Höchstrichter Kodek für Latein-Pflicht im Jus-Studium, die es an seiner WU gar nicht gibt

Paradoxes Plädoyer

Der OGH-Präsident und Wirtschaftsuni-Professor plädiert für die Beibehaltung von Latein. Doch ausgerechnet an seiner Uni wird Latein im Jus-Studium seit Jahrzehnten kreativ umschifft

20. Oktober 2026, 14:07

Ein Mann in formeller Kleidung, mit Anzug und roter Krawatte, sitzt in einem Stuhl vor einer Wand mit hölzernen Türpanelen.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofs findet Latein-Kenntnisse zentral für das juristische Studium. Doch die WU, an der er lehrt, betrachten andere Unis als Vorbild für die Abschaffung.

Er sei "zutiefst irritiert" gewesen, als er vergangene Woche über die mögliche Abschaffung der Latein-Pflicht für das Jus-Studium lesen musste. Das sagte Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal" zu einem neuen Vorstoß der Universitätenkonferenz (Uniko).

Wie DER STANDARD berichtete, schlägt die Uniko eine Streichung der verpflichtenden Latein-Kenntnisse in mehr als der Hälfte der bisher betroffenen Studienrichtungen vor. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) begrüßten die Idee prompt.

Auch in den Rechtswissenschaften sollen demnach im Laufe des Studiums keine Latein-Nachweise mehr vom Staat vorgeschrieben werden. Derzeit muss man Latein noch entweder in der Schule gelernt haben oder eine Ergänzungsprüfung an der Uni ablegen, um Jus abschließen zu dürfen.

Für Kodek, der im Ö1-Interview ausdrücklich als Professor für Bürgerliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) vorgestellt wurde, ist der Abbau von Latein an den Unis verfehlt. So betonte der Höchstrichter den Wert der Sprache als "ganz zentrales Kultur- und Bildungsfach". Insbesondere im Rechtswesen sei Latein bedeutsam, zumal unser heutiges Privatrecht ohne das Römische Recht undenkbar sei. Jus sei "extrem sprachbezogen" – und Latein helfe bei der allgemeinen Fähigkeit des Textverständnisses.

WU-Schlupfloch gegen Latein

Kodek formulierte sogleich einen Verdacht, warum Latein an den Unis zurückdrängt werden soll. Statt genuin bildungstheoretischer Erwägungen stehe dahinter wohl "der Wunsch, zusätzliche Studenten zu rekrutieren".

Wer dem honorigen WU-Professor zuhörte, konnte glauben, dass Latein im juristischen Studium an seiner Universität noch in voller Blüte steht – jetzt aber auch dort von bildungspolitischem Banausentum bedroht wird. Doch eigentlich ist die Sachlage eine andere: Im Jus-Studium der WU – Bachelor und Master firmieren dort unter dem Namen "JUS+" oder "Wirtschaftsrecht" – gibt es seit dessen Start vor zwei Jahrzehnten keine Latein-Pflicht.

Rechtswissenschaften werden zwar in der ministeriellen Verordnung über die Latein-Pflicht aufgelistet, doch es gibt offenbar ein Schlupfloch. WU-Programmdirektor Martin Spitzer erklärt im STANDARD-Gespräch, wie das funktioniert: Das rechtswissenschaftliche Studium "Wirtschaftsrecht" habe eine andere Studienkennzahl und gelte daher nicht als von der Latein-Pflicht betroffenes „Magisterstudium Rechtswissenschaften“. So gelinge es der WU, ein Jus-Studium ohne Latein-Nachweise anzubieten. Das sei "rechtlich unproblematisch", sagt Spitzer.

Dem Vernehmen nach war diese Praxis auch einer der Gründe, der Vertreter anderer juristischer Fakultäten – etwa vom Juridicum der Uni Wien – im Sinne gleicher Bedingungen auf eine generelle Streichung der Rechtswissenschaften aus der Verordnung über die Latein-Pflicht drängen ließ.

"Einfach nicht relevant"

Spitzer kann die Bestrebung der anderen Unis nachvollziehen: "Wir haben Latein ganz bewusst nicht als Voraussetzung definiert, weil es für ein juristisches Studium einfach nicht relevant ist."

Ein Mann in einem dunklen Anzug, hellem Hemd und lilafarbener Krawatte, im Freien vor einem unscharfen Hintergrund.
Martin Spitzer leitet das Studienprogramm Wirtschaftsrecht an der WU Wien. "Für die Juristerei ist Latein bei aller Liebe überflüssig", sagt er. Spitzer gibt mit Kodek seit vielen Jahren ein Standardwerk zum Bürgerlichen Recht heraus.

Die vergangenen Jahrzehnte hätten an der WU bewiesen, dass ohne Latein weder die Qualität des Studiums noch das Ansehen der Absolventinnen und Absolventen Schaden nehme. In der Schule, bekundet Spitzer, sei er selbst zwar ein Latein-Fan gewesen: "Aber für die Juristerei ist es bei aller Liebe überflüssig."

Historische Grundlagen würden an der WU schon im ersten Semester auch ohne Latein vermittelt. In vertiefenden Wahlfächern können Studierende mehr über Römisches Recht lernen, aber auch das nicht auf Latein. Jedenfalls ist der Jus-Bachelor an der WU sehr nachgefragt: Rund 3000 Anmeldungen für 870 Studienplätze gab es heuer.

Lateinische Rechtsformeln

Auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk argumentiert im STANDARD-Gespräch für die Abschaffung der Latein-Pflicht. In mehr als 40 Jahren als Hochschullehrer an Unis von Wien über Prag bis Krakau habe er die Erfahrung gemacht, dass "selbst Grundkenntnisse der lateinischen Sprache nicht nötig sind", um den rechtssprachlichen Diskurs zu verstehen und sich in diesem mitzuteilen.

Es gebe für lateinische Texte ja gute Übersetzungen, sagt Funk. Bei Sprichwörtern wie "Pacta sunt servanda" sei nicht die eigenständige Übersetzung des lateinischen Originaltextes wichtig. Entscheidend sei für gute Juristinnen und Juristen vielmehr "die Kenntnis der historischen und aktuellen Funktionalität dieser Formeln für das Rechtsleben". (Theo Anders, 20.10.2026)