Verjährung im Teilaspekt Commtrain beantragt
Die Anwälte der Beschuldigten stellen ihre Vorfragen. Den Anfang macht Lorenz Erni, der Anwalt von Pierin Vincenz. Erni nimmt sich den Teilaspekt Commtrain vor und beantragt Verjährung. Der relevante Sachverhalt beim Kauf der Kreditkarten-Terminalfirma spielte sich ab 2005 ab: Laut der Staatsanwaltschaft sollen Pierin Vincenz und Beat Stocker an der Commtrain eine Schattenbeteiligung aufgebaut und beim anschliessenden Verkauf an die Aduno mitverdient haben. Die Anklage geht davon aus, dass eine Herausgabepflicht des Gewinns bestanden habe.
Erni beruft sich auf Urteile des Bundesgerichts und argumentiert dagegen, dass die 15-jährige Verjährungsfrist im August 2021 abgelaufen sei. Der Sachverhalt Commtrain sei daher schon beim erstinstanzlichen Urteil im April 2022 verjährt gewesen. In diesem Bereich hätte das Verfahren gegen Pierin Vincenz eingestellt werden müssen.
Die Verhandlung hat begonnen
Pünktlich um 8 Uhr hat Oberrichter Christian Prinz die Verhandlung eröffnet. Der grosse Gerichtssaal ist bis auf den letzten Platz besetzt. Vincenz hat in der vordersten Reihe neben seinem Anwalt Lorenz Erni Platz genommen. Aufgrund des immensen Andrangs an Journalisten wird der Prozess zudem in zwei weitere Gerichtssäle übertragen. Der 54-jährige Prinz ist ein erfahrener Richter, der bereits etliche andere Prozesse von grossem öffentlichem Interesse geführt hat. Dazu zählt etwa der Straftäter Brian Keller, der für seine Prügelattacken eine mehrjährige Freiheitsstrafe erhielt. Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft verzichtete das Gericht im Fall von Brian Keller jedoch auf eine Verwahrung.
Prinz ist überdies erster Vizepräsident des Obergerichts und Mitglied der Grünliberalen. Ihm zur Seite stehen eine Richterin der SVP sowie ein Richter der FDP. Beim Bezirksgericht bestand das Gremium noch aus einem Grünen und zwei Sozialdemokraten.
Bereits Anfang 2024 sorgte Christian Prinz für Aufsehen im Fall Vincenz. Denn unter seiner Leitung hatte das Obergericht in einem unüblichen Schritt das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben. Die Begründung lautete, die Anklage der Staatsanwaltschaft weise schwere Mängel auf. Insbesondere sei die Anklageschrift zu ausschweifend formuliert und gleiche daher einem Plädoyer. Allerdings rekurrierte die Oberstaatsanwaltschaft beim Bundesgericht gegen diese Rückweisung und erhielt dort Recht.
Vincenz beim Obergericht eingetroffen
Pierin Vincenz und sein Anwalt Lorenz Erni sind um 7 Uhr 40 gemeinsam mit dem Auto beim Obergericht eingetroffen. Dieses Mal konnten sie das Gerichtsgebäude sogleich betreten. Beim erstinstanzlichen Prozess des Bezirksgerichts war dies noch anders: Damals musste Vincenz eine Viertelstunde vor dem verriegelten Eingang ausharren, bis er Einlass erhielt. Dadurch war der gefallene Banker den Dutzenden Fotografen ausgesetzt, welche sich ebenfalls vor Ort postiert hatten.

Der ehemalige Banker ist beim Obergericht eingetroffen.
URS FLUEELER / KEYSTONEWie läuft der Berufungsprozess ab?
Das Obergericht hat für das Berufungsverfahren zwei Wochen angesetzt. Falls noch zusätzliche Verhandlungstage benötigt werden, sind auch im September noch Reservetage reserviert. Wann das Urteil eröffnet wird, steht ebenfalls noch nicht fest. Einen Zeitplan für den Prozessablauf gibt es nicht, dieser ist vom Ablauf der Berufungsverhandlung abhängig.
Nach der Verhandlungseröffnung geht es zuerst um die sogenannten Vorfragen – unter anderem, ob es Anträge der Parteien auf mögliche Verfahrenshindernisse gibt oder ob neue Zeugen vernommen und neue Beweise zu den Akten genommen werden. Dann geht es in die Beweisaufnahme, während der die Beschuldigten erneut einvernommen werden. Anschliessend folgen die Plädoyers der einzelnen Parteien.

Am Montagmorgen treffen alle Beteiligten beim Zürcher Obergericht ein.
URS FLUEELER / KEYSTONEIm Vorfeld der Berufungsverhandlung haben die Verteidiger zahlreiche Anträge gestellt – einige hat das Gericht gutgeheissen, andere wurden vorläufig abgelehnt. Wobei eine vorläufige Ablehnung nicht bedeutet, dass ein Antrag vollständig vom Tisch ist. Die Parteien können diesen während des Berufungsprozesses erneut stellen.
Worum geht es im heutigen Prozess?
Im Fokus des Berufungsprozesses steht, ob der Betrugsvorwurf rechtlich Bestand hat. Das Obergericht muss klären, ob das Verschweigen von Beteiligungen für eine arglistige Täuschung ausreicht und ob Raiffeisen und Aduno tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Unabhängige Experten wie der Berner Professor für Wirtschaftsrecht Peter V. Kunz beurteilten das Strafmass des Bezirksgerichts als hoch.
So lautete das Urteil vor vier Jahren
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Pierin Vincenz im April 2022 in erster Instanz wegen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung zu 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe. Sein Geschäftspartner Beat Stocker erhielt 4 Jahre Haft.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide ihre Arbeitgeber durch nicht offengelegte Interessen und gesteuerte Firmenkäufe geschädigt und sich persönlich bereichert hatten.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Sie argumentierte, die Übernahmen seien strategisch sinnvoll gewesen, die Preise marktgerecht und von den zuständigen Gremien genehmigt worden. Zudem habe keine Pflicht bestanden, private Beteiligungen offenzulegen.
Um 8 Uhr geht es los am Obergericht
Im Prozess gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz geht es um den wohl aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafprozess der Schweiz der vergangenen Jahre. Laut Anklage soll sich Vincenz durch nicht offengelegte Beteiligungen an Firmen im Finanzbereich und anschliessende Übernahmen durch Raiffeisen und Aduno unrechtmässig bereichert haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, private Luxusausgaben in grossem Umfang als geschäftliche Spesen abgerechnet zu haben – darunter Reisen, teure Essen und weitere persönliche Ausgaben.