Assoziierte Mitgliedschaft in der EU? Warum Merz’ Idee für die Ukraine versandet

Fast fünf Monate ist es her, dass Friedrich Merz eine „assoziierte EU-Mitgliedschaft“ für die Ukraine vorgeschlagen hat. Der Begriff war eine Erfindung des Kanzleramts, der Inhalt unkonventionell. Solange Kiew nicht der EU beigetreten ist, was aus Berliner Sicht noch mehrere Jahre dauern wird, sollte es enger an die Union gebunden werden.

So brachte Merz eine Teilnahme des Landes an Sitzungen des EU-Ministerrats, des Europäischen Rats der Regierungschefs, an Kommissionssitzungen und von Abgeordneten an Parlamentssitzungen ins Gespräch – beratend, ohne Stimmrecht. Die vom Kanzler gewünschte Debatte über diesen Vorschlag hat es jedoch bis dato nicht gegeben. Es sieht vielmehr so aus, als sei er versandet.

Beim Europäischen Rat im Juni war keine Zeit, um über Erweiterung zu reden. Das Thema wurde auf die nächste Sitzung geschoben. Die folgt nun in der kommenden Woche, doch dreht sich die Diskussion gar nicht mehr um Merz’ Vorstoß. Denn am Dienstag dieser Woche hat die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zur Erweiterung präsentiert – und dem Kanzler nebenbei eine Abfuhr erteilt.  Die Teilnahme an einer Heranführungsphase „kann weder die Mitgliedschaft im Kollegium (der Kommission) begründen noch Entscheidungsbefugnisse“, stellte die Kommission fest.

Für möglich hält die Kommission allenfalls, was sie nach der großen Erweiterungsrunde im Jahr 2004 für einige Monate praktizierte: Die zehn neuen Staaten durften je einen Kommissar ins Kollegium entsenden, jedoch ohne Geschäftsbereich. So etwas sei auch während der Ratifizierungsphase denkbar, also nach dem Abschluss der Verhandlungen und vor dem tatsächlichen Beitritt, erläuterte ein EU-Beamter, ohne Entscheidungskompetenz.

Der Ukraine würde das aber nicht weiterhelfen, denn die Bundesregierung hält einen Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahrzehnt für ausgeschlossen. Obendrein würde die Kommission weiter aufgebläht, obwohl eher eine Verkleinerung nötig wäre.

Was im EU-Parlament geht, lässt sich nicht verallgemeinern

Merz’ Vorschlag, Kiew die Teilnahme an Europäischen Räten zu eröffnen, war schon vorher im Kreis der Mitgliedstaaten auf erheblichen Widerstand gestoßen. Das sei allenfalls ad hoc und zu bestimmten Themen möglich, argumentierten Diplomaten in Brüssel, keinesfalls aber dauerhaft und umfassend. Sie verwiesen auf den EU-Vertrag, der genau festlegt, wer dem Gremium der Staats- und Regierungschefs angehört: die 27 Chefs sowie der Präsident und der Präsident der EU-Kommission. Der EU-Außenvertreter darf lediglich teilnehmen. In Brüssel fiel auf, dass nicht einmal Frankreich den deutschen Vorstoß unterstützte.

Hinter der Ablehnung stecken zwei politische Gründe. So sind Staaten wie Österreich dagegen, der Ukraine einen Sonderstatus zu geben, der sie gegenüber den Staaten des westlichen Balkans hervorhebt – selbst jenen, die im Beitrittsprozess schon weiter fortgeschritten sind.

Vorbehalte gibt es aber auch gegenüber einer Omnipräsenz von Präsident Wolodymyr Selenskyj. Der nimmt seit 2022 ohnehin an jeder Sitzung teil, wenn es um sein Land geht, per Videokonferenz, oft auch persönlich. Es stehe ihm aber nicht zu, sagen Diplomaten, am Tisch zu sitzen, wenn die Regierungschefs über ihre Beziehungen zu den USA, Russland oder China redeten. Die Kommission schlägt deshalb lediglich vor, Beitrittskandidaten als Beobachter in „Expertengruppen“ einzuladen.

Merz hatte seinen Vorschlag aus einer Erfahrung vor vier Jahrzehnten abgeleitet. Den Fall der Mauer und die Wiedervereinigung hatte er als junger Europaabgeordneter erlebt. Er erinnerte sich daran, dass seinerzeit 18 Abgeordnete aus der DDR-Volkskammer in das Europäische Parlament entsandt worden waren, damit die neuen Länder dort vertreten waren, wenn auch ohne Stimmrecht. „Das ging ohne Vertragsänderung“, legte Merz nach dem Europäischen Rat im Juni dar. „Deswegen geht auch das, was ich jetzt vorgeschlagen habe, ohne Vertragsänderung.“ Das gilt aber wohl nur für die Teilnahme von Beobachtern an Parlamentssitzungen, nicht für die anderen Institutionen.

Ein Friedensvertrag ist in die Ferne gerückt

Dass die Debatte über den Vorstoß des Kanzlers nicht in Fahrt kam, liegt freilich auch an den geopolitischen Umständen. Eine Zeit lang hatte es so ausgesehen, als würde der amerikanische Präsident Donald Trump um beinahe jeden Preis ein Friedensabkommen in der Ukraine mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin anstreben.

Im Entwurf eines Friedensplans, der Ende 2025 zirkulierte, war der Beitritt Kiews zur EU zum 1. Januar 2027 vorgesehen, um das Land im Westen zu verankern. Das war jedoch völlig unrealistisch und führte zu Überlegungen in der EU, wie man Kiew entgegenkommen könne. Diese Diskussion hat jedoch an Dringlichkeit verloren, weil ein Frieden in der Ukraine wieder in die Ferne gerückt ist.

Die EU-Kommission legte am Dienstag einige Ideen vor, wie Staaten schon vor ihrem Beitritt stärker an die Union gebunden werden können. Vorbild dafür ist die Teilnahme der Ukraine und Moldaus seit Jahresbeginn am EU-Roaming. Für diese beiden Staaten sowie für Montenegro und Albanien, die am weitesten fortgeschritten sind, sollen nun individuelle Pläne mit weiteren möglichen Schritten erstellt werden. Sie sollen Ende des Monats fertig sein, wenn die Kommission ihr jährliches Urteil zum Fortschritt der Kandidaten spricht – als Anreiz für neue Anstrengungen. Etwas Ähnliches hatte auch Merz im Mai angeregt. Viel mehr ist von seinem Vorstoß allerdings nicht übrig geblieben.