Kindeswohlgefährdung in Salzgitter: In 58 Fällen war die Lage akut bedrohlich

Stand: 04.09.2026, 23:30 Uhr

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Kindeswohlgefährdung in Salzgitter: In 58 Fällen war die Lage akut bedrohlich

In Salzgitter stellten die Jugendämter im Jahr 2025 in 58 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung fest. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa

Landesweit legten die Gefährdungseinschätzungen um 11,3 Prozent zu. Nun liegen auch für die Stadt Salzgitter aktuelle Zahlen zum Kindeswohl vor.

Salzgitter, Stadt – Die Jugendämter in Niedersachsen haben im Jahr 2025 spürbar mehr Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung von Kindern nachgehen müssen als noch ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen legte die Zahl der Prüfverfahren um 11,3 Prozent zu. Für die Stadt Salzgitter liegen ebenfalls aktuelle Daten vor.

Landesweit wurden 2025 insgesamt 22.338 Gefährdungseinschätzungen nach Paragraph 8a des Achten Sozialgesetzbuches abgeschlossen. Bei einem solchen Verfahren gehen die Jugendämter der Frage nach, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut bedroht ist oder eine Gefährdung möglich erscheint. Im Jahr davor lag die Zahl noch bei 20.066 Verfahren. Die Prüfverfahren haben in Niedersachsen damit merklich zugenommen. In 4.803 Fällen bestätigte sich am Ende eine akute oder eine latente Kindeswohlgefährdung – das sind 21,5 Prozent aller Verfahren.

Kindeswohlgefährdung in Salzgitter: 58 Fälle mit akuter Gefahr registriert

In Salzgitter zählten die Behörden im Jahr 2025 insgesamt 365 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung. Betroffen waren dabei 188 Jungen und 177 Mädchen. In 58 Fällen kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorlag, in 34 Fällen wurde eine latente Gefährdung festgestellt. Bei 160 Verfahren sahen die Zuständigen keine Gefährdung, aber einen Hilfebedarf. In 113 Fällen ergab die Prüfung weder eine Gefährdung noch einen weiteren Unterstützungsbedarf.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen: Die Zahlen im Überblick

Für ganz Niedersachsen verzeichnet die Statistik 2.273 akute sowie 2.530 latente Kindeswohlgefährdungen. Zwischen Mädchen und Jungen gab es dabei kaum Unterschiede in der Häufigkeit. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 aus dem Land Niedersachsen im Überblick:

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338
davon männlich11.907
davon weiblich10.431
akute Kindeswohlgefährdungen2.273
latente Kindeswohlgefährdungen2.530
keine Kindeswohlgefährdungen, aber Hilfebedarf7.619
keine Kindeswohlgefährdungen und kein Hilfebedarf9.916

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Auf Mädchen entfielen 2.323 Fälle, auf Jungen 2.480. Die meisten der betroffenen Kinder und Jugendlichen lebten zum Zeitpunkt der Prüfung in einem familiären Umfeld. Von 21.872 Minderjährigen wohnten 10.522 bei beiden Elternteilen, 7.356 bei einem alleinerziehenden Elternteil und 3.520 bei einem Elternteil mit neuer Partnerin oder neuem Partner. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den bestätigten Fällen: Von den 4.803 festgestellten akuten oder latenten Gefährdungen betrafen 2.086 Kinder und Jugendliche, die bei ihren Eltern lebten. 1.724 Minderjährige wohnten bei einem alleinerziehenden Elternteil, weitere 654 bei einem Elternteil mit Partnerin oder Partner.

Kindeswohlgefährdungen in Niedersachsen nach Alter

Kindeswohlgefährdungen insgesamt22.338 (akut 2.273)
unter 3 Jahren3.787 (akut 471)
3 bis unter 6 Jahren3.935 (akut 367)
6 bis unter 10 Jahren5.429 (akut 500)
10 bis unter 14 Jahren5.029 (akut 507)
14 bis unter 18 Jahren4.158 (akut 428)

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Jahr 2025

Vernachlässigung als häufigster Grund: Zahl der Prüfverfahren in Niedersachsen wächst

Als Grund für eine festgestellte Gefährdung gaben die Jugendämter am häufigsten Vernachlässigung an. Bei akuten Kindeswohlgefährdungen wurde dieser Grund 1.254 Mal vermerkt, bei latenten Gefährdungen 1.543 Mal. Meist ging die Gefährdung überwiegend von der Mutter oder dem Vater aus: In 2.145 Fällen wurde die Mutter als Hauptverursacherin genannt, in 1.437 Fällen der Vater. Nicht jedes Verfahren endete mit einer festgestellten Gefährdung. In 7.619 Fällen sahen die Fachkräfte keine Gefährdung, aber einen weiteren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf für Kinder, Jugendliche oder Familien. Auch dieser Wert legte zu: 2024 waren es 6.946 Fälle, was einem Anstieg von 9,7 Prozent entspricht. In den restlichen 9.916 Verfahren lag nach Einschätzung der Jugendämter weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein zusätzlicher Hilfebedarf vor.

Daten des Statistischen Landesamtes: Wann wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen?

Sobald Anhaltspunkte für eine möglicherweise gefährdete Situation eines Kindes bekannt werden, ist das zuständige Jugendamt zu einer Gefährdungseinschätzung nach Paragraph 8a SGB VIII verpflichtet. Mehrere Fachkräfte beurteilen dabei gemeinsam, wie hoch das Risiko für das Kind oder den Jugendlichen einzuschätzen ist. Von einer Kindeswohlgefährdung ist die Rede, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes bereits erheblich geschädigt wurde oder ein solcher Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Hinzu kommt, dass die Sorgeberechtigten – in der Regel beide Eltern oder ein Elternteil – die Gefahr nicht ausreichend abwenden können oder wollen. Für die Statistik übermitteln die zuständigen Stellen jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung als einzelnen Datensatz an die Statistischen Ämter des jeweiligen Berichtsjahres.