto fällt?

Eine Abschaffung der einjährigen Halte- oder Spekulationsfrist für Krypto-Assets in Deutschland würde die steuerlichen Rahmenbedingungen für Anleger grundlegend verändern. Bislang werden Kryptogewinne beim unterjährigen Verkauf mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bis zu 45 Prozent betragen kann. Im Gespräch ist, Kryptogewinne ab dem 1. Januar 2027 steuerlich wie Aktien zu behandeln. Hier greift die Abgeltungsteuer. Gegebenenfalls fällt auch noch Kirchensteuer an.

Warum werden Bitcoin und Krypto steuerlich nicht wie Aktien behandelt?

Gegen die Gleichbehandlung von Bitcoin und Aktien spricht, dass Bitcoin die grundlegenden Eigenschaften eines Wertpapiers fehlen. Während eine Aktie einen verbrieften Anteil an einem Unternehmen darstellt, der Rechte auf Mitsprache und Dividenden gewährt, basiert Bitcoin auf einem dezentralen Netzwerk ohne Emittenten. Bei anderen Kryptowerten – sogenannten Altcoins – stellt sich die Struktur teilweise anders dar: Durch zentrale Entwicklerteams oder Stiftungen weisen sie Merkmale auf, die denen von Wertpapieren ähneln.

Bitcoin-Besteuerung

Dem Steuerprivileg beim Bitcoin droht das Aus – diese Pläne liegen auf dem Tisch

von Julian Heißler und Philipp Frohn

Das deutsche Steuerrecht differenziert hier bislang jedoch nicht. Da weder Bitcoin noch Altcoins als klassische Kapitalanlagen verbrieft sind, werden sie einheitlich als sonstige Wirtschaftsgüter eingestuft – vergleichbar mit Gold, Kunst oder Oldtimern. Aus diesem Grund unterliegen Kryptogewinne derzeit nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern werden als privates Veräußerungsgeschäft nach dem Einkommensteuergesetz erfasst, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil aus dem Jahr 2023 bestätigt hat (Az. IX R 3/22). Dies macht Gewinne nach einer Haltefrist von über einem Jahr komplett steuerfrei.

Grundlegendes zum Thema Bitcoin (BTC)

  • Proof of Work: „It´s not a bug, it´s a feature” – darum ist PoW für Bitcoin essentiell
  • Bitcoin Hashrate: Was ist die Hashrate und was sagt der Wert über das Bitcoin-Netzwerk aus?
  • Bitcoin aufbewahren: So sichern Sie Ihre BTC richtig
  • Seed Phrase sicher aufbewahren: So sichern Sie den Zugang zur Bitcoin-Wallet

Wird es einen Bestandsschutz oder Übergangsregeln geben?

Je konkreter die Reform der Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte wird, desto drängender wird die Frage nach einem Bestandsschutz beziehungsweise dem damit verbundenen Vertrauensschutz. Dieser soll Anleger davor schützen, dass der Staat Gesetze rückwirkend zu ihrem Nachteil ändert.

Laut dem aktuellen Referentenentwurf aus dem Finanzministerium sollen diese Regelungen nur für neu erworbene Bestände gelten. Das bedeutet, dass für Bitcoin- und Kryptowerte, die vor dem 1. Januar 2027 erworben wurden, Bestandsschutz gilt. Diese würden demnach weiterhin unter die alte Regelung und damit unter die einjährige Haltefrist fallen.

Frühere parlamentarische Vorstöße thematisierten in der Bundestagsdrucksache 21/6112 bereits ausdrücklich Rückwirkungsprobleme. Gerade für Anleger, die im Glauben an die geltende Rechtslage langfristig investiert haben, bleibt der Bestandsschutz der neuralgische Punkt.

Bitcoin (BTC)

„Bitcoin, nicht Krypto!“: Lernt bitte endlich den Unterschied!

Kommentar von Sören Imöhl

Warum will die Bundesregierung Bitcoin und Krypto steuerlich anders behandeln?

Offiziell geht es der Bundesregierung um Mehreinnahmen und eine neue steuerliche Systematik, weshalb sie die Maßnahme ausdrücklich als Teil ihres finanzpolitischen Konsolidierungskurses anführt. Das politische Ziel ist es, die bisherigen steuerlichen Sonderregelungen für Bitcoin- und Kryptogewinne abzuschaffen.

Nach Schätzungen des Finanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen. Wie hoch die bürokratischen Kosten für die Umsetzung dieser Regelung ausfallen werden, ist bislang nicht abzusehen. Sie müssten den möglichen Einnahmen jedoch gegenübergestellt werden.

Das Finanzministerium begründet die Pläne mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien wegen ihrer hohen Liquidität und ihrer vorwiegend spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar.

Kritiker halten dem die Rechtsprechung des BFH entgegen, die Kryptowerte steuerlich auf einer Stufe mit Gold sieht. Sollte die Koalition selektiv die Haltefrist für Krypto-Assets abschaffen, kollidiert dies aus Sicht der Kritiker mit dem steuerlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes: Der Gesetzgeber müsste stichhaltig begründen, warum ausgerechnet diese Anlageklasse aus dem Gefüge der privaten Veräußerungsgeschäfte herausgelöst werden soll – Gold jedoch unangetastet bleibt.

Blick nach Österreich: Was hat die Abschaffung der Krypto-Haltefrist gebracht?

Österreich hat die einjährige Haltefrist bereits im März 2022 abgeschafft. Seitdem werden Kryptogewinne dort mit der Kapitalertragsteuer belegt. Kryptounternehmen kritisieren, die Neuregelung hätte zu geringen finanziellen Vorteilen, aber viel Bürokratie geführt. Im Jahr 2024 nahm der österreichische Staat durch die Neuregelung 33,8 Millionen Euro ein. Das entspricht gerade einmal 0,57 Prozent des gesamten Kapitalertragsteuer-Aufkommens, trotz des damals hohen Bitcoin-Kurses.

Allerdings liegen keine Zahlen dazu vor, wie hoch die Einnahmen durch die Besteuerung von Kryptowerten vor der Reform ausfielen. Hinzu kommt: Ein Vergleich mit Deutschland ist schwierig, weil hierzulande bislang auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere als steuerpflichtiger Verkauf gewertet wird. Dies gilt als großer Treiber der Kryptosteuer. Bliebe diese Regelung erhalten, dürften auch die Steuereinnahmen entsprechend höher ausfallen.

Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige

Stellenmarkt Die besten Jobs auf Handelsblatt.com

Anzeige

ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln

Anzeige

IT BOLTWISE Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik

Anzeige

Remind.me Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s

Anzeige

Presseportal Lesen Sie die News führender Unternehmen!

Anzeige

Bellevue Ferienhaus Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen

Anzeige

Übersicht Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche

Anzeige

Finanzvergleich Die besten Produkte im Überblick