Merz‘ Regierung plant Abschaffung der „Rente mit 63“ – welcher Jahrgang jetzt genau hinschauen muss
Stand: 22.07.2026, 13:33 Uhr
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Die Rentenkommission empfiehlt, das Rentenalter anzuheben. Die Fristen stehen jedoch bisher nicht fest. Ein Jahrgang steht an der Grenze.
Berlin – Nach Jahrzehnten der Arbeit und Beitragszahlungen stehen viele Menschen nun vor einer ungewissen Zukunft. Die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) plant, die „Rente mit 63“ abzuschaffen, was besonders für bestimmte Jahrgänge problematisch werden könnte. Wer auf die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren gesetzt hat, muss jetzt genau hinschauen.

Im Juni 2026 legte die Rentenkommission ihre Empfehlungen vor. Diese beinhalten unter anderem, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekannt als „Rente mit 63“ und derzeit ab 64,5 Jahren möglich, vollständig zu streichen. Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben bereits angekündigt, die Empfehlungen vollständig in einem umfassenden Gesetzespaket umzusetzen. Allerdings gibt es bisher weder einen Gesetzentwurf noch einen Kabinettsbeschluss.
Ende der „Rente mit 63“: Übergänge im Eintrittsalter stehen bisher nicht fest
Der Zeitpunkt, ab dem die Änderungen wirksam werden, hängt vom sogenannten Vertrauensschutz ab. Dieses verfassungsrechtliche Prinzip schützt Menschen kurz vor dem Rentenalter. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 dient als Maßstab: Ein Vorlauf von mindestens fünf Jahren sei „noch ausreichend“, damit Versicherte ihre Lebensplanung anpassen können, wie das Portal ihre-vorsorge.de der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erklärt.
Sollte die Reform 2026 beschlossen werden und diese Fünf-Jahres-Regelung gelten, könnte die Abschaffung frühestens ab 2032 in Kraft treten. Wer bis spätestens 2031 seine 45 Versicherungsjahre erreicht und die Altersgrenze erfüllt, könnte noch nach den alten Regelungen in Rente gehen. Der Jahrgang 1966 wäre 2031 genau 65 Jahre alt und könnte somit noch von der bisherigen Regelung profitieren. Für den Jahrgang 1967 sieht es anders aus: Er erreicht die Altersgrenze von 65 Jahren erst 2032 – also genau dann, wenn die Abschaffung möglicherweise greift.
In Merz’ Regierung herrscht Uneinigkeit zum höheren Eintrittsalter
Die Länge der Übergangsfrist für die Renten-Reform ist noch unklar und politisch umstritten. SPD-Rentenexperte Bernd Rützel fordert längere Fristen beim Renten-Eintrittsalter: „Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen, dass er mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat“, zitiert ihn das ZDF. Annika Klose, ebenfalls SPD-Mitglied und Mitglied der Rentenkommission, hält Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren für möglich. „Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen.“
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Für diejenigen, die ihre Rente planen, ist es ratsam, die aktuelle Rentenauskunft der DRV zu überprüfen und aufzubewahren. Wer bereits Altersteilzeit- oder Vorruhestandsverträge abgeschlossen hat, sollte diese Dokumente sichern, da sie den Vertrauensschutz im Einzelfall stärken können. Klar ist: Personen, die 1967 oder später geboren wurden, sollten ihre Ruhestandsplanung nicht mehr fest auf die abschlagsfreie Frührente stützen. (Quellen: ihre-vorsorge.de, DRV, ZDF) (kiba)