Die Debatte über Sanktionen gegen das Russische Haus in der Friedrichstraße in Berlin oder gar seine Schließung ist weiterhin im Gange, nachdem vor zwei Wochen ein Bericht des französischen Innenministeriums bekannt wurde, wonach das Haus „als Tarnung russischer Geheimdienste genutzt“ werde und von dort womöglich Spionageaktivitäten ausgehen würden.
Dass das mit einer Schließung nicht so einfach ist, liegt an zwei Abkommen zwischen Russland und der Bundesrepublik, die nicht nur regeln, wie mit dem Russischen Haus verfahren wird, sondern auch mit dem Goethe-Institut in Moskau.
Beide Institutionen sind eng miteinander verbunden, und beim Auswärtigen Amt ist man sich bewusst darüber, dass ein Vorgehen gegen das Russische Haus auch Folgen für den Betrieb des 1992 eröffneten Moskauer Goethe-Instituts hätte, mutmaßlich auch für das zweite in St. Petersburg.
Seit 2023 im Notbetrieb
Allerdings arbeitet das Goethe‑Institut schon seit Mai 2023 gewissermaßen in einem Notbetrieb. Damals entschied das russische Außenministerium, für den Personalbestand der deutschen Auslandsvertretungen und Mittlerorganisationen in Russland eine Obergrenze einzuführen, so auch für die drei Goethe-Institute in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk. Auch die Bankkonten des Goethe-Instituts in Russland wurden gesperrt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen das Russische Haus eröffnet und ihm Sanktionsbruch vorgeworfen hatte.
Waren bis 2023 rund 200 Personen in Russland beim Goethe-Institut beschäftigt, arbeiten dort momentan nur noch 15 Menschen, davon zwei sogenannte Entsandte, und auch in Nowosibirsk gibt es noch eine Mitarbeiterin als Ansprechpartnerin, obwohl das Haus dort geschlossen ist.
Nun fragt man sich, warum das Auswärtige Amt bei so einem reduzierten Personalbestand die Konsequenzen, würde das Russische Haus geschlossen, nicht einfach hinnimmt und auf die Präsenz des Goethe-Instituts verzichtet.
Das liegt zum einen an den beiden Abkommen. Das eine hat eine Laufzeit von 99 Jahren und verpflichtet beide Staaten vertraglich, unter anderem die Grundsteuer für das jeweilige Gebäude des Partnerlandes zu übernehmen.
Das andere wiederum, das 1993 in Kraft trat und die kulturelle Zusammenarbeit regelt, kann alle fünf Jahre gekündigt werden, so auch Ende dieses Jahres, was eine Schließung des Russischen Hauses spätestens im Sommer 2027 zur Folge haben könnte.
Zum anderen aber ist man bei der Bundesregierung mutmaßlich auch deshalb zögerlich, weil der Kontakt zur russischen Zivilgesellschaft aufrechterhalten werden soll und man mit den Kulturprojekten des Goethe‑Instituts vielleicht wirklich weiterhin „zur Entwicklung demokratischer Strukturen in Russland beitragen“ möchte, wie es auf der Website des Moskauer Goethe-Hauses heißt.
„Interesse in Russland an der deutschen Sprache sehr hoch“
Doch was heißt das bei der derzeitigen personellen Ausstattung konkret? Das Moskauer Goethe‑Institut schreibt auf Anfrage des Tagesspiegels, dass das Interesse im Land an der deutschen Sprache „sehr hoch“ und Deutsch als Fremdsprache an Schulen „weiterhin sehr verbreitet“ sei: „Die Hauptarbeit der Institute in Russland besteht darin, die bestehenden Sprachnetzwerke zu betreuen, also zum Beispiel Deutschlehrkräfte fortzubilden oder die Qualitätssicherung von Prüfungszentren zu gewährleisten, in denen zertifizierte Prüfungen abgenommen werden.“
Von 22.000 Prüfungen pro Jahr ist die Rede, und 10.000 Menschen, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, würden jährlich Deutsch lernen, mittels digitaler Sprachangebote. Dazu kommt, dass an beiden Goethe-Standorten in Moskau und St. Petersburg die deutschen Bibliotheken nach wie vor geöffnet sind und auch aktuelle deutschsprachige Literatur bereitliegt.
Das aber war es dann auch schon. Konzerte, Festivals, Theateraufführungen oder Ausstellungen gibt es keine mehr, ein Austausch mit deutschen Künstlerinnen und Künstlern finde „derzeit eingeschränkt und ausschließlich in digitalen Formaten“ statt. Das Goethe-Institut betont, bislang nicht mit staatlicher Zensur konfrontiert worden zu sein und „grundsätzlich“ nicht mit staatlichen Institutionen und Organisationen zu arbeiten, „sondern ausschließlich mit Einzelpersonen“.
Ob diese Woche eine Entscheidung bezüglich des Russischen Hauses fällt? Das Bundeskabinett trifft sich gerade zu einer Klausurtagung auf Schloss Neuhardenberg, und vielleicht kommt dabei auch diese Problematik zur Sprache.