Haus angezündet: Bundesgerichtshof bestätigt acht Jahre wegen versuchten Mordes

Stand: 25.09.2026, 19:30 Uhr

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Ein Feuerwehrfahrzeug vor einem brennenden Haus.

Der Angeklagte setzte das von ihm und der Familie seines Bruders bewohnte Haus in Walsrode in Brand. © Feuerwehr

Ein heute 53-Jähriger steckte ein Haus in Brand – die schlafende Familie seines Bruders fand die Haustür verschlossen. Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen versuchten Mordes.

Walsrode/Verden – 14 Monate, nachdem ein heute 53-jähriger Mann in Walsrode das von ihm und der Familie seines Bruders bewohnte Haus in Brand gesteckt hat, ist das unter anderem auf versuchten Mord lautende Urteil des Landgerichts Verden rechtskräftig geworden. Die Revision des Mannes wurde verworfen und die Verurteilung, unter anderem wegen versuchten Mordes, zu acht Jahren Freiheitsstrafe vom sechsten Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt.

Bundesgerichtshof bestätigt: Acht Jahre Haft für versuchten Mord durch Brandstiftung in Walsrode

In der Nacht zum 24. Juli 2025, an diesem Tag sollte eine Zwangsräumung bei dem 53-Jährigen erfolgen, hatte dieser im Erdgeschoss des in zwei Wohneinheiten unterteilten Hauses den Brand gelegt, um sein eigenes Leben zu beenden. „Dabei nahm er den Tod der vier im Obergeschoss schlafenden Familienmitglieder, die sich retten konnten, billigend in Kauf“, bestätigte nun der BGH. „Seine Nichten erlitten Rauchgasvergiftungen, das Haus wurde vollständig zerstört. Wegen explodierender Munition und entzündlicher Gase, die der Angeklagte im Haus aufbewahrte, mussten Teile der Nachbarschaft evakuiert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des BGH.

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Die 10. große Strafkammer am Landgericht Verden sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der gemeingefährlichen Mittel bestätigt. Zwölf Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwältin gefordert, sich dann aber mit den verhängten acht Jahren zufrieden gegeben. Über seine Verteidigerin hatte der 53-Jährige die Tat bestritten. „Die Einlassung ist derart schlecht, dass man sie gar nicht weiter kommentieren mag“, so die Staatsanwältin damals zu den Erklärungsversuchen.

Angemessen hielt die Verteidigerin dreieinhalb Jahre Haft. Ein technischer Defekt durch einen Wohnwagen auf dem Grundstück könne als Brandursache nicht ausgeschlossen werden, wurde unter anderem argumentiert.

In Leipzig wurde nun bestätigt: Schuldig gemacht hat sich der 53-Jährige des versuchten Mordes an seinem Bruder und dessen Familie, der schweren Brandstiftung, der gefährlichen Körperverletzung an seinen beiden Nichten und des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und Munition.

Große Mengen davon hatte er in seiner Wohnung und auf dem Grundstück gehortet. Die damals im Obergeschoss wohnende Familie des Bruders war von Rauchmeldern geweckt worden. Als eine der Töchter als erste unten aus der Haustür flüchten wollte, war diese verschlossen. Was laut den Zeugen sonst nie der Fall gewesen sei.

„Sie haben ihr gesamtes Hab und Gut verloren und mit den seelischen Folgen noch zu tun“, sagte die Vorsitzende Richterin während der Urteilsverkündung am 27. Februar über die Geschädigten. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus bereits abgerissen. An derselben Stelle hat die Familie sich ein neues Haus errichtet. Im Juni feierten sie Richtfest.

Der Haftbefehl gegen den gebürtigen Walsroder wurde mit der Urteilsverkündung aufrechterhalten.