Breko und VATM: Welcher Leerrohrzugang der Telekom den Ausbau voranbringt - Golem.de

Die Bundesnetzagentur legt verbindliche Regeln für die Mitnutzung passiver Telekom-Infrastruktur fest. Während der VATM Planungssicherheit feiert, sieht der Breko Fehlanreize für den echten Glasfaser-Ausbau und Bürokratie.

Glasfaserkabel der Deutschen Telekom (Bild: Deutsche Telekom)

Glasfaserkabel der Deutschen Telekom Bild: Deutsche Telekom

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli 2026 eine Entscheidung(öffnet im neuen Fenster) über den Zugang zu Leerrohren der Deutschen Telekom veröffentlicht. Die Behörde gab verbindliche Muster- und Rahmenbedingungen vor, zu denen Konkurrenten der Telekom deren passive Infrastruktur, vor allem unterirdische Leerrohrtrassen und oberirdische Holzmasten mitnutzen können.

Sven Knapp, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), sagte zu Golem: "Grundsätzlich ist der regulierte Leerrohrzugang aus unserer Sicht nicht das richtige Leitmodell für Open Access. Open Access über Bitstrom-Vorleistungen ist der bessere Weg: Faire Kooperationen auf aktiven Netzen verteilen Wertschöpfung und Investitionsrisiken ausgewogener, verbessern die Netzauslastung, schaffen deutlich schneller Anbietervielfalt für Verbraucherinnen und Verbraucher und stärken so den weiteren Glasfaserausbau."

Der Leerrohrzugang werde inzwischen dreifach reguliert – durch die Vorgaben der europäischen Gigabit-Infrastruktur-Verordnung, die Regeln im geförderten Ausbau und zusätzlich durch die Regulierung der Telekom als marktmächtiges Unternehmen. Da seien widersprüchliche Regelungen vorprogrammiert.

Hinzu komme die problematische Ausstrahlungswirkung der regulierten Telekom-Entgelte auf den gesamten Markt: Andere Glasfaserausbauer würden faktisch mitreguliert, obwohl ihre neu gebaute Infrastruktur – anders als die seit langem vorhandenen und weitgehend abgeschriebenen Leerrohre der Telekom – noch refinanziert werden müssten. Das schwäche Investitionsanreize genau bei den Unternehmen, die neue Glasfasernetze bauen.

Bundesnetzagentur bleibt hinter dem Notwendigen zurück

Knapp meinte: "Positiv ist, dass die Telekom den Leerrohrzugang künftig deutlich seltener unter Verweis auf einen lediglich langfristig geplanten Eigenbedarf verweigern kann. Verbindlichere Fristen, Vertragsstrafen und ein engeres Monitoring erhöhen zudem den Druck, den Zugang tatsächlich, zügig und diskriminierungsfrei zu gewähren."

Bei der Transparenz bleibe die Bundesnetzagentur allerdings hinter dem Notwendigen zurück: Nicht alle potenziell verfügbaren Leerrohre der Telekom seien für Nachfrager überhaupt im Infrastrukturatlas sichtbar. Zudem fehlten wirksame Sanktionen für verspätete oder unvollständige Angaben.

Beim Telco-Branchenverband VATM wurde Golem vom Leiter Recht und Regulierung des VATM, Jeffrey Al-Ali, erklärt: "Mit der finalen Entscheidung schafft die Bundesnetzagentur endlich die notwendige vertragliche Grundlage für den Zugang zu den baulichen Anlagen der Telekom. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Wettbewerber nach vielen Jahren des Wartens nun Planungssicherheit erhalten."

In anderen europäischen Ländern sei der Zugang zu den Leerrohren des marktmächtigen Unternehmens ein maßgeblicher Faktor zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus und sei dort schon vor vielen Jahren umgesetzt worden.

Al-Ali betonte: "Der vorliegende Vertragsrahmen ermöglicht es den Wettbewerbern, freie Leerrohrkapazitäten der Telekom zu nutzen, und bildet damit einen wichtigen Eckstein für den Glasfaserausbau der Wettbewerber." Entscheidend sei nun, dass der Zugang in der Praxis diskriminierungsfrei, verlässlich und zu wettbewerbsfähigen Bedingungen gewährleistet werde.

Ebenso wichtig sei, dass auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu den Leerrohren der Joint-Venture-Unternehmen der Telekom, Glasfaser Plus und Glasfaser Nordwest zeitnah geschaffen würden. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Vertragskonditionen müsse unbedingt vermieden werden, erklärte Al-Ali, dessen Verband Unternehmen vertritt, die zum Teil selbst keinen Netzausbau betreiben.