Kostenloses Trinkwasser: Vier Trinkbrunnen im Kreis Merzig-Wadern – Hier können Flaschen aufgefüllt werden

Kostenloses Trinkwasser Vier Trinkbrunnen im Kreis Merzig-Wadern – Hier können Flaschen aufgefüllt werden

Merzig-Wadern · Die Hitze setzte dem Saarland in den letzten Monaten sehr zu. Im Kreis Merzig-Wadern gibt es nur vier öffentliche Trinkwasseranlagen. Wo sie stehen – und welche Kommunen andere Lösungen anbieten.

20.08.2026 , 08:00 Uhr

Neben dem Rathaus in Losheim steht einer von vier Trinkwasserbrunnen im gesamten Kreis Merzig-Wadern. Hier können sich auch Vierbeiner bedienen

Neben dem Rathaus in Losheim steht einer von vier Trinkwasserbrunnen im gesamten Kreis Merzig-Wadern. Hier können sich auch Vierbeiner bedienen

Foto: Michelle Soulier

Dieser Sommer hat es in sich. Eine Hitzewelle jagt die nächste, ein Rekord folgt auf den anderen. Zwischen Anfang Juni und Mitte August wurden im Saarland laut Aufzeichnungen des ARD-Wetterkompetenzzentrums 36 Hitzetage (Tage ab 30 Grad Celsius) und 15 Wüstentage gezählt – also Tage über 35 Grad Celsius. Zum Vergleich: 2025 gab es etwa 15 bis 20 Hitzetage und nur vereinzelte Wüstentage, 2024 rund zehn bis zwölf Tage ab 30 Grad und „nahezu keine“ Wüstentage. Bei diesen Temperaturen ist regelmäßiges Trinken von Ärzten und Experten besonders empfohlen. Wer sich längere Zeit in der Sonne aufhält, kann laut Faustregel der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) je nach Belastung zusätzlich etwa einen halben bis einen Liter Flüssigkeit pro Stunde benötigen. Doch wo lässt sich die Flasche im Landkreis Merzig-Wadern kostenlos auffüllen?

Das Angebot ist überschaubar: In der Stadt Merzig und der Gemeinde Losheim am See gibt es jeweils zwei öffentliche Trinkwasseranlagen. In den Gemeinden Beckingen, Mettlach, Perl und Wadern steht derzeit kein eigens ausgewiesener Trinkbrunnen.

Je zwei Trinkwasserspender in Merzig und Losheim

In Merzig ist das Auffüllen der Trinkflasche seit Juni 2025 in der Poststraße auf Höhe der Hausnummer 40 möglich. Der Brunnen wird von den Stadtwerken Merzig betrieben. Eine weitere Anlage steht am Bürgerhaus in Besseringen auf dem Bürgerplatz.

In Merzig befinden sich zwei Trinkwasserbrunnen. Einer steht in der Fußgängerzone neben dem Ronellenfitsch.

In Merzig befinden sich zwei Trinkwasserbrunnen. Einer steht in der Fußgängerzone neben dem Ronellenfitsch.

Foto: Ruth Hien

In Losheim gibt es einen Trinkwasserspender vor dem Rathaus und einen an der Tourist-Information direkt am See. Insgesamt sind damit vier öffentliche Anlagen im Landkreis bekannt.

 Der zweite Brunnen in Losheim befindet sich an der Tourist-Info am Stausee in Losheim am See.

Der zweite Brunnen in Losheim befindet sich an der Tourist-Info am Stausee in Losheim am See.

Foto: Michelle Soulier

Vier Kommunen ohne ausgewiesenen Brunnen

In den Kommunen Beckingen, Mettlach, Perl und Wadern gibt es nach Angaben der Verwaltungen keinen eigens ausgewiesenen Trinkwasserspender – mancherorts allerdings Alternativen. In Beckingen beispielsweise können Einwohner und Besucher auf Nachfrage kostenlos Mineralwasser im Rathaus bekommen, erklärt die dortige Verwaltung. Ob Trinkwasserspender in Planung sind, konnte sie bis Redaktionsschluss nicht mitteilen.

Perl verweist auf dezentrale Trinkstellen: Es bestehe „bereits heute auf allen Friedhöfen der Gemeinde die Möglichkeit, öffentlich zugänglich Trinkwasser zu entnehmen“, heißt es aus dem Perler Rathaus.

