Politik
Krankenhäuser haben keine Klimaanlagen wegen Rot-Grün? Dennis Thering muss diese Behauptung zurücknehmen.
Es klang erst mal knallig: Das Klimaschutzgesetz von SPD und Grünen sei schuld, dass in Hamburg Krankenhauspatienten und Altenheimbewohner der Hitze schutzlos ausgeliefert sind, weil Klimaanlagen verboten seien – so Dennis Thering in einem Interview. Stimmt aber nicht, wie der Hamburger CDU-Chef nun einräumen musste.
Das ARD-Magazin „Fakt“ hat die Behauptung, die Thering gegenüber dem „Abendblatt“ gemacht hat, nachrecherchiert. Ergebnis: Das Klimaschutzgesetz baut tatsächlich Hürden auf für den Einbau von Klimaanlagen in Bestandsgebäuden. Altenheime und Krankenhäuser sind davon aber ausdrücklich ausgenommen.
Thering räumt vor der ARD-Kamera ein: „Das habe ich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt.“
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Wo Thering Recht hat: Paragraph 13 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes schreibt seit 2020 vor, dass vor dem nachträglichen Einbau einer Klimaanlage geprüft werden muss, ob das Gebäude nicht auch durch „bauliche Maßnahmen“ kühl gehalten werden kann, etwa durch Grünpflanzen oder Jalousien.
Klimaanlagen in Hamburg: Bürokratische Hürden
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Arne Bast, Inhaber der Firma Kälte-Bast, nervt der bürokratische Aufwand: „Es gab bei uns seit Bestand dieses Gesetzes keinen einzigen Fall, bei dem es zur Anwendung kam. Die Erleichterung wäre insofern groß, dass wir nicht jedes Mal den Beweis herleiten müssten, dass es keine Maßnahmen mit vertretbarem Aufwand gibt, die ein ähnliches Ergebnis zur Folge hätten.“
Heißt: In der Praxis stellte ein Handwerker fest, dass der gewünschte Kühl-Effekt durch Jalousien nicht zu erreichen ist, stellte ein entsprechendes Zertifikat aus – und installierte eine Klimaanlage.
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Inzwischen hat man auch in der Umweltbehörde bemerkt, dass der Klimawandel dem Hamburger Sommer deutlich mehr, längere und heißere Hitzeperioden beschert als in den Vorjahren. Derzeit wird die Abschaffung des Paragraphen 13 geprüft.
Klimaanlagen in Hamburg: Einbau soll leichter werden
Wegen des Zukunftsentscheids muss das Klimaschutzgesetz ohnehin überarbeitet werden: „Das klare Ziel dieser anstehenden Novelle ist unter anderem die schnelle Einführung einer einbaufreundlicheren Regelung für den Einbau von Klimaanlagen“, sagt Philipp Wenzel, Sprecher der Umweltbehörde: „Die Klimatisierung von Gebäuden kann ein wichtiger Baustein des gesundheitlichen Hitzeschutzes sein.“
Ein echtes Dilemma: Die Stadt muss weniger Energie verbrauchen, um statt 2045 schon 2040 klimaneutral zu werden, gleichzeitig gehören zur Klimaanpassung der Stadt auch die Geräte, die mit viel Strom zuverlässig auch eine Dachwohnung bewohnbar halten.
Beim Zukunftsentscheid hat sich knapp die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligt (was für einen Volksentscheid sehr viel ist). Davon stimmten 53 Prozent für die vorgezogene Klimaneutralität.