Festpreise für den F-35? In allen Gutachten stand ein klares Aber – doch das VBS las, was es lesen wollte
Weder die Zürcher Kanzlei Homburger noch ihr amerikanisches Pendant Arnold & Porter schlossen in ihren Expertisen aus, dass die Schweiz mehr für die F-35 zahlen müsse. Wie also konnte es zu dem verheerenden Irrtum kommen?
09.09.2026, 08.17 Uhr
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Alt-Bundesrätin Viola Amherd mit (von links) dem damaligen Armeechef Thomas Süssli, Darko Savic, dem Projektleiter der F-35-Beschaffung, und dem Rüstungschef Martin Sonderegger.
Alessandro Della Valle / Keystone
Die Geschäftskommission des Nationalrats hat am Dienstag eine kleine politische Bombe platzen lassen: Entgegen der jahrelangen Versprechen aus dem Verteidigungsdepartement (VBS) hatte die Schweiz keinen Fixpreis für den F-35 ausgehandelt. Der Begriff «fixed prices» kommt zwar in der Vereinbarung mit den amerikanischen Vertragspartnern vor, aber eben nur als Absichtserklärung, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen.
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Nun steht offiziell fest: Die Verantwortlichen haben das teuerste Rüstungsgeschäft der Schweizer Geschichte zumindest teilweise in den Sand gesetzt. Dabei wäre der Deal ohne Festpreise der Kauf der amerikanischen F-35 ein ganz normales Rüstungsgeschäft. Als die Schweiz 2020 über einen Rahmenkredit für den Kauf von neuen Kampfjets abstimmte, war der F-35 zwar schon ein Thema, aber im Gespräch waren auch die französische Rafale, der deutsche Eurofighter und der amerikanische Super Hornet.
Im Juni 2021 entschied sich der Bundesrat dann endgültig für das Tarnkappen-Kampfflugzeug F-35. Das Super-Flugzeug, der einzige Kampfjet der fünften Generation, sei den anderen Modellen nicht nur haushoch überlegen, er sei auch der günstigste von allen, versicherte die damalige Vorsteherin des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, Viola Amherd.
Wie der Fixpreis zur Idée fixe wurde
Wenig später tauchte das Wort Fixpreis zum ersten Mal auf. Es fiel an einer Medienkonferenz, an der Amherd und ihre Entourage beichten mussten, dass der F-35 nicht wie ursprünglich versprochen 5, sondern etwas über 6 Milliarden Franken kosten werde. Man habe sich verrechnet. Auf die Frage, ob sich die Kosten wegen der Inflation nicht weiter erhöhen könnten, antwortete der damalige Programmchef Rüstungskauf, Darko Savic: «Wir profitieren bei der Beschaffung der F-35 von Festpreisen. Bei diesen ist auch die Inflation eingerechnet. Diese Art von Risiken liegt nicht auf unserer Seite.»
Von da an wurden die Fixpreise zur Idée fixe. Der Begriff fiel bei jeder Diskussion über den neuen Kampfjet. Als die Eidgenössische Finanzkontrolle im Mai 2022 warnend zu bedenken gab, dass es keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis gebe, wurde sie beschuldigt, die Sicherheit der Schweiz zu gefährden. Der SVP-Sicherheitspolitiker Thomas Hurter, ein politischer Pate des Nato-Jets, forderte im Nationalrat sogar die Auflösung des Kontrollgremiums.
Doch die Zweifel blieben. Immer wieder wurde das Versprechen der Fixpreise hinterfragt, und immer wieder versicherte die VBS-Vorsteherin Viola Amherd, man habe mit den USA Festpreise vereinbart. Bei kritischen Nachfragen wurde sie patzig («Soll ich Ihnen das noch schriftlich geben?») und verwies auf Gutachten, die die Preissicherheit garantierten.
Im September 2022 fragte sie ein NZZ-Journalist am Rande eines Besuchs bei der Nato-Friedenstruppe in Kosovo, weshalb die USA ausgerechnet der Schweiz eine Fixpreis-Garantie gäben.
Viola Amherd antwortete: «Ich kann nichts anderes sagen, als dass wir dies so ausgehandelt haben. Das steht so in den Verträgen.»
