IS-Prozess startet – 20-jähriger Bremer soll Kalaschnikow-Training gemacht haben

Stand: 19.09.2026, 13:42 Uhr

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Der Prozess wird vor dem Landgericht in Bremen verhandelt.

Der Prozess wird vor dem Landgericht in Bremen verhandelt. © Sina Schuldt

Vor dem Landgericht Bremen startet am 21. September ein Staatsschutzprozess. Laut Anklage absolvierte der 20-Jährige in Syrien Kalaschnikow-Training.

Bremen – Vor der Jugendkammer des Landgerichts Bremen beginnt am Montag, 21. September, um 9.30 Uhr ein Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Angeklagt ist ein zur Tatzeit 20-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, spätestens im Februar 2025 beschlossen zu haben, von Deutschland aus in ein Hoheits- und Rückzugsgebiet der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auszureisen. Dort soll er sich – laut Anklage – mit den Zielen und Inhalten des IS identifiziert haben, um sich im Umgang mit Waffen ausbilden zu lassen und sich am bewaffneten Kampf der Organisation zu beteiligen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, habe der Angeklagte insbesondere durch Angriffe auf kurdisch geführte Lager die Befreiung von Frauen, Kindern und von Mitgliedern des IS herbeiführen wollen.

Schießtraining mit dem Sturmgewehr

Im März 2025 soll der Mann in der syrischen Region Ar-Rakka eingetroffen sein und dort mit einem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow Schießtraining absolviert haben. Anschließend habe er ein solches Gewehr erworben und sei im April 2025 nach Deutschland zurückgekehrt, heißt es in der Anklage.

Auch nach seiner Rückkehr soll der Angeklagte die Ideologie des IS in sozialen Netzwerken verbreitet haben. So soll er am 9. Mai 2025 auf seinem Instagram-Profil zwei Story-Beiträge veröffentlicht haben, auf denen unter anderem eine nicht erkennbare Person ein Sturmgewehr in den Händen hielt und eine Fahne des sogenannten Islamischen Staates zu sehen gewesen sei. Im Hintergrund sei jeweils ein von den Medienstellen des IS veröffentlichtes Naschid zu hören gewesen. Am 29. November 2025 soll der Angeklagte zudem auf seinem TikTok-Profil ein Video eines anderen Nutzers geteilt haben, bei dem im Hintergrund Teile eines IS-Naschids sowie eine Audiobotschaft eines früheren IS-Sprechers zu hören gewesen sein sollen.

Jugendkammer ist zuständig

Auffällig an dem Verfahren ist, dass der Prozess – anders als bei ähnlich gelagerten Staatsschutzsachen aus Norddeutschland – nicht vor dem Oberlandesgericht Hamburg geführt wird. Der Grund: Die Generalbundesanwaltschaft hat den Fall nicht an sich gezogen. Sonst wäre das Verfahren laut einer Vereinbarung der Länder vor dem OLG Hamburg anhängig geworden.

Zwar gibt es auch am Landgericht Bremen eine Kammer für Staatsschutzverfahren, doch bleibt diese nach Gerichtsangaben außen vor. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war und damit als Heranwachsender gilt, ist die Jugendkammer zuständig.

Erst vor wenigen Tagen wurde ein mutmaßlicher Islamist festgenommen, der einen Anschlag auf eine Bremer Kirche geplant haben soll.