Kontrollen in Trier Warum das Finanzamt manchmal Döner ohne Soße bestellt
Trier · Testkäufe, Fleischkalkulationen, Abgleich von Einkauf und Verkauf: Finanzämter nehmen bargeldintensive Betriebe unter die Lupe. Ein Anwalt erklärt, was er bei Steuerproblemen rät.
22.09.2026 , 07:15 Uhr
Döner bestellen Finanzbeamte im Dienst auch gerne mal ohne Soße. Mit solchen Testkäufen wollen sie feststellen, wie viel Fleisch eine Teigtasche im Durchschnitt enthält.
Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen
Ein Kunde kommt mittags in einen Imbiss in Trier. Er bestellt einen Döner, eine Pizza oder eine Portion Pommes und bezahlt dann bar. Ist das die Regel in dem Laden, gerät ein Gastronomiebetrieb schnell in den Fokus des Finanzamts. Denn Branchen, in denen meist Bares fließt, widmen sich die Beamten in der Regel mit größerer Hingabe als Geschäften, die auf digitale Zahlungsmethoden setzen. Schließlich bietet Bargeldzahlung größere Schlupflöcher, die Umsatz- und Lohnsteuer zu umgehen.
Undercover zum Imbiss: Schachteln zählen, Fleisch wiegen
Sicher ist jedoch, dass auch in Zeiten steigender Kosten für Energie, Mieten und Löhne Steuertricks nur auf den ersten Blick eine gute Idee sind. Denn bekommt das Finanzamt Wind von der Sache, drohen harte Konsequenzen. Der ganze Betrieb wird durchleuchtet. Mögliche Steuernachforderungen können höher sein als der eigentlich verursachte Schaden. Im schlimmsten Fall führen sie gar zur Insolvenz eines möglicherweise gut laufenden Betriebs. Hängt dieser Schritt mit einer Steuerhinterziehung zusammen, kommen oft weitere Ermittlungen gegen die Betreiber hinzu.
Um Steuerbetrug auf die Schliche zu kommen, gleicht das Finanzamt laut einem Brancheninsider etwa den Einkauf von Pizzakartons oder Pommesschalen in Imbissen penibel mit den verkauften Gerichten ab. Es komme auch vor, dass die Finanzermittler „Undercover“ in Imbisse gehen, erklärt der Experte. Sie bestellten dann etwa Döner ohne Soße, um die durchschnittlich herausgegebene Fleischmenge zu wiegen. Diese werde dann hochgerechnet und mit den Angaben des Betriebs beim Finanzamt zur Menge der verkauften Döner und des eingekauften Fleischs abgeglichen. So bekämen die Ermittler eine Grundlage für Kalkulationen. Geschätzt wird dann die Differenz der gezahlten und der zu erwartenden Steuerlast der Betriebe.
Finanzamt Trier schaut bei Barzahlung genauer hin
Auf Nachfrage bestätigt eine Sprecherin des Finanzamts Trier zwar, dass bargeldintensive Betriebe einer der Schwerpunkte des Finanzamts Trier seien. Details über das Vorgehen gibt sie jedoch nicht preis: „Ich bitte um Verständnis, dass wir aus ermittlungstaktischen Gründen keine Detailinformationen zu unserer Arbeitsweise veröffentlicht sehen wollen.“ Unabhängig von der Branche könnten Testkäufe jedoch eine Option bei der Unternehmensprüfung sein, erklärt sie weiter.
Mit Blick auf Imbisse und vor allem Dönerläden sagt die Behördensprecherin: „Hier besteht ein erhöhtes Risiko nicht vollständig erklärter Einnahmen.“ Deshalb werde die Branche im Rahmen der Planung „risikoorientierter Außenprüfungen“ berücksichtigt. „Unter Außenprüfung ist hier die Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung, Steuerfahndung zu verstehen und gerade nicht Finanzermittler im Sinne von polizeilichen Ermittlungskräften“, erklärt das Finanzamt. Solche Betriebsprüfungen decken in der Regel drei Jahre ab.
Insgesamt leitet das Finanzamt Trier trotzdem jährlich 600 Strafverfahren ein. So hat es von 2022 bis 2025 sieben bis 20 Millionen Euro nicht gezahlter Steuern pro Jahr eingetrieben. „Eine branchenspezifische Statistik über den Steuerausfall wird nicht geführt“, erklärt die Sprecherin. Dazu, wie groß der Anteil hinterzogener Steuern aus der Gastronomie sei, könne sie deshalb genauso wenig Angaben machen wie zur Höhe der Steuer-Nachforderungen an Imbisse in ihrer Gesamtheit. Bundesweit gehen Experten jedoch von Milliardenbeträgen aus, die in der Gastronomie an der Steuer vorbei umgesetzt werden.
