Im Mai noch herrschte harmonisches Einvernehmen unter den Familienministern von Bund und Ländern. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) war zur Familienministerkonferenz gekommen, die damals unter dem Vorsitz der hessischen Ministerin Heike Hofmann (SPD) in Frankfurt tagte. Als vor 14 Tagen der Gesetzentwurf zur Steigerung der Kita-Qualität (Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz) des Bundes an Länder und Verbände geschickt wurde, war es vorbei mit der Einigkeit. Einig sind sich jetzt nur noch die Länder – und zwar in ihrer Ablehnung des Entwurfs. In der vergangenen Woche gab es ein digitales Krisengespräch mit der Bundesbildungsministerin, dann gaben die Länder eine gemeinsame Erklärung heraus, in der sie parteiübergreifend ihr „Nein“ zum Entwurf des Familienministeriums zum Ausdruck brachten.
Prien verteidigte ihren Gesetzentwurf gegenüber der F.A.Z. und bezeichnete ihn als das „wichtigste bildungspolitische Vorhaben dieser Koalition“. Wer heute hochwertige frühkindliche Bildung fördere, „investiert in bessere Startchancen für Kinder, in den Fachkräftenachwuchs und in die wirtschaftliche Stärke unseres Landes“. Studien zeigten, dass sich jeder Euro, der in die Kindertagesbetreuung investiert werde, langfristig nahezu verdreifache – durch höhere Erwerbsbeteiligung, bessere Bildungs- und Erwerbschancen, sowie steigende Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen. „Deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz erstmals bundesweit verbindliche Qualitätsstandards, stärken die Sprachförderung von Anfang an und unterstützen Kitas gezielt dort, wo der Bedarf am höchsten ist.“ Davon profitierten Kinder und Familien ebenso wie die gesamte Gesellschaft.
Zuweisungen des Bundes sollen sinken
Konkret geht es darum, dass die Zuweisungen des Bundes von derzeit zwei Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 933 Millionen jährlich sinken sollen. Das hätten die Länder zähneknirschend noch hingenommen, wenn der Bund nicht im selben Atemzug genaue Vorgaben für Personalausstattung und Sprachförderung gemacht hätte. Die mit einem Sozialindex geförderten Kitas sollen jedes Kind mit Förderbedarf 30 Minuten pro Woche fördern. Für Startchancen-Kitas mit bis zu 80 Kindern soll es etwa 20 zusätzliche Stunden pro Woche für das Personal geben, um förderbedürftige Kinder sprachlich weiterzubringen.
„Das wird milliardenschwere Mehrkosten verursachen, die nicht gedeckt sind, zumal nicht erkennbar ist, wo das Personal dafür herkommen soll“, kritisierte die hessische Familienministerin. Dass die bundesweit verpflichtenden Personalstandards für Länder und Kommunen gemäß vorliegendem Entwurf stufenweise ansteigen sollen, sei „ein nicht nachvollziehbares Missverhältnis“, sagte Hofmann. Außerdem dürfe der Entwurf nicht im Widerspruch zu der gerade erst bei der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarten Veranlassungskonnexität stehen. Das bedeutet: Wenn der Bund Forderungen stellt, muss er sie aus Sicht der Länder auch finanzieren.
Überdies stoßen sich die Länder an der mangelnden Berücksichtigung der regionalen Unterschiede: Während die Kitas in den ostdeutschen Ländern bis auf Berlin dringend Kinder suchen und zum Teil schließen, fehlen in westdeutschen Metropolregionen wie im Rhein-Main-Gebiet oder auch Berlin weiterhin Kita-Plätze.
Prien hatte insofern Druck auf die Länder ausgeübt, als sie auf das bevorstehende Ende des derzeit geltenden Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes am 31. Dezember hingewiesen hatte und den Ländern klar gesagt hatte, dass sie keinen Anspruch auf eine Verlängerung haben. Ein neues Gesetz sei an neue Standards und eine zwanzigprozentige finanzielle Beteiligung nach dem Konnexitätsprinzip geknüpft. „Wenn wir an dieser Stelle nicht zusammenkommen, gibt es im kommenden Jahr einfach gar nichts mehr“, drohte Prien.
Sie erinnerte daran, dass der Bund schon jetzt dauerhaft 850 Millionen pro Jahr für die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz bereitstellt. Hinzu kämen in dieser Legislaturperiode bis zu vier Milliarden Euro für Investitionen in den Neu- und Ausbau und die Sanierung von Kitas. Der Bund könne nur in die Kita-Qualität investieren, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gehe, daher sei die Laufzeit auf acht Jahre ausgeweitet worden.