Stand: 29.07.2026, 14:26 Uhr
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Die Nebentätigkeiten des Alt-Oberbürgermeisters Dieter Reiter beim FC Bayern: Jetzt ist eine Entscheidung zum Disziplinarverfahren gefallen.
München – Es war der große Wirbel im März kurz vor der OB-Wahl: Dieter Reiters nicht genehmigte Posten im Verwaltungsbeirat, ab Februar auch im Aufsichtsrat des FC Bayern. Als dies vor der Kommunalwahl im März publik wurde, war der Wirbel groß. Reiter trat von den Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro, die er bis dato vom Verein bekommen hatte, an soziale Projekte. Die Wahl verlor er dennoch.
Jetzt gibt die Regierung von Oberbayern bekannt, sie habe das daraufhin eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Reiter eingestellt. „Eine Disziplinarmaßnahme wurde nicht beantragt, da es sich um ein Dienstvergehen von geringerer Schwere handelt und gegen Ruhestandsbeamte Disziplinarmaßnahmen in solchen Fällen gesetzlich allgemein unzulässig sind“, heißt es in einem entsprechenden Schreiben.
Weiter: „Im Rahmen der Ermittlungen hat sich grundsätzlich bestätigt, dass Reiter zumindest fahrlässig gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen hat, indem er die Tätigkeit beim FC Bayern München ausübte, ohne diese zuvor angezeigt und die dafür erforderliche Genehmigung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt zu haben.“
Das sprach gegen Dieter Reiter
Zu Lasten des Altoberbürgermeisters seien folgende Punkte berücksichtigt worden: Bei einem Dienstvorgesetzten einer Vielzahl von Mitarbeitenden und kommunalen Spitzenbeamten mit entsprechender Leitungs- und Vorbildfunktion wiege der Verstoß schwerer als bei Beamten ohne vergleichbare Funktionen.
Desweiteren habe Reiter die nicht genehmigte Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg ausgeübt und habe dafür eine Vergütung in erheblicher Höhe angenommen. „Der Vorgang hatte außerdem eine erhebliche Außenwirkung, da er das Amt des Münchner Oberbürgermeisters und Gremien des FC Bayern München betraf; beides Institutionen mit außergewöhnlicher öffentlicher Aufmerksamkeit und hoher öffentlicher Erwartung an die rechtliche Sorgfalt.“
Seine öffentliche Entschuldigung half ihm
Zu dessen Gunsten hat die Regierung von Oberbayern berücksichtigt, dass er „keinen Vermögensvorteil erlangt habe“, der ihm „rechtlich nicht zugestanden“ hätte. „Bei dem Verstoß handelt es sich daher nur um einen formalen Fehler. Die Tätigkeit war öffentlich bekannt und wäre bei rechtzeitiger Antragstellung genehmigungsfähig gewesen.“ Ebenfalls für Reiter sprach zudem, dass er „das Fehlverhalten öffentlich eingeräumt, ernstlich um Entschuldigung gebeten, die erhaltene Vergütung vollständig an zwei gemeinnützige Münchner Projekte gespendet und im Disziplinarverfahren uneingeschränkt kooperiert“ habe.
„Kein schwerwiegender Verstoß“
Das Fazit der Behörde: „Vor diesem Hintergrund ist der Verstoß zwar nicht unerheblich, aber auch nicht schwerwiegend. Bei Beamten im aktiven Dienst käme insofern grundsätzlich ein Verweis oder eine Geldbuße in Betracht. Bei Ruhestandsbeamten sind Disziplinarmaßnahmen aber gesetzlich generell nur bei schwerwiegenderen Dienstvergehen vorgesehen, bei Vergehen von geringerer Schwere dagegen von Gesetzes wegen ausgeschlossen; dies gilt unabhängig davon, ob das Dienstvergehen vor oder nach dem Ruhestandseintritt erfolgte. Das Disziplinarverfahren war daher einzustellen.“