Stand: 16.07.2026, 19:50 Uhr
Viele Menschen wollen früher und mit möglichst wenig Abschlägen in Rente gehen. Ein Rentenberater erklärt, welche Möglichkeiten sie haben.
Hamburg – Viele Menschen sind verunsichert, was ihre Rente betrifft. Die geburtenstarken Boomer-Jahrgänge drängen ins Rentenalter – und viele gehen vorzeitig: 2024 bezogen 1,1 Millionen Babyboomer ihre Rente vor der Regelaltersgrenze, mehr als jeder Zweite ging damit früher in den Ruhestand. Bis 2029 erreichen weitere 6,4 Millionen Babyboomer ihre Regelaltersgrenze, zeigt eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Wer früher in Rente gehen möchte, sucht oft Rentenberater wie Björn Sip auf. Er berichtet, wie viele Jahre früher Boomer theoretisch in Rente gehen können und bei wem sich noch zusätzliche monatliche Beträge herausholen lassen.
Sip unterscheidet in drei Bereiche, wie Menschen früher ohne Abschläge in Rente gehen können. Es gebe „den rechtssicheren, durch Gesetz und Recht abgedeckten Bereich, die Grauzone (kann man machen, wenn man damit ruhig schlafen kann) und den Abgrund (zum Beispiel durch ‚Erschleichen‘ von Sozialleistungen)“, sagt der Rentenberater der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media, und betont: „Letzteren würde ich nie unterstützen oder dahingehend beraten.“
Rentenberater: Mehrere legale Wege, früher in Rente zu gehen
Eine legale, rechtssichere Möglichkeit seien freiwillige Sonderzahlungen. „Durch Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich sind, können spätere Abschläge vermindert werden“, erklärt Sip. Eine weitere Option sei die Verwendung einer Abfindung, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen. „Besonders interessant ist die Verwendung von Abfindungszahlungen, da bei diesen regelmäßig sehr hohe Steuern fällig werden.“ Diese könnten bis zu gewissen Höchstbeiträgen vermieden werden, wenn der Arbeitgeber die Abfindung an die Rentenversicherung abführte.
Ein weiterer legaler Weg sei das Ansparen von Wertguthaben über den Arbeitgeber. Beim Wertguthaben-Modell lege der Arbeitgeber Teile des Gehalts zur Seite, anstatt sie auszuzahlen. So könne man ebenfalls früher aufhören zu arbeiten und trotzdem abschlagsfrei in Rente gehen. Es gebe jedoch einen Haken: Das Wertguthaben-Modell erfordere ein gewisses Einkommensniveau – denn wer monatelang auf einen Teil seines Gehalts verzichtet, muss sich das erst leisten können. Hinzu kommt: Die Rentenkommission schlägt vor, die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt von 0,3 auf bis zu 0,6 Prozent pro Monat zu erhöhen. „Dann reden wir bei nur noch drei Jahren möglichem vorzeitigen Rentenbezug von bis zu 21,6 Prozent weniger Rente auf Lebenszeit“, warnt Sip.
Grauzone und Abgrund: Einige nutzen fragwürdige Renten-Strategien
Es gibt eine Strategie, die Sip als „Grauzone“ beschreibt. Wer seinen Arbeitsplatz im höheren Alter verliere und bereits viele Jahre im Erwerbsleben stehe, habe Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu zwei Jahre. „Diese Möglichkeit wird von dem ein oder anderen Arbeitnehmer als vorzeitiger Übergang in das Rentnerdasein genutzt.“ Das sei jedoch nicht ohne Risiko, warnt Sip. Wer selbst kündige, „sollte einige Fallen kennen, in die er tappen könnte“: So müsse man mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld rechnen. Zudem mindere sich die Gesamtdauer des Anspruchs um ein Viertel. Und besonders heikel: Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn würden nicht auf die für manche Rentenarten erforderliche Wartezeit von 45 Jahren angerechnet.
Den „Abgrund“ beschreibt Sip als das Erschleichen von Sozialleistungen, etwa Krankengeld, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken. „Dass jemand sagt, er habe eigentlich nichts, würde aber mit Krankengeld bis zur Rente überbrücken – das sind Ausnahmefälle“, sagt Sip. Wer eine solche Krankheit einzig mit dem Ziel des früheren Ausstiegs „konstruiere“, handele nicht legal.
Wer Arbeitslosengeld und Krankengeld hintereinander in Anspruch nimmt, kann damit also maximal dreieinhalb Jahre früher in Rente gehen – vorausgesetzt, die jeweiligen Ansprüche bestehen.
Rentenberater: Das können Boomer konkret tun
Wer eine Rentenberatung aufsucht, sei oft „schockiert“, wie wenig von der gesetzlichen Rente übrig bleibt. Für viele Menschen lohne sich eine Beratung: Bei jedem dritten Mandanten ließen sich die Rentenansprüche optimieren, weil der Rentenversicherung Informationen fehlten, sagt Sip. So könne etwa der Nachweis einer bisher nicht im Versicherungsverlauf dokumentierten Berufsausbildung die monatliche Rente um 40 bis 80 Euro erhöhen. Bei Frauen mit mehr als einem Kind könnten es sogar 127,56 Euro mehr pro Monat je Kind sein, wenn die Kinder nicht oder unvollständig dokumentiert seien.
Wann sollte man sich beraten lassen? Spätestens mit 50, sagt Sip – denn ab dann können Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen geleistet werden. Für Studierende empfiehlt sich eine Beratung sogar noch früher: „Studienzeiten durch freiwillige Beiträge aufzuwerten ist nur bis zum 45. Lebensjahr möglich. Deshalb sollten sich Studenten frühzeitig mit dem Thema Rente beschäftigen“, sagt Sip. (Quellen: eigene Recherche, IW)