Heikle Dokumente
Kontroverse um veröffentlichtes und "zensuriertes" Mengele-Dossier
Der Nazi-Kriegsverbrecher Josef Mengele besuchte auf Flucht auch die Schweiz. Ein Historiker erzwang die Veröffentlichung von Akten. Nun spricht er aufgrund von Schwärzungen von Zensur
Er war bekannt als "Todesengel von Auschwitz": Josef Mengele gehört zu den größten Kriegsverbrechern im Nationalsozialismus. Der Nazi-Mediziner hatte von 1943 bis 1945 als Lagerarzt im KZ Auschwitz-Birkenau grausame, oft tödliche medizinische Experimente an Häftlingen durchgeführt. Nach Kriegsende gelang ihm über eine der organisierten, sogenannten "Rattenlinien" die Flucht nach Argentinien.
Belegt ist, dass er 1956 zum Skiurlaub den Schweizer Wintersportort Engelberg besuchte, wo er unter anderem seinen Sohn Rolf und seine verwitwete Schwägerin – und spätere Ehefrau – Martha Mengele traf. Erst 1959 wurde ein Haftbefehl gegen Mengele erlassen, wenig später tauchte dieser in Paraguay unter. Als es 1961 Gerüchte gab, Mengele sei in Zürich, wurde der Schweizer Geheimdienst aktiv.
Wie der Kriegsverbrecher unbehelligt in die Schweiz reisen konnte, beschäftigt Historikerinnen und Historiker schon lange. Bisher hatte der Schweizer Nachrichtendienst (NBD) Versuche, die Unterlagen einzusehen, abgelehnt, zuletzt im Februar 2026 – mit dem Verweis darauf, dass es dafür eine Schutzfrist bis 2071 gebe. Der Historiker Gérard Wettstein, der zu Mengele forscht, hatte dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt – mit Erfolg. Er wies darauf hin, dass die Akte eigentlich in den Fokus der Bergier-Kommission, eine unabhängige Historikerkommission, fiel, und deshalb schon längst hätte veröffentlicht werden sollen.
"Geschwärzt, was geschützt werden muss"
Nun hat der Nachrichtendienst ein 217 Seiten umfassendes Dossier zu Mengele öffentlich zugänglich gemacht. Es enthält viele Zeitungsberichte, aber auch Polizeiberichte, Formulare und Aktennotizen – doch diese sind stellenweise geschwärzt. "So wie das Mengele-Dossier heute vorliegt, handelt es sich um Zensur", sagte Wettstein dem SFR.
In den Unterlagen geht es unter anderem um Hinweise an die Polizei, dass Mengele sich möglicherweise nach seiner Flucht aus Deutschland in der Schweiz aufgehalten haben könnte oder eine Einreise unter falschem Namen plane. Ebenso finden sich verschiedene Hinweise auf dessen angeblichen Aufenthalt, etwa in Irland, Argentinien oder Chile. Laut einem anderen Dokument war 1964 ein als Student getarnter israelischer Spion in der Schweiz, um Spuren Mengeles zu verfolgen. Er suchte die Bundesanwaltschaft auf, wurde dort aber nicht ernst genommen. "Allgemeines Kennzeichen: Schlechter Lügner", hält die Akte laut NZZ fest. Der Name des zuständigen Polizisten ist geschwärzt.
"Geschwärzt ist nur, was geschützt werden muss: Personendaten von früheren und heutigen Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und seinen Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie Personendaten von Drittpersonen mit überwiegenden Persönlichkeitsrechten", teilt das zuständige Verteidigungsministerium mit. Das Mengele-Dossier war vom Polizeidienst der Bundesanwaltschaft, der Vorgängerorganisation des NDB, erstellt worden und 2001 an das Bundesarchiv gegangen.
Offene Fragen
Entscheidende Fragen, etwa danach, ob sich Mengele im Jahr 1961 tatsächlich in Zürich aufhielt, ließen sich nach der Publikation der Dokumente nicht beantworten, kritisiert Wettstein. Dazu müssten Historikerinnen und Historiker umfassenden Zugang zu dem Dossier haben. Die Unterlagen würden aber zeigen, dass die Schweizer Polizei versucht habe, den Kriegsverbrecher aufzuspüren.
"Da sieht man Spuren. Da sieht man auch, dass offenbar die Zusammenarbeit nicht immer geklappt hat, dass die Polizei nicht so gehandelt hat, wie sie hätte handeln können oder sollen. Aber dem müsste man vertiefter nachgehen können. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das nicht möglich", sagte Wettstein dem SRF. Aussagen darüber, ob die Schweizer Behörden Mengele geschützt haben, könnten aufgrund der Schwärzungen nicht getroffen werden.
Er werde sich weiter für einen ungehinderten Zugang zu den Original-Akten engagieren, sagt der Historiker – wenn nötig auch wieder vor Gericht. Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte, die Wettstein unterstützt, nennt die Schwärzungen des Geheimdienstes einen "gefährlichen Präzedenzfall", der dem Archivgesetz widerspreche.
Mengele wurde nie gefasst. 1979 ertrank er in dem brasilianischen Badeort Bertioga, als er beim Schwimmen im Meer einen Schlaganfall erlitt. (kri, APA, 11.9.2026)
Forum: 57 Postings
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.