Online seit heute, 14.22 Uhr
Der Insolvenzverwalter des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger hat laut einem Bericht Gelder aus liechtensteinischen Konten des früheren Lobbyisten freibekommen.
Laut den Angaben flössen in Summe 2,1 Mio. Euro an seine Gläubiger, allen voran die Republik Österreich, welche größte Gläubigerin sei, berichtete der „Standard“ heute.
Wegen Beihilfe zu Untreue verurteilt
Im langjährigen Verfahren in der Causa BUWOG wurde Meischberger vergangenes Jahr rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen Beihilfe zu Untreue und Geschenkannahme durch Beamte (Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser) sowie wegen Bestechung und Beweismittelfälschung.
Die Republik forderte die 9,6 Mio. Euro an Provisionen zurück, die damals flossen, und bekam samt Zinsen rund 13 Mio. Euro zugesprochen. Für diese Summe hafteten nun Grasser, Meischberger und der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics solidarisch, heißt es in dem Bericht weiter.
Meischberger und Grasser in Privatkonkurs
Neben Meischberger, der im Juni 2023 Konkurs angemeldet hatte, ist auch Grasser in Privatkonkurs. In Meischbergers Insolvenzverfahren wurden laut „Standard“ rund 25 Mio. Euro an Forderungen angemeldet, davon habe der Masseverwalter rund 13 Mio. Euro anerkannt. Größte Gläubigerin sei die Republik Österreich.
Im Rahmen des BUWOG-Verfahrens waren mehrere Konten in Liechtenstein aufgetaucht. Gleich nach Meischbergers Konkursanmeldung habe Insolvenzverwalter Jakob Wöran den Antrag gestellt, die Gelder freizubekommen.
Bei Meischberger ging es laut dem Bericht um fünf Konten bei zwei Banken, vier davon seien bei der Landesbank gelegen. Das Wiederöffnen der Konten sei aufwendig gewesen, schließlich seien auch in Liechtenstein Ermittlungsverfahren anhängig gewesen.
Ausschüttung der Gelder soll folgen
Im Mai habe das Fürstliche Landgericht Liechtenstein schließlich entschieden und dem Antrag von Masseverwalter Wöran auf Freigabe und Ausfolgung der Gelder stattgegeben. Laut „Standard“ stehen die Gelder bereit und sollen in einer Zwischenverteilung an die Gläubiger ausgeschüttet werden.