Meinungen der Abendblatt-Leser: 16. Oktober 2026

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Für mehr Gerechtigkeit sorgen

14. Oktober: Hamburg fordert Reform der Erbschaftsteuer

Eigentlich kann mir das Thema egal sein – ich habe keine Millionen zu vererben oder die Aussicht, vererbt zu bekommen. Aber ich kann aus Prinzip nicht einsehen, dass der Staat sich an versteuertem Geld grundsätzlich bereichert. Die Regelung ist Ländersache – das ist fatal genug, weil man sich wie bei der Gewerbesteuer die niedrigsten Sätze der Länder auswählen kann. Unterschiedliche Sätze für Familienmitglieder, Freunde oder Vereine machen das Vererben auch nicht transparenter. Die Verschonungsbedarfsprüfung ist auch wieder eine Regelung, die dafür sorgt, dass Reiche wieder bevorteilt werden. Wenn Andreas Dressel beklagt, dass die Erbschaftsteuer nicht gerecht sei, hat er in doppelter Hinsicht recht: grundsätzlich und durch die gültigen Steuerregelungen. Wenn Staat und Länder so klamm und pleite sind, wird die Habgier immer dreister, und eine gerechte Steuer für Erbschaften kann es nicht geben. Aber den Steuersatz für Reiche wie in Skandinavien drastisch zu erhöhen, das macht Sinn und würde den Finanzbedarf decken und vor allem für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Dietmar Johnen-Kluge

Nicht vollständig

Im Artikel auf Seite 1 wird der Eindruck erweckt, als könnten Unternehmenserben ab 26 Mio. Euro einen Steuererlass beantragen, der Erben kleinerer Betriebe nicht offensteht. Die Wahrheit ist, dass die von der damaligen CDU/SPD-Koalition 2016 eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung bedeutet, dass bei über 26 Mio. Euro nachgewiesen werden muss, dass die Verschonungsabschläge benötigt werden. Bis 26 Mio. Euro müssen Unternehmenserben einen solchen Nachweis nicht erbringen. Dass Reiche ihr Privatvermögen zum Schein in eine steuerfrei übertragbare Firma einbringen könnten, traf bis 2016 bedingt und seitdem überhaupt nicht mehr zu. Im Gegenteil gefährdet so etwas die Steuervergünstigungen für das tatsächliche Betriebsvermögen. Völlig verschwiegen wird, dass das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 6,3 Mrd. im Jahr 2015 auf 15,4 Mrd. Euro im Jahr 2025 gestiegen ist. Verschwiegen wird auch, dass seit 2009 nicht mehr die Bilanzwerte, sondern die Ertragswerte der Betriebe der Erbschaftsteuer unterliegen, also geschätzte künftige Gewinne, auf die dann zusätzlich Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erhoben wird. Fallen die Gewinne nicht an, wird die Erbschaftsteuer nicht erstattet. 

Ralf Horstmann

Bürgerschaft statt Abnickverein!

15. Oktober: Naturkundemuseum und Grünen-Volte: Bürgerschaft streitet über Elbtower-Lösung

Man muss dem Grünen-Fraktionsvorsitzenden Michael Gwosdz politisch nicht zustimmen, um ihm in dieser Auseinandersetzung ausdrücklich beizuspringen. Es ist nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht eines Parlamentariers, auch innerhalb einer Regierungsfraktion die Arbeit des Senats konstruktiv-kritisch zu begleiten. Andernfalls wäre die Bürgerschaft überflüssig und verkäme zur Volkskammer, die nur noch abnickt, was der SPD-Bürgermeister vorgibt. Geradezu ein Trauerspiel ist allerdings die Rolle der CDU. Statt selbst eine klare inhaltliche Alternative zum Naturkundemuseum und dessen Finanzierung zu präsentieren, kritisiert sie lieber den Mut zur eigenständigen Meinung beim grünen Kollegen. Artikel 24 Absatz 2 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung verpflichtet die Opposition zu ihrer Rolle als „politische Alternative zur Regierungsmehrheit“. Diesem Verfassungsauftrag wird die CDU mit bloßer Kritik an den Grünen nicht gerecht.

Burkhardt Müller-Sönksen
Ehem. Vors. der FDP‑Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (2001–2004)

Brandgefährlich

15. Oktober: Merz wirft AfD „Freude an Zersetzung und Zerstörung“ vor

Der Bundeskanzler führt in seiner Regierungserklärung aus: „… es sei schlicht falsch, dass durch die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine anderswo gekürzt werden müsse und dadurch ein Gerechtigkeitsproblem entstehe.“ Er sagt damit, dass die Hilfen für die Ukraine nicht aus dem laufenden Bundeshaushalt, sondern aus dem schuldenfinanzierten „Sondervermögen“ finanziert werden, denn irgendwoher muss das Geld ja kommen. Eigentlich ja nur aus den 500 Milliarden Euro, die für die Aufrüstung der Bundeswehr vorgesehen sind. Das Geld steht dann der Bundeswehr nicht mehr zur Verfügung. Die Kredite für das schuldenfinanzierte „Sondervermögen“ für die Bundeswehr müssen spätestens ab 2031 zurückgezahlt werden. Und zwar aus dem laufenden Haushalt, es sei denn aus neuen Schulden, mit denen die alten abgelöst werden. Spätestens dann entsteht die vom Bundeskanzler in Abrede gestellte Gerechtigkeitslücke. Allerdings für unsere Kinder. Das Finanzierungsthema ist politisch brandgefährlich. Ob der Versuch des Bundeskanzlers, die Finanzierungsthematik mit seiner Darstellung zu befrieden, erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. Ich würde mir mehr Transparenz und eine entsprechende politische Erörterung wünschen.

Axel Georg-Wiese

Man darf gespannt sein

14. Oktober: Nord-Stream-Prozess: Sprengstoff für Merz

Sollte sich herausstellen, dass die Sprengung der Ostseepipeline tatsächlich mit Wissen der ukrainischen Regierung erfolgt ist, hat Merz ein großes Problem. Die Bundesrepublik verzichtet auf russisches Gas – das während des Kalten Krieges immer floss – aus Solidarität mit der Ukraine. Die zerstört die Pipelines, über die Deutschland das Gas bezogen hat. Die Beauftragung der Zerstörung wäre ein unfreundlicher Akt und deutschen Steuerzahlern schwer vermittelbar. Deutschland zahlt Milliarden für die Verteidigung der Ukraine, für die Bürger, die hierherkommen, weil sie dort nicht mehr leben wollen. Ich bin gespannt, welche Folgen eine nachgewiesene Beteiligung der ukrainischen Regierung an dem Sabotageakt für die deutsche Ukraine-Politik haben und mit welchen Erklärungen die Bundesregierung reagieren wird.  

Wolfgang Knobel

Kein einziger Baum

8. Oktober: Neun Jahre lang gesperrt: Beliebte Promenade an der Elbe endlich wieder frei

Mit 49 Millionen Steuergeld restauriert und in Zeiten von Hitzewellen und Klimawandel kein einziger Baum oder Strauch auf der „Promenade“ zu sehen! Wollte man ihnen das Los der wenigen kränkelnden oder bereits abgestorbenen „Bäumchen“ in der Hafencity und anderen neu angepflanzten Straßen-Leidensgenossen in der Stadt mangels Wasser ersparen? In vielen Ländern lernt man bereits aus Fehlern. Hier werden überholte Baupläne anscheinend keinen aktuellen Erfordernissen angepasst, und auch die Versiegelung von Flächen greift weiter um sich.

Regina Dix-Heyder

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