Auf die Nachfrage, weshalb denn kein anderes Land eine Fixpreis-Garantie bekommen habe, sagte sie: «Ich weiss nicht, was andere Länder für Verträge haben. Ich war nicht in deren Verhandlungen involviert. Ich kann einfach nur sagen: Wir haben einen Fixpreis, und ich bin gerade mit Blick auf die Inflation froh darüber.»
Der Kaufvertrag zwischen der Schweiz und den USA wurde am 19. September 2022 unterzeichnet. Was im Vertrag genau steht, ist nicht bekannt. Der Vertrag ist vertraulich. Dafür weiss die Öffentlichkeit jetzt, was die Rechtsgutachten ergeben haben, die das VBS in Auftrag gegeben hatte.
Amherds Nachfolger, Martin Pfister, hat die Expertisen kurz nach seinem Amtsantritt veröffentlicht. Es handelt sich um ein Gutachten und ein Positionspapier der Zürcher Kanzlei Homburger und ein weiteres Gutachten des amerikanischen Anwaltsbüros Arnold & Porter. Alle drei Papiere wurden nach Vertragsunterzeichnung geschrieben, und in allen findet sich zur Frage der Fixpreise ein Aber.
Die Tatsache, dass die Gutachten nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erstellt wurden, zeigt, wie dringend das VBS die immer wieder geäusserten Zweifel am Fixpreis mit Expertisen ausräumen wollte. Alle drei Einschätzungen fokussieren deshalb primär auf Argumente, die für einen vereinbarten Fixpreis sprechen.
Im Gutachten von 11. September 2024 schreiben die Anwälte von Homburger: «Die Schweiz und die US-Regierung haben verbindliche Festpreise vereinbart (. . .) und dies in Note 55 des ‹Letter of Offer and Acceptance› explizit festgehalten. Die Note 55 ist für beide Vertragsparteien verbindlich.»
Bei dieser Klausel handle es sich um eine speziell zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der amerikanischen Regierung vereinbarte Vertragsklausel. Die Festpreisvereinbarung sei demnach speziell und individuell mit der Schweiz ausgehandelt worden und gehe allfälligen anderslautenden Vereinbarungen vor.
Das später beigezogene amerikanische Anwaltsbüro Arnold & Porter schreibt am 1. März 2024: Im «Letter of Offer and Acceptance» für die 36 F-35 sei ausdrücklich festgehalten, dass die Vertragspartnerin der Schweiz, die amerikanische Regierung, die Jets über «fix-priced contracts» beschaffe, die bereits die Inflation berücksichtigten. Die Schweiz erhalte diese Maschinen also «zum gleichen Fixpreis» wie die amerikanische Regierung selbst, inklusive aller US-Regierungs-Gebühren, Steuern, Lieferkosten und nichtschweizerischer Zölle. Das amerikanische Recht sehe auch vor, dass ein solcher Fixpreis grundsätzlich verbindlich ist.
Wird die Produktion teurer, zahlt der Käufer
Bloss: Im zitierten «Letter of Offer and Acceptance» finden sich auch Stellen, die für eine andere Auslegung sprechen. Denn die Schweiz hat den Kauf der Jets im Rahmen eines «Foreign Military Sales»-Programms abgeschlossen. Ein entsprechendes Gesetz hält hierzu fest, dass die amerikanische Regierung bei solchen Geschäften keine Verluste erleiden dürfe. Erhöhte Kosten werden auf den Käufer abgewälzt. Das Prinzip wird mit sogenannten «Back to back»-Verträgen mit dem Hersteller abgesichert. Wird die Produktion teurer, zahlt der Käufer.
Im Gutachten von Arnold & Porter steht dazu, der «Letter of Offer and Acceptance» enthalte auch Klauseln, die den Gesamtpreis als geschätzt («estimated cost») bezeichnen. Ein Streitbeilegungsverfahren gebe es in solchen Rüstungsgeschäften nicht, die Schweiz müsse einen allfälligen Streit über den Preis auf diplomatischem Weg zu lösen versuchen.
Die Frage nach der berühmten Note 55
Offenbar hatte die sogenannte Note 55, die der Schweiz Fixpreise garantieren sollte, keinen Vorrang vor den Klauseln, die von geschätzten Kosten sprachen und die Übernahme der Mehrkosten durch den Käufer verankerten.
Doch das VBS unter Viola Amherd hielt unverbrüchlich an ihrer Interpretation fest: «Wir haben einen Fixpreis.»
Dieser Text wurde erstmals im August 2025 publiziert und aus aktuellem Anlass angepasst.
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