Stand: 03.08.2026, 06:08 Uhr
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Ein Unfallopfer wird hirntot ins Ebersberger Klinikum eingeliefert. Der Mann hat einen Organspendeausweis, die Familie stimmt zu – doch bei der Hirntod-Diagnostik bewegt sich der Brustkorb leicht.
Ebersberg – Nach einem schweren Unfall wird ein Mann Mitte 30 ins Ebersberger Klinikum eingeliefert. Er wird sterben, so viel ist den Ärzten schnell klar. Das Schicksal des Mannes sticht für die Ärzte durch seine Tragik hervor, aber nicht nur: Der Patient ist zudem ein möglicher Organspender, das gibt es selten. „Er wäre sehr geeignet gewesen“, sagt Peter Lemberger, Chefarzt und Transplantationsbeauftragter an der Klinik. Und obwohl der junge Mann einen Organspendeausweis hat und auch seine Angehörigen für eine Organentnahme sind, kommt es schließlich doch anders.
In Spanien ist die Organspendenbereitschaft fünfmal höher
Die Debatte um die sogenannte Widerspruchslösung hat jüngst erneut den Bundestag erreicht: Die Abgeordneten debattierten ein Gesetzgebungsverfahren, wonach jeder geeignete Patient zum Organspender würde, der einer Entnahme im Falle seines diagnostizierten Hirntods zuvor nicht schriftlich widersprochen hat. „Ich glaube, dass es schon etwas bringen würde. Ich nehme an, dass in der Vergangenheit einige Patienten infrage gekommen wären“, sagt Lemberger von der Kreisklinik; eine Allheilösung sei sie aber nicht, weil es in Deutschland auch an der entsprechenden Kultur fehle, anders etwa als in Spanien, wo die Spendebereitschaft fast fünfmal höher ist. Die Widerspruchslösung gilt in den allermeisten Ländern Westeuropas; zumeist weisen sie um ein Vielfaches höhere Spenderzahlen als Deutschland aus.
Jeder sollte sich zu Lebzeiten Gedanken machen, um seinen Angehörigen diese Last abzunehmen.
In Ebersberg werden zwar keine Organtransplantationen durchgeführt; nur wenige Kliniken sind auf diese komplexen Operationen spezialisiert. Doch wäre es sehr wohl denkbar, dass einem hirntoten Patienten an der Klinik Spenderorgane entnommen werden, die dann andernorts lebensrettende Verwendung finden könnten. Anfang 2026 warteten mehr als 8200 Menschen auf ein Spenderorgan, die meisten auf eine Niere. Dem gegenüber standen im Jahr 2025 genau 985 Organspenderinnen und Organspender. Viele Patienten hoffen dementsprechend vergeblich, 633 Menschen starben laut offizieller Statistik, bevor sie ein passendes Organ bekommen konnten. „Letztlich liegt das auch an der bestehenden Entscheidungslösung“, diagnostiziert Chefarzt Lemberger und zitiert eine Umfrage, wonach 80 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüberstünden, aber nur zehn Prozent einen entsprechenden Ausweis besäßen.
Spendeerklärung
Eine Spendererklärung, für oder gegen die Organspende, kann per mitgeführtem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung abgegeben werden. Auch wer sich darin gegen lebenserhaltende Maßnahmen entschließe, könne Organspender sein, da es nur um kurzfristige Schritte für die Rettung der Organe, nicht um eine Leidensverlängerung gehe, so Chefarzt Peter Lemberger. Die Erklärung muss nicht auf Papier abgegeben werden: Online unter organspende-register.de kann mit einem onlinefähigen Personalausweis oder einer GesundheitsID der Krankenversicherung eine Spendeerklärung ins zentrale Register gespeichert werden.
Seit der Arzt 2007 Transplantationsbeauftragter am Klinikum in Ebersberg wurde, habe es keinen einzigen Fall einer Organentnahme gegeben, obwohl immer wieder vereinzelt sterbende Patienten eingeliefert würden, vielleicht einer oder zwei im Jahr, bei denen die medizinische Möglichkeit bestehe. Dann scheitere es oft an einem fehlenden Organspendeausweis und an der Unsicherheit der Familienmitglieder, die in so einem Fall entscheiden müssen und aus Unsicherheit eine Spende in der Regel ablehnten. „Jeder sollte sich zu Lebzeiten Gedanken machen, um seinen Angehörigen diese Last abzunehmen“, plädiert der Ebersberger Arzt deshalb dafür, auch als Nicht-Spendewilliger eine entsprechende Erklärung in der Patientenverfügung, per Organspendeausweis oder – wie er selbst – in der entsprechenden Online-Kartei abzugeben.
Wird ein Patient für spendefähig befunden, was laut Lemberger übrigens mittlerweile dem Organmangel wegen sogar bei Menschen in den 90ern der Fall sein könne, setzt sich ein komplexer Entnahmeprozess in Gang. Koordiniert von der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) wird die Spendefähigkeit an die internationale Non-Profit-Organisation Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden gemeldet. Weil Organe nur wenige Stunden konserviert werden können, müssen schnell mögliche Empfänger von der Transplantationsliste ausfindig gemacht werden und in eine entsprechende Klinik eilen. Ist der Patient mit der höchsten Berechtigung nicht erreichbar, kommt der oder die nächste auf der Liste an die Reihe. „Wenn einer besoffen ist, hat er Pech gehabt“, fasst es der Chefarzt trocken zusammen. Per Eiltransport, gegebenenfalls sogar via Linienflug, gehen die Organe gegebenenfalls in alle Himmelsrichtungen, eben dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden. So kann ein Spendewilliger mehrere Leben retten.
Bei dem Mittdreißiger mit der Gehirnblutung, der sich als idealer Patient erwiesen hätte, scheiterte eine Organentnahme trotz des guten Willens aller Beteiligten an den strikten medizinischen Tests. Der Hirntod muss von zwei unabhängigen Ärzten anhand eines strikten Protokolls festgestellt werden, um eine voreilige Diagnose auszuschließen, erklärt der Ebersberger Chefarzt. Obwohl der junge Mann keine Überlebenschance gehabt habe, sei bei einem Atemreflextest eine leichte Bewegung des Brustkorbs aufgefallen – der Mann starb in der Klinik, ohne dass die Organe entnommen werden konnten.