„Millionen Menschen unter Generalverdacht“: Verbände kritisieren Details im neuen Pflege-Gesetz scharf

Stand: 08.10.2026, 14:21 Uhr

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Die Pflege von Angehörigen wirkt sich in Deutschland unterschiedlich auf den Rentenanspruch aus (Archivbild)

Bei der Unterstützung für die Pflege von Angehörigen soll sich in Deutschland viel ändern (Archivbild). © Jens Kalaene/dpa

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll „hohes Missbrauchspotenzial“ beseitigen. Und bestraft viele für die Fehler einzelner, beklagen Interessensgruppen.

Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause – oft unter hoher zeitlicher und körperlicher Belastung, ohne geregelte Pausen oder Schichtdienste. Genau diese Menschen sehen sich laut Interessenverbänden durch den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt.

Das Kabinett hat am 30. September 2026 das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Darin plant die Bundesregierung tiefgreifende Einschnitte: Die Verhinderungspflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen als eigenständige Leistungen wegfallen. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ersetzt ein neues Sozialraumbudget, das aber nur noch für bestimmte, anerkannte Angebote genutzt werden darf. Die bisherigen Schritte der Pflegereform sollen vor allem die erwartete Finanzlücke der Pflegeversicherung von rund acht Milliarden Euro stopfen. Alle anderen Fragen will Gesundheitsminister Carsten Linnemann bis Ostern 2027 mit einer Pflegekommission klären.

„Millionen Menschen unter Generalverdacht“: Pflegende Angehörige sollen genauer kontrolliert werden

Die ersten großen Änderungen bringt das neue Pflegegesetz voraussichtlich aber schon zum 1. Januar 2027. Als Begründung für den Umbau der Pflegehilfsmittel und der Verhinderungspflege verweist der Gesetzentwurf auf „Missbrauchspotenzial“. Belege oder konkrete Zahlen zu diesem Missbrauch legt das Bundesgesundheitsministerium jedoch nicht vor, kritisieren der „wir pflegen“-Bundesverband und der Verein „pflegende Angehörige“.

Der Gesetzentwurf stelle „Millionen Menschen unter Generalverdacht, die Tag für Tag die Hauptlast der Pflege in Deutschland tragen“, schreiben die Gruppierungen. Aus ihrer Sicht zieht sich das Misstrauen durch den gesamten Gesetzentwurf: Wer Pflegegeld bezieht, soll ab 2029 einmal jährlich nachweisen, dass die Versorgung zu Hause gesichert ist. Wer ein angebotenes Fallmanagement ablehnt, riskiert den Verlust des Pflegegeldes. Und wer einen Pflegegrad beantragt, soll vorher zu den „Erfolgsaussichten“ beraten werden – mit der Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen.

Hendrik Dohmeyer, Vorstandsmitglied von „pflegende Angehörige e.V.“, sagt: „Wenn es Missbrauch gibt, ist es Aufgabe der Pflegekassen, ihm nachzugehen und ihn abzustellen. Stattdessen will die Bundesregierung Leistungen für alle pflegenden Angehörigen kürzen. Wer so handelt, bestraft die Vielen für das Fehlverhalten Einzelner.“

Bundesregierung verspricht mehr Flexibilität – Verein erkennt genau das Gegenteil im Gesetzentwurf

Die Bundesregierung verspricht mit den neuen Budgets mehr Flexibilität. Tatsächlich aber sind die Mittel nach Einschätzung der Interessensvertretungen eng gebunden: Das Überbrückungsbudget gilt nur für Notdienst und Kurzzeitpflege, das Sozialraumbudget darf nur für bestimmte anerkannte Angebote genutzt und nicht mehr angespart werden. Die stundenweise Verhinderungspflege, mit der Familien bisher kurzfristig Lücken schließen konnten, fällt komplett weg.

Sebastian Fischer, Vorstandsmitglied von „wir pflegen“, kritisiert das scharf: „Pflegende Angehörige brauchen ein Höchstmaß an Flexibilität. Jede Pflegesituation ist anders. Angehörige müssen jeden Tag spontan ihren Alltag jonglieren, zwischen Pflege, Beruf und Familie. Genau diese Flexibilität nimmt ihnen der Entwurf.“

Die Verbände fordern jetzt:

  • Das Bundesgesundheitsministerium muss Zahlen und Belege für den behaupteten Missbrauch vorlegen oder den Vorwurf zurücknehmen.
  • Festgestellter Missbrauch ist durch die Pflegekassen gezielt zu verfolgen, nicht durch Kürzungen für alle.
  • Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen als eigene, flexibel nutzbare Leistungen erhalten bleiben.
  • Das Sozialraumbudget muss auch für die Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege genutzt werden können.
  • Die Pflegebegleitung muss beraten und begleiten, nicht kontrollieren. Einschätzungen zur Erforderlichkeit von Leistungen dürfen nur Pflegefachpersonen abgeben. Keine Kürzung darf auf einem Beratungsgespräch beruhen.
  • Bevor Leistungen wie der Entlastungsbetrag wegfallen, müssen tragfähige Übergangsregelungen gelten, damit Pflegehaushalte sich umorganisieren können. Bisher nicht verbrauchte Beträge dürfen nicht verfallen. Keine Leistung darf gestrichen werden, bevor die versprochene Ersatzleistung tatsächlich zur Verfügung steht.

Auch finanziell teurer für Familien – auch Übergangslösung fehlt

Wer auf Tagespflege angewiesen ist, um weiter arbeiten zu können, verliert durch das neue Gesetz außerdem bis zu 1572 Euro im Jahr. Bisher durften Familien den Entlastungsbetrag für Eigenanteile der Tagespflege einsetzen – das neue Sozialraumbudget erlaubt das nicht mehr.

Und auch zeitlich wird es eng. Die Änderungen sollen bereits ab dem 1. Januar 2027 gelten – in weniger als drei Monaten. Kaum Zeit für Familien, ihren Alltag an die neuen Voraussetzungen anzupassen. Zusätzlich stehen die neuen Angebote nicht rechtzeitig. Die Pflegebegleitung, die in Pflegegrad 1 an die Stelle des Entlastungsbetrags treten soll, startet erst 2029 und die Notdienste für Akutsituationen erst 2028. Übergangsregelungen gibt es keine.