EU-Kommission will Klimaregeln für Methan auf Anfang 2028 verschieben

Klimaschutz ade?

EU-Kommission will Klimaregeln für Methan auf Anfang 2028 verschieben

Kommission will Regeln für eines der schädlichsten Klimagase aufweichen. Methan-Emissionen vor Import von fossilen Brennstoffen sollen erst ab 2028 strenger kontrolliert werden

Brüssel – Angesichts der Energiepreiskrise will die Europäische Kommission bestimmte Klimaschutzregeln für importierte fossile Brennstoffe erst später als geplant anwenden. Die Brüsseler Behörde schlägt vor, dass Importeure von Öl, Gas und Kohle erst Anfang 2028 und damit ein Jahr später als geplant EU-Klimaschutzregeln für das Treibhausgas Methan befolgen müssen.

Eine Industrieanlage mit Schornsteinen, aus denen Rauch aufsteigt, ist vor einer trockenen, hügeligen Landschaft in Tiltil, Region Santiago, Chile, zu sehen. Im Vordergrund befinden sich Bäume und Vegetation. Die Aufnahme stammt vom 23. April 2026.
Industrieanlagen wie diese hier in Chile haben oftmals einen erhöhten Methan-Ausstoß.

Das geht aus einem neuen Änderungsvorschlag hervor. Die einjährige Verschiebung soll auch zusätzlichen Druck auf die Versorgungssicherheit bei importierten fossilen Brennstoffen vermeiden, erklärte die Kommission.

Methan schädliches Treibhausgas

Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien sowie in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die die Methan-Emissionen des Energiesektors senken sollen. So müssen Betreiber von Öl- und Gasanlagen regelmäßig nach größeren Methanlecks suchen und diese reparieren. Außerdem ist in den Anlagen das Lüften oder Abfackeln, wobei Methan in die Atmosphäre freigesetzt wird, unter bestimmten Umständen verboten.

Eigentlich müssen Unternehmen ab 1. Jänner 2027 für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. Diese Vorschrift erst ein Jahr später in Kraft zu setzen, spare in Krisenzeiten zusätzliche Kosten, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangene Woche. Nun hieß es von der Kommission weiters, der Vorstoß berühre weder den Ambitionsgrad noch die Integrität und den Geltungsbereich der bestehenden Regeln und bekräftige damit das Engagement der Europäischen Union zur Verringerung der Methan-Emissionen.

Die EU-Länder sowie das Europaparlament müssen jetzt über den offiziellen Vorschlag beraten. Zuvor hatte sich auch Österreich gemeinsam mit anderen EU-Ländern für eine Verschiebung ausgesprochen.

Frühere Maßnahmen geplant

Schon im Juli hatte die Kommission auch nach Druck der US-Gaslobby den Mitgliedstaaten empfohlen, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Methan ist dem deutschen Umweltbundesamt zufolge nach Kohlendioxid das Treibhausgas mit der zweitgrößten Bedeutung und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es bleibt zwar kürzer in der Atmosphäre, ist dafür aber schädlicher als CO₂. (APA, 14.10.2026)

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