Rechtsanwalt beschreibt Methoden des Finanzamts Trier
Dass die Finanzermittler bargeldintensive Branchen, speziell Imbisse, auf ihrem Zettel haben, ist nicht neu. 2007 ging das Finanzamt Trier damit allerdings noch transparenter um als heute. Es sprach etwa bereitwillig über das Ergebnis einer Schwerpunktprüfung von Dönerläden im Jahr 2006. Damals rechnete es mit 500.000 Euro Einnahmen, die in der Branche an der Steuer vorbeigerechnet worden sein sollen. Ein einzelner Betrieb habe etwa bis zu 40.000 Döner verkauft, ohne diese beim Finanzamt abzurechnen, hieß es damals.
Auch heute scheint sich das Finanzamt weiter Schwerpunkte in der Gastrobranche zu setzen. Laut dem Trierer Wirtschafts- und Steuerrechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg sind es mal Pizzerien, mal Asia-Imbisse, regionale Gastronomien und immer wieder Dönerläden, die aus unterschiedlichsten Gründen in den Fokus der Finanzermittler geraten. „Das beginnt mit einer Betriebsprüfung“, erklärt er. Fielen Unregelmäßigkeiten zum Beispiel in Kassensystemen auf, prüfe das Finanzamt gerne die Plausibilität der Umsätze mit seinen Kalkulationen. Bei Dönerläden werde beispielsweise gerechnet, wie viel Fleisch eingekauft worden sei und wie viele Döner oder Fleischprodukte man daraus herstellen könnte. Mit inbegriffen ist unter anderem ein gewisser Garverlust – also ein Gewichtsverlust durchs Braten der Fleischspieße.
Wenn die Unregelmäßigkeiten größer sind, kommt es häufig zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. „Dann wird im Zuge der laufenden Prüfung geschaut, ob vorhandene Unterschiede aufgeklärt werden können“, sagt Haufs-Brusberg. Die Maßnahmen der Behörden reichen dann von Anfragen bei Lieferanten über Hausdurchsuchungen bis hin zu Beschlagnahmung von Steuerunterlagen. Ob der Fall irgendwann zur Staatsanwaltschaft für strafrechtliche Ermittlungen abgegeben wird, ist dabei laut dem Steuerrechtsexperten immer eine Einzelfallfrage und abhängig von der Größenordnung (siehe Info).
Schätzung eröffnet weite Spielräume für Verteidigung
Ist das Kassensystem oder die Buchführung nicht ordnungsgemäß, so folgt laut dem Juristen gerne eine Schätzung seitens der Finanzbehörden. Entscheidend ist dabei, wie nah sie an der Realität liegt. „Es ist ein wunderbares Spielfeld, sich mit Schätzungen und Kalkulationen auseinanderzusetzen“, sagt der Rechtsanwalt. Es gehe etwa um den Verlust, der bei der Gastro immer vorhanden war – etwa dass aus einem 50-Liter-Fass Bier nie 50 Liter gezapft werden können, sondern stets ein gewisser Schankverlust entsteht. Auch Fragen, ob die eigene Familie mitgegessen hat oder ob etwas zu Bruch gegangen ist, spielen da laut dem Rechtsanwalt eine wichtige Rolle – alles von Relevanz für eine erfolgreiche Verteidigung.
Seine Mandanten fühlten sich oft viel zu hohen Forderungen ausgesetzt, erklärt der Strafverteidiger weiter. Manchmal seien diese Forderungen so hoch, dass der Betrieb sie sich gar nicht mehr leisten könne. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid und die Beantragung einer Aussetzung der Vollziehung sei dann manchmal unumgänglich.
Gelingt das nicht, droht den Betrieben – egal wie gut sie laufen – erst mal ein Insolvenzverfahren. Gerade bei Forderungen gegen Gesellschaften – etwa eine GmbH – ist das laut Haufs-Brusberg teils unumgänglich. Insolvenzverschleppung wäre schließlich eine weitere Straftat, mit der sich der betroffene Gastronom sonst auseinandersetzen müsste.