Kastrationspflicht für Freigängerkatzen: Was hinter der Forderung steckt
Stand: 25.09.2026, 20:00 Uhr
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Der Tierschutzbund fordert eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Doch warum ist sie wichtig und wo gilt sie bereits? Wir geben einen Überblick.
Millionen Straßenkatzen leben in Deutschland unter schwierigen Bedingungen. Gleichzeitig stoßen Tierheime und Tierschutzvereine vielerorts an ihre Grenzen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Doch was bedeutet das konkret?
Anlass für die Forderung ist der im August 2026 veröffentlichte „Große Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes. Darin beschreibt der Verband die Situation der Straßenkatzen als großes Tierschutzproblem. Der Report zeigt auch, dass viele Bauernhofkatzen vernachlässigt werden. Nach Angaben des Tierschutzbundes leben in Deutschland mehrere Millionen Straßenkatzen. Viele sind krank, verletzt oder unterernährt. Gleichzeitig kümmern sich Tierschutzvereine um die Tiere und organisieren Kastrationsaktionen. Das bringt sie vielerorts an ihre personellen und finanziellen Grenzen. Die Ursache liegt laut Tierschutzbund auch in unkastrierten Freigängerkatzen. Sie können sich unkontrolliert vermehren und so zur Entstehung neuer Straßenkatzen beitragen. Eine Kastrationspflicht soll diese Entwicklung langfristig bremsen.
Was bedeutet die Kastrationspflicht?
Eine Kastrationspflicht bedeutet nicht, dass jede Katze kastriert werden muss. Im Mittelpunkt stehen Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Halter müssen ihre fortpflanzungsfähige Freigängerkatze kastrieren lassen, wenn am jeweiligen Wohnort eine entsprechende Verordnung gilt. Häufig kommen eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht hinzu. Die Katze wird dann beispielsweise mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister eingetragen. Das kann vor allem helfen, wenn ein Tier entläuft oder gefunden wird. Welche Vorgaben gelten, hängt derzeit allerdings vom jeweiligen Wohnort ab.
Nach Angaben des Tierschutzbundes ist etwa jede zehnte gehaltene Katze nicht kastriert. Gleichzeitig würden laut einer repräsentativen Befragung 92 Prozent der Katzenhalter ihre Katze kastrieren lassen, wenn dadurch das Leid von Straßenkatzen verringert und Tierheime entlastet würden. Weniger Nachwuchs bedeutet langfristig auch weniger Tiere, die auf der Straße geboren werden und später auf die Hilfe von Tierschützern angewiesen sind.
Wo die Kastrationspflicht bereits gilt
Eine bundesweite Regelung zur Kastration von Freigängerkatzen gibt es bislang nicht. Stattdessen bestehen in Deutschland zahlreiche kommunale Katzenschutz- und Kastrationsverordnungen. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gilt eine entsprechende Regelung bereits in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden. Eine Besonderheit ist Schleswig-Holstein: Dort gilt seit dem 1. Juli 2026 eine landesweite Katzenschutzverordnung. Auch Berlin hat seit 2022 eine Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet.
Weitere Regelungen gibt es in Kommunen und Landkreisen unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nicht überall gelten die Vorschriften flächendeckend. Wer Freigang für seine Katze erlaubt, sollte deshalb prüfen, welche Regeln am eigenen Wohnort gelten. Eine aktuelle Übersicht von Gemeinden und Orten mit Kastrationspflicht gibt es vom Deutschen Tierschutzbund hier.
Warum die Regelung bundesweit gelten sollte
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass derzeit je nach Wohnort unterschiedliche Vorgaben gelten. Der Verband fordert deshalb eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Auch viele Tierschutzvereine sehen darin einen möglichen Lösungsansatz. Laut einer Umfrage des Tierschutzbundes erwarten 95 Prozent der befragten Vereine eine Entlastung ihrer Arbeit durch eine entsprechende Regelung.
Die rechtliche Grundlage für Katzenschutzverordnungen besteht bereits: Seit 2013 können die Bundesländer über Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes entsprechende Regelungen erlassen oder die Zuständigkeit an Landkreise und Kommunen übertragen. Dadurch ist die heutige unterschiedliche Gesetzeslage entstanden. Für Katzenhalter gilt deshalb weiterhin: Ob eine Kastrationspflicht besteht, hängt derzeit vom Wohnort ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Kastrationspflicht für Katzen?
Eine Kastrationspflicht verpflichtet Halter dazu, fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen kastrieren zu lassen. Häufig müssen die Tiere zusätzlich gekennzeichnet und registriert werden. Die Regelung gilt derzeit nicht bundesweit, sondern in zahlreichen Städten, Gemeinden und Landkreisen mit entsprechenden Katzenschutzverordnungen.
Warum ist die Kastrationspflicht wichtig?
Unkastrierte Freigängerkatzen können sich unkontrolliert vermehren und so zur Entstehung weiterer Straßenkatzen beitragen. Eine Kastration verhindert Nachwuchs und kann damit langfristig die Zahl frei lebender Katzen reduzieren. Das kann zugleich Tierheime und Tierschutzvereine entlasten, die sich um viele dieser Tiere kümmern.
Wo gilt die Kastrationspflicht bereits?
Eine entsprechende Pflicht gibt es inzwischen in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden. Besonders weitreichend sind die Regelungen in Schleswig-Holstein und Berlin, wo landesweit oder stadtweit Katzenschutzverordnungen gelten. Daneben haben zahlreiche Kommunen und Landkreise in weiteren Bundesländern eigene Regelungen erlassen.