Landgericht Zweibrücken: E-Bike entrissen und Drogen-Geld erpresst?

Landgericht Zweibrücken E-Bike entrissen und Drogen-Geld erpresst?

Zweibrücken · Zwei junge Männer stehen wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Zweibrücken. Ein Tatort war der Bahnhof Thaleischweiler-Fröschen – laut Anklage.

16.10.2026 , 19:20 Uhr

 Hier, am Bahnhof Thaleischweiler-Fröschen, soll ein E-Bike  nicht ganz freiwillig den Besitzer gewechselt haben. Dieser Tatvorwurf wurde bei einer Verhandlung im Landgericht Zweibrücken aber schließlich fallengelassen.

Hier, am Bahnhof Thaleischweiler-Fröschen, soll ein E-Bike nicht ganz freiwillig den Besitzer gewechselt haben. Dieser Tatvorwurf wurde bei einer Verhandlung im Landgericht Zweibrücken aber schließlich fallengelassen.

Foto: Rainer Ulm

Es geht um ein Pedelec und um einige hundert Euro, die die beiden 21 und 19 Jahre alten Männer aus Pirmasens und Münchweiler zwei anderen Männern weggenommen haben sollen beziehungsweise wegnehmen wollten. Seit diesen Donnerstag müssen sie sich wegen zweier Verbrechen des gemeinschaftlichen Raubes und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung im Landgericht Zweibrücken verantworten.

Und zwar vor einer Großen Jugendkammer, weil der jüngere Angeklagte laut Gesetz als Heranwachsender gilt. Denn der junge Mann aus Münchweiler hatte zum Tatzeitpunkt zwar das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet.

Zum Prozessauftakt warf Staatsanwältin Elisabeth Schirmer den beiden Angeklagten unter anderem vor, am 18. April gemeinsam mit zwei anderen, „gesondert verfolgten“ Mittätern einen Radfahrer, der am Bahnhof Thaleischweiler-Fröschen gerade aus dem Zug ausgestiegen war, „abgepasst“ zu haben. Nachdem einer der Mittäter dem Radfahrer das Pedelec „entrissen“ und mit dem E-Bike davongefahren war, sollen die beiden jetzigen Angeklagten dem Beraubten erklärte haben, er bekäme sein Gefährt erst dann zurück, wenn er seine Aussage in einem Strafprozess gegen einen Bekannten zurücknehme, der angeblich wegen eben dieser Zeugenaussage derzeit im Gefängnis sitze.

Damit nicht genug: Laut Anklage begaben sich die beiden jetzigen Angeklagten am 24. April kurz vor Mitternacht zur Wohnung eines Bekannten in der Pirmasenser Kronenstraße, „um diesen zur Herausgabe von Bargeld zu nötigen“. Dabei soll der 21-jährige Pirmasenser ein Messer dabeigehabt haben, „das gegebenenfalls auch zum Einsatz kommen sollte“. Er soll es auch gewesen sein, der von dem Wohnungsinhaber unter schlimmen Beleidigungen forderte, ihm mehrere hundert Euro auszuhändigen. Zudem soll er ihm das Handy weggenommen haben, um zu verhindern, dass der Bedrängte die Polizei ruft.

Außerdem soll er dem Bewohner, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, erst die Spitze eines Messers ans Knie gehalten, ihn dann „in den Schwitzkasten“ genommen und ihm dabei die Schneide des Messers an den Hals gedrückt haben. Erst als dessen Mutter dazukam, soll er von ihm abgelassen und das Handy zurückgegeben haben.

Laut Anklage sollen die ungebetenen Gäste beim Verlassen der Wohnung ihre Rückkehr angedroht und angekündigt haben, „am 1. Mai 200 Euro“ eintreiben zu wollen. Zu einer Kontaktaufnahme kam es jedoch nicht mehr – weil die beiden jetzigen Angeklagten sechs Tage nach ihrem Besuch in der Wohnung, am 30. April, festgenommen wurden. Die beiden Männer sitzen seither in Untersuchungshaft.

