Stand: 30.09.2026, 14:00 Uhr
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Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. ist trotz laufender Revision wieder frei und wurde in Offenbach gesehen. Nun droht allerdings der nächste Gefängnisaufenthalt.
Offenbach – Erst im August hat das Landgericht Darmstadt die Haftstrafe von Rechtsterrorist Franco A. um sechs Monate erweitert. Denn der einstige Offizier der Bundeswehr, der Deutschland mit Anschlägen gegen hochrangige Politiker in eine Staatskrise stürzen wollte und eine fünfeinhalbjährige Gefängnisstrafe erhielt, hatte 2022 vehementen Widerstand gegen eine Polizeikontrolle in der S-Bahnstation am Ledermuseum geleistet. Die führte zu einer Verlängerung seiner ursprünglichen Strafe. Jetzt aber scheint alles anders.
Polizei hält Franco A. nach seiner Freilassung eine Gefährderansprache
Am Dienstag, Wochen nach seiner Zusatzverurteilung, haben Passanten beobachtet, wie A. über Offenbachs belebte Frankfurter Straße schlenderte – offensichtlich wieder in Freiheit. Eine Information, die das Polizeipräsidium Südosthessen auf Anfrage bestätigt: „Der Polizei ist die Entlassung bekannt“, heißt es in einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung beim Präsidium.
Demnach hat der verurteilte Rechtsterrorist bereits sogar eine Gefährderansprache erhalten. Um die Sicherheit der Menschen in der Stadt zu gewährleisten, bewerte die Polizei kontinuierlich Risiken, die von Franco A. ausgehen könnten, heißt es weiter. Dazu überwache sie die Auflagen des Frankfurter Oberlandesgerichts.
Ein freier, inhaftierter Delinquent? Nicht ganz. Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, welche einst den Prozess gegen Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat geführt hatte, erläutert. „Die Strafe des hier geführten Verfahrens ist voll verbüßt.“ Oder auch: Franco A., der Terrorist, hat abgesessen, fünfeinhalb Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hingegen sendet eine zweite Botschaft. Das Landgericht in Südhessen hat eine „unbedingte Gesamtfreiheitsstrafe“ gegen Franco A. ausgesprochen. Sechs Monate Knast stehen noch aus – und zwar ohne Bewährung.
Verurteilter Rechtsterrorist geht gegen zweite Haftstrafe in Revision
Offenbar versucht der 37-Jährige aber, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Der Verurteilte habe Revision eingelegt, heißt es vom zuständigen Staatsanwalt. Entscheiden muss nun der Bundesgerichtshof. Bis dahin wird Franco A. wohl weiterhin durch Offenbach schlendern.
Noch im vergangenen Jahr hatte eben jenes Haus – der Bundesgerichtshof in Karlsruhe – Franco A. die Freiheit auf Bewährung noch verwehrt. In ihrem Urteil vom Februar 2025 skizzierten die Richter große Bedenken, ob der Offenbacher denn tatsächlich geläutert sei. Unter „Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ wäre ein vorzeitiges Freikommen nicht zu verantworten, hieß es damals.
Zwar bescheinigte die Kammer A. einen stetigen Kontakt zu seiner Familie, der Mutter, den Kindern. A. bekundete die Aussicht auf einen Job als Dachdecker. Doch erkannte das Gericht auch eine „langjährige und tiefgreifende Verfestigung“ einer „demokratiefeindlichen als auch rechtsradikalen Gesinnung“. Zu den eigenen gefährlichen Ideen hatte der 37-Jährige damals offenbar noch keinen Abstand gewonnen.
Zumal der Rechtsextremist dem Urteil zufolge eine Therapie in hessischer Haft zunächst ablehnte. Diagnose der Richter: „eine besondere Wiederholungsgefahr“ – auch, weil A. bis dahin den Verbleib von mehreren Schusswaffen geheim hielt, mit denen er seine Taten begehen wollte.
Als Flüchtling getarnt wollte Franco A. hochrangige Politiker töten
Die Taten, die Franco A. überhaupt erst ins Gefängnis brachten: In einer ersten Entscheidung verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt den Ex-Soldaten im Juli 2022 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Eben, weil er eine schwere, staatsgefährdende Straftat vorbereitete. Es ging um völkisch-nationalistisches Gedankengut, tiefsitzenden Antisemitismus. Und einen Plan.
Unter dem Pseudonym Benjamin David überquerte A. demnach die deutsche Grenze, gaukelte den Behörden eine Identität als syrischer Flüchtling vor und arbeitete offenbar an einer Strategie zur Erschießung hochrangiger Politiker. Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) stand wohl auf seiner Liste, genau wie Staatsministerin Claudia Roth (Grüne). Sogar eine Tiefgarage in Berlin-Mitte spionierte A. aus, möglicherweise um auf Annette Kahane zu schießen, Ex-Vorsitzende der Amadeu- Antonio-Stiftung.
Doch dann folgte die Enttarnung: Am Flughafen in Wien ergriffen Polizisten Franco A., in einer Toilette hatten sie zuvor eine von ihm deponierte Handfeuerwaffe entdeckt, inklusive Täterspuren. Die Anschlagspläne bestritt A. zwar während des gesamten Prozesses – doch das Urteil wurde rechtskräftig.
Diskussion um Zustand der Bundeswehr nach dem „Fall Franco A.“
Das viel beachtete Verfahren hat auch ein Schlaglicht auf den Zustand der Bundeswehr geworfen: Denn Franco A., der schon seit seiner frühen Jugend den Wunsch hegte, Soldat zu werden, ist Absolvent eines deutsch-französischen Offizierslehrgangs. Einige seiner Kameraden wussten offenbar um die Waffen und Munition, die A. später aus der Armee entführte, zeigten Ermittlungen. Und auch A.s Versuch einer ersten, völkisch-rassistisch anmutenden Abschlussarbeit war offenbar kein Hindernis für eine spätere Karriere in der Armee.
Nach Offenbach, wo A. als Teenager Leistungssport im Ruderverein betrieb, lädt er während seines Prozesses – an dem er zunächst in Freiheit teilnimmt – auch ein großes Medienhaus ein: Die „New York Times“ besucht ihn in seiner Wohnung, fotografiert A. im Keller, in der Kneipe mit einem gerippten Apfelweinglas. Doch noch vor dem Urteil folgte die Festnahme, die ihm zuletzt eine sechsmonatige Verlängerung der Haftstrafe durch das Darmstädter Landgericht beschert hat.
Denn im Februar 2022, seine Hauptverhandlung läuft schon, widersetzt er sich aggressiv einer Polizeikontrolle in der S-Bahn-Station am Ledermuseum in Offenbach. Er wollte bloß seine privaten Tagebucheinträge vor den Ermittlern schützen, sagt er später bei Gericht. Doch die Polizisten finden auch ein sieben Zentimeter langes Klappmesser bei Franco A. – und einen Beutel, der Hakenkreuze birgt. Die Entscheidung über eine Revision in ebendiesem Verfahren steht noch aus.