Kärnten
Der beschuldigte FW-Geschäftsführer muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten. Verhandelt wird am 22. Juli – laut Plan für nur 15 Minuten
13. Juli 2026, 17:19
Eigentlich war die Hauptverhandlung für Mitte August angesetzt. Jetzt findet sie – in abgespeckter Form – schon am 22. Juli statt. Und wird voraussichtlich nur 15 Minuten dauern. Dann soll alles vorbei sein. Und der Geschäftsführer der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) Kärnten das Bezirksgericht Klagenfurt ohne Strafurteil verlassen können.
Das legen dem STANDARD vorliegende Informationen nahe. Was war geschehen: Mitte März 2025 fand die Wahl der Wirtschaftskammer (WK) Kärnten statt. Kurz davor tauchen mehrere Unternehmer auf der Kandidatenliste der FW auf, die von sich sagen, gar nicht für die FW kandidiert zu haben.
Rainer Magek etwa, ein Bodenleger aus Klagenfurt, sagte dem STANDARD im Vorjahr, seine Unterschrift auf der Zustimmungserklärung sei "vervielfältigt worden". Bei der Hauptwahlkommission der WK Kärnten läuten daraufhin die Alarmglocken. Und sie werden immer lauter. Denn in der Folge melden sich weitere Unternehmer, die erklären, nicht für die FW kandidiert zu haben.
Magek sagt, von seiner Kandidatur "erst aus der Wahlverlautbarung erfahren" zu haben. Ein Malermeister schien gleich siebenmal auf der blauen Kandidatenliste auf, obwohl "ich mich nicht damit einverstanden erklärt habe, dass meine Unterschrift vervielfältigt wird".
Unterschriften dupliziert
Dazu muss man wissen: Bei der WK-Wahl gibt es eine Unterstützungs- und eine Zustimmungserklärung. Erstere benötigt eine wahlwerbende Fraktion, um bei der Wahl antreten zu können. Zweitere reicht man ein, wenn man kandidieren will. Und genau die wollen die reklamierenden Unternehmer nicht unterschrieben haben.
Daraufhin zeigt die Wahlbehörde die mutmaßlichen Unterschriftenvervielfältigungen der FW bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an. Im Visier steht der langjährige Geschäftsführer der FW. Er steht im Verdacht, in 15 Fällen Unterschriften dupliziert zu haben. Ermittelt wird wegen des Straftatbestands der Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung. Strafausmaß: bis zu sechs Monate. Dann sattelt die Staatsanwaltschaft aber offenbar auf Urkundenfälschung um. Und genau dieses mutmaßliche Vergehen steht am 22. Juli für 15 Minuten am Verhandlungsplan des Bezirksgerichts Klagenfurt.
Staatsanwaltschaft stellte Strafantrag
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigt, am 18. Mai dieses Jahres einen entsprechenden Strafantrag gegen den Geschäftsführer eingebracht zu haben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Urkundenfälschung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
In der WK geht man aufgrund der auf 15 Minuten geschrumpften Verhandlung davon aus, dass der FW-Geschäftsführer mit einer Diversion davonkommen könnte. Das zeigen Anwaltspapiere der Kanzlei der Wirtschaftskammer Kärnten, die dem STANDARD ebenso vorliegen: "Anzunehmen ist nach diesen Koordinaten, dass ein diversionelles Vorgehen ohne Strafurteil eröffnet wird", heißt es darin. Hinter vorgehaltener Hand deuten WK-Insider eine mögliche Diversion als "bedenkliches Signal für kommende Wahlen".
Die Staatsanwaltschaft habe keinen Diversionsantrag gestellt, so Behördensprecher Markus Kitz. Ganz allgemein komme eine Diversion in Frage, "wenn jemand unbescholten ist, die Tat als nicht schwer gilt und die Person eine Verantwortungsübernahme zeigt", so Kitz weiter. Das dürfte spannend werden. Denn zum STANDARD sagte der FW-Geschäftsführer im Vorjahr: "Alle Unterschriften wurden geleistet. Es gibt keine Fälschung." In einer weiteren Konfrontation erklärte er, dass "im Büro bei 1200 Unterschriften da und dort ein Fehler passiert sein kann".
Auf die Frage, ob der Diversionsantrag von ihm komme, wollte der Anwalt des FW-Geschäftsführers kein Statement abgeben. Dass ein Diversionsangebot vom Gericht kommt, ist sehr unwahrscheinlich, aber möglich. Das Bezirksgericht Klagenfurt gab auf Anfrage kein Statement ab. Falls es tatsächlich zur Diversion komme, "könnte die Staatsanwaltschaft dagegen noch Beschwerde einlegen", erklärt Kitz. Nachsatz: Wenn sie ungerechtfertigt wäre.
Legale Tricks
Der Geschäftsführer griff bei der letzten WK-Wahl aber auch zu legalen Tricks. Kurz vor oder direkt am Stichtag für Gewerbeanmeldungen, die noch zur WK-Wahl zugelassen wurden, meldete er mehrere Gewerbe an, um etwa in mitgliederschwachen Fachgruppen und bei geringer Wahlbeteiligung Mandate zu erreichen. Nach der Wahl meldete er sie dann wieder ab oder stellte sie ruhend. Darunter etwa das Gewerbe des Bedruckens von Web-, Strick- und Wirkwaren; Gastronomie; Berufsfotograf; Foto- und Optikhandel; oder mehrere Handelsgewerbe. (Franz Miklautz, 13.7.2026)