Briefwahl: Frei weist Forderung der AfD nach Abschaffung der Briefwahl zurück

Der Unionsfraktionschef hat der Forderung von Tino Chrupalla nach einer Abschaffung der Briefwahl widersprochen. Die Wahlregel ermögliche größtmögliche Teilhabe, sagt er.

Quelle: DIE ZEIT, dpa,

voi

Aktualisiert am 24. August 2026, 13:56 Uhr

Ihr Browser unterstützt die Wiedergabe von Audio Dateien nicht. Download der Datei als mp3: https://zon-speechbert-production.s3.eu-central-1.amazonaws.com/articles/0be29d3d-97d0-4e74-bcea-3f85d874c076/full_31493a0c5ac0962b46e68b89c484c1b0a5ef9b2748c541c2a4385c5643450979bb72b81d5f0fe52fddb55e02eb19e8bb.mp3

188 Kommentare
Briefwahl AfD CDU Thorsten Frei Tino Chrupalla
Stimmzettelumschläge von Briefwählern im Wahlbüro des Landkreises Harz in Halberstadt. © Matthias Bein/​dpa

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat sich gegen die Forderung der AfD gestellt, die Briefwahl abzuschaffen. »Die Wahlregeln sind aus guten Gründen so, wie sie sind«, sagte er vor der ersten Präsidiumssitzung von CDU und CSU nach der politischen Sommerpause. »Sie ermöglichen eine größtmögliche Teilhabe für all diejenigen, die an Wahlen teilnehmen möchten.« Deshalb sehe er keinen Änderungsbedarf, sagte der 53-Jährige.

Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla hatte zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Briefwahl geäußert. Im Sommerinterview der ARD behauptete er, er kenne aus Gesprächen mit Pflegern und Angehörigen Fälle in Pflegeheimen, »wo der Stift sozusagen geführt wurde«. Dass es solche Fälle gebe, sei für ihn »unstrittig«. Für die AfD sei klar, dass die Briefwahl, »die als Ausnahmesituation geschaffen wurde, (...) wieder abgeschafft gehört«.

Eingeführt wurde die Briefwahl bei der Bundestagswahl 1957. Damals nutzten knapp fünf Prozent der Wahlberechtigten diese Möglichkeit. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 beantragten 32,3 Prozent aller Wahlberechtigten einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Erleichtert wurde die Briefwahl im Jahr 2008. Seitdem muss niemand mehr einen besonderen Grund angeben, um seine Stimme per Brief abzugeben.

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt muss der Wahlbrief am Wahltag, dem 6. September 2026, spätestens um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Die reguläre Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am 4. September 2026.