Forsthaus Valepp: Nächste Runde im Gerichtsstreit

Stand: 11.07.2026, 10:00 Uhr

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Forsthaus Valepp

Getrübte Stimmung in der Idylle: Das Forsthaus in Valepp war nun Schauplatz einer Gerichtsverhandlung. © Doris Schmid

Ein Naturschützer darf sich am Forsthaus Valepp nur drei Minuten aufhalten. Die Richterin suchte mit Zeugen nach Grenzsteinen, um zu klären, wo genau das Hausverbot gilt.

Schliersee – Nicht nur Touristen waren am Freitagvormittag rund um das Forsthaus Valepp unterwegs. Prozessparteien, Zeugen und eine Richterin trafen sich dort zu einer Verhandlung. Es war die nächste Runde im langjährigen Streit von Johannes Rabl, Geschäftsführer des Forsthauses, mit Stefan Engelsberger, Naturschützer und Kopf der Bürgerinitiative „Wildfleck“, der auf dem Anwesen Hausverbot hat.

Während alle anderen Beteiligten aus ihren Autos stiegen, fuhr Engelsberger demonstrativ mit dem Fahrrad vor. Dann begann der Rundgang über das Areal des Forsthauses samt umliegender Flurstücke, zu denen auch das Klausenhaus und die Kapelle Maria Hilf gehören. Mithilfe von Zeugen sollten Grundstücksgrenzen geklärt werden. Denn durch das ihm auferlegte Hausverbot sieht sich Engelsberger in seinem Recht auf Erholung in der freien Natur beschränkt.

Wie kam es zu diesem Streit, der mittlerweile vor dem Landgericht München II verhandelt wird? Das Forsthaus gehört den Bayerischen Staatsforsten. Pächter und Betreiber des denkmalgeschützten Anwesens sind Johannes Rabl und Fußballprofi Manuel Neuer, die es für 99 Jahre im Erbbaurecht übernommen haben. Das Duo sanierte das Forsthaus und eröffnete die Gastronomie wieder. Daran hatte Engelsberger im Vorfeld scharfe Kritik geübt. Als das Haus noch leerstand, war er hineingegangen, um „nach dem Rechten“ zu sehen, und machte Fotos. Das mündete in einer Anzeige, einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruch und einer Geldstrafe. Außerdem hat Engelsberger Hausverbot. Konkret bedeutet das, dass er sich auf dem Gelände nur kurz (maximal drei Minuten) aufhalten darf, um etwa den Parkplatz, über den der Forstweg führt, zu überqueren. Durchgesetzt werden soll dieses Hausverbot mit einer Unterlassungsklage.

Was alles zum Anwesen des Forsthauses gehört, wo Grenzen und Wege verlaufen, sollte nun beim Rundgang geklärt werden. Mit einer Flurkarte in der Hand schritt die Richterin sämtliche Grundstücke ab. Zeugen – Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten – halfen bei der bisweilen schwierigen Suche nach Grenznägeln und -steinen auf der Straße, dem Parkplatz, am Hang und im Gebüsch. „Grenznägel müssten sich hier befinden, sind aber nicht sofort erkennbar“, sprach sie in ihr Diktiergerät. Ferner sollte überprüft werden, wo sich Engelsberger in der Vergangenheit auf dem Areal aufgehalten hat. Dass er das Anwesen unerlaubt betreten hatte, bestritt er teilweise.

Nach dem Rundgang zogen sich die Beteiligten ins Forsthaus zurück. Dort wurden die Zeugen befragt. Der Rechtsanwalt des Beklagten, Ulrich Fuchs, fragte etwa, wer den Forstweg, der über den Parkplatz führt, nutzen darf. Es gebe Wegenutzungsvereinbarungen für alle mit einem berechtigten Interesse, lautete die Antwort. Der Weg sei auch als öffentlicher Radweg zwischen Gmund und Spitzingsee ausgewiesen, ergänzte der Anwalt. Ferner wollte er wissen, wie die Staatsforsten mit „Diskutanten“ umgehen. Einer der Zeugen erklärte, dass es in seiner 17-jährigen Tätigkeit für den Forstbetrieb keine Situation gegeben habe, die eskaliert sei.

Nach der Befragung der Zeugen wies die Richterin noch einmal auf den Vergleich hin, der ihrer Meinung nach „sehr ausgewogen“ sei. Auch dieses Mal weigerten sich die Parteien, diesen Vorschlag anzunehmen. Den Beteiligten geht nun das Protokoll der Beweisaufnahme zu. Bis zum 31. Juli haben Kläger und Beklagter Zeit, Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung soll am 13. August fallen.