Jedoch räumte die Jugendkammer den ersten der beiden Tatvorwürfe, den gemeinschaftlichen Raub, bereits am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, ab. Zwar hatten die beiden Angeklagten eingeräumt beziehungsweise durch ihre Verteidiger erklären lassen, an jenem Tag am Bahnhof Thaleischweiler-Fröschen „zufällig“ auf den ihnen bekannten Radfahrer getroffen zu sein. Auch hätten sie beobachtet, wie ein Freund von ihnen, mit dem sie zuvor reichlich Alkohol getrunken hatten, dem Fahrradfahrer das E-Bike weggenommen habe. Was allerdings „nicht geplant“ gewesen sei und für seinen Mandanten „überraschend“ gewesen sei, erklärte der Kaiserslauterer Rechtsanwalt Jan Motzenbäcker für den 21-jährigen Angeklagten.

Und der 19-jährige Angeklagte gab zwar zu, dass sein Kumpel mit dem Pedelec des Radfahrers weggefahren sei. Der Radler habe es ihm nach etwas Zureden aber freiwillig überlassen, behauptete der junge Mann aus Münchweiler. Er gab jedoch zu, die Situation ausgenutzt und dem Radfahrer gesagt zu haben, er bekäme das E-Bike zurück, wenn er seine Aussage gegen einen deshalb inhaftierten Kumpel zurücknehme.

Das Aus für diesen Anklagevorwurf brachte aber vor allem die Vernehmung des mutmaßlich Beraubten. Er konnte sich an das Geschehen am Bahnhof von Thaleischweiler-Fröschen nicht mehr erinnern. Der 32-jährige Tatzeuge führte seine Gedächtnislücke auf ein Koma zurück, in das der Diabetiker infolge einer Drogenüberdosis gefallen sein will. Auf eine entsprechende Nachfrage des Vorsitzenden Richters Christoph Wieser deutete er während seiner Aussage fälschlicherweise auf den jüngeren Angeklagten, der ihm sein E-Bike entrissen und damit davongefahren sei. Allerdings sei er sich „nicht ganz sicher“.

Weshalb sich Richter Wieser nach einer einvernehmlichen Beratung, an der die Staatsanwältin und die drei Verteidiger teilnahmen, dazu veranlasst sah, das Verfahren hinsichtlich des gemeinschaftlichen Raubes einzustellen.

Und beinahe hätte auch das zweite Verfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung zur Disposition gestanden, weil der Geschädigte, ein 23-jähriger gebürtiger Trierer, angeblich aus Angst vor der Rache der im Besuchertrakt des Gerichtsaals anwesenden Verwandten und Bekannten der Angeklagten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen wollte. Schließlich konnte ihn die Staatsanwältin doch noch überzeugen, Rede und Antwort zu stehen. Der 23-Jährige schilderte dann, dass ihn die jetzigen Angeklagten, bei denen er „vor vier oder fünf Jahren“ mehrere Gramm Cannabis beziehungsweise „Koks“ gekauft habe, in seiner Pirmasenser Wohnung aufgesucht und verlangt hätten, bei ihnen seine Schulden zu begleichen – jeweils 150 Euro. Dabei habe er die Drogen bereits bezahlt, wovon die Männer nichts wissen wollten.

Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, habe ihm der Ältere erst die Spitze eines Messers aufs Knie gedrückt und dann das Messer an die Kehle gehalten – mit den Worten: „Ich mache so was gern.“ Auch sei er von den beiden Besuchern rüde beleidigt worden. Überdies hätten sie einen Couchtisch zertrümmert. Der Tatzeuge: „Ich hatte panische Angst.“ Weshalb er ihnen versprochen habe, ihnen am 1. Mai 200 Euro zu geben: „Nach der Einigung sind sie gegangen.“ Zur Geldübergabe kam es jedoch nicht, weil die Männer nach seiner Anzeige festgenommen wurden.

Diesen Tatvorwurf räumten die beiden Angeklagten ein. Es tue ihnen leid, ließen sie die Prozessbeteiligten wissen. An Einzelheiten könnten sie sich kaum erinnern, weil sie an jenem Abend voll mit Alkohol, Drogen und Medikamenten gewesen seien. Ihren Zustand beschrieb der 19-jährige Angeklagte mit den Worten: „Irgendwann waren wir so zugeballert.“

Fortgesetzt wird der Prozess im Landgericht Zweibrücken am 22. und 23. Oktober, jeweils ab 9 Uhr.