 Der zweite Merziger Trinkwasserspender steht auf dem Bürgerplatz in Besseringen.

Der zweite Merziger Trinkwasserspender steht auf dem Bürgerplatz in Besseringen.

Foto: Michelle Soulier

Darüber hinaus sein ein Trinkbrunnen im Sportpark Perl bereits in Planung gewesen. Ein Förderantrag wurde zunächst jedoch nicht bewilligt, die Gemeinde will das Vorhaben aber weiterverfolgen. Auch im Zuge des geplanten Umbaus der Grundschule Dreiländereck wird ein Trinkwasserbrunnen geprüft. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht.

Mettlach will Trinkwasserspender erneut prüfen

Die Gemeinde Mettlach hat den Bau eines Brunnens nach Angaben der Kommunen bereits geprüft, ihn aber zunächst wegen fehlender Nachfrage und der Kosten für Betrieb, Kontrolle, Wartung und Unterhaltung zurückgestellt. Mit der einmaligen Installation sei es nicht getan: Hygiene und Betriebssicherheit müssten dauerhaft gewährleistet werden. Auch nach Einschätzung der Gemeinde verpflichtet § 50 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht unabhängig von Bedarf, Standort und Aufwand zur Errichtung eines Trinkbrunnens an jedem öffentlichen Ort. Wegen zunehmender Hitzeperioden wird das Thema nun erneut geprüft. Berücksichtigt werden sollen Erreichbarkeit, Nutzerfrequenz, Leitungsinfrastruktur und Kosten. Zeitplan und Standorte gibt es noch nicht.

Wadern prüft Trinkbrunnen am Marktplatz und Busbahnhof

Wadern hat bislang keinen eigenen öffentlichen Trinkwasserbrunnen eingerichtet. Als Gründe nennt die Stadt Erfahrungen anderer Kommunen mit Vandalismus und Verunreinigungen sowie die hohen Anforderungen an Hygiene, Kontrollen und Wartung. Wegen der zunehmenden Hitzeperioden soll die Einrichtung nun erneut geprüft werden. Als mögliche Standorte kommen der Marktplatz und der Bereich des Busbahnhofs in Betracht. Eine Entscheidung und ein Zeitplan stehen noch aus. Die Gemeinde verweist auf Alternativen: „Bereits heute besteht auf dem Öttingen-Sötern-Platz in Wadern eine öffentlich zugängliche Toilettenanlage der Stadt Wadern. Dort steht Besucherinnen und Besuchern während der Zugänglichkeit der Anlage über die vorhandenen Trinkwasserinstallationen kostenlos Trinkwasser zur Verfügung“.

Zum Vergleich: Die Trinkwasserspender-Dichte ist auch in den übrigen Landkreisen relativ dünn. Saarbrücken zum Beispiel weist derzeit fünf öffentliche Trinkwasserbrunnen aus. Der Landkreis Saarlouis verfügt nach eigenen Angaben ebenfalls über vier öffentlich zugängliche Trinkbrunnen.

Ein verwässertes Gesetz?

Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist seit einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2023 gesetzlich vorgesehen. Grundlage ist die EU-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2020. Die Mitgliedstaaten sollen demnach den Zugang zu Wasser verbessern und die Einrichtung von Trinkbrunnen an öffentlichen Orten fördern. Trinkwasserbrunnen sollen bereitgestellt werden, soweit dies technisch möglich sowie unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten verhältnismäßig ist.

Genau auf diese gesetzliche Regelung verweisen auch die drei Kommunen: Alle drei Kommunen seien sich über die Gesetzeslage im Klaren, heißt es auf SZ-Anfrage. „Die Vorschrift verpflichtet damit nicht dazu, unabhängig von Bedarf, Standort und Aufwand an jedem öffentlichen Ort Trinkwasserbrunnen zu errichten. Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, wo eine entsprechende Einrichtung sinnvoll, technisch realisierbar und mit einem angemessenen Aufwand verbunden ist“, heißt es zum Beispiel weiter aus Mettlach.

Konkrete Sanktionen für eine ausbleibende Umsetzung sieht das Gesetz nicht vor. Eine spezielle Finanzierungshilfe für Kommunen ist ebenfalls nicht geregelt. Ob es künftig also wirklich in allen Kommunen kostenloses Trinkwasser über Trinkwasserspender geben wird, bleibt trotz aller Bemühungen offen. (lal)