Während in Deutschland die Debatte über Leihmutterschaft durch Jens Spahn neu entfacht wurde, zeigt ein Fall in Kanada, welche komplizierten juristischen Fragen das Thema mit sich bringen kann.
Dort verklagt ein Paar aus dem Bundesstaat Ontario die Leihmutter, die ihren Sohn zur Welt gebracht hat. Laut eines Berichts der „National Post“ hatte die Frau sich vor zwei Jahren geweigert, die Schwangerschaft in der 22. Woche abzubrechen. Bei Ultraschalluntersuchungen waren eine Lippenspalte, eine mögliche Gaumenspalte und ein kleiner Herzfehler festgestellt worden.
Die Wunscheltern, ein gleichgeschlechtliches Paar, baten die Leihmutter daraufhin schriftlich um einen Schwangerschaftsabbruch und verwiesen in ihrem Schreiben auf den Leihmutterschaftsvertrag. Die Leihmutter bestand dagegen zunächst auf weitere Untersuchungen.
Später hätten Fachärzte in Toronto festgestellt, dass der Fötus abgesehen von der Lippenspalte im Wesentlichen gesund sei. Das Paar habe daraufhin zugestimmt, die Schwangerschaft fortzusetzen. Das Kind wurde geboren und lebt heute bei den Wunscheltern.
Die Leihmutter habe das Baby gefährdet, heißt es in der Klage
Im Mai reichte das Paar nun Klage beim Superior Court of Justice in Ontario ein. Sie werfen der Leihmutter vor, sie nicht ausreichend über die Gesundheit des Kindes informiert, das Baby gefährdet und ihnen erheblichen emotionalen Schaden zugefügt zu haben. Die Frau bestreitet die Vorwürfe.
In der Klageschrift wird die Bitte um Abtreibung laut des Berichts nicht ausdrücklich erwähnt. Die Leihmutter und die Leiterin der vermittelnden Agentur sagen jedoch, das Verhältnis zwischen den Beteiligten sei nach genau diesem Streit gekippt.
Auch hielt die Leihmutter an einem ursprünglich vereinbarten Plan fest, das Kind zu Hause mit Hebammen zur Welt zu bringen. Die Eltern hätten wegen der festgestellten Fehlbildung eine Klinikgeburt bevorzugt. Nach der Geburt habe das Baby Atemprobleme gehabt, sich nach Sauerstoffgabe aber stabilisiert und sei anschließend per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht worden.
Später verlangte die Leihmutter nach eigenen Angaben die Erstattung offener Auslagen in Höhe von rund 6000 Euro, etwa für Verdienstausfall, Fahrtkosten und Altersvorsorge. Nachdem sie keine Einigung erzielen konnte, wandte sie sich an ein Gericht. Kurz darauf folgte die Zivilklage der Eltern.
Die Eltern hätten nicht das „perfekte Kind“ bekommen, das sie wollten
„Sie wissen, dass ich alleinerziehend bin, dass ich eine Tochter habe“, sagte die Frau der „National Post“. Sie fühle sich benutzt. Die Eltern hätten nicht das „perfekte Kind“ bekommen, das sie wollten, und sie danach fallenlassen.
Leihmutterschaft ist in Kanada nur unter engen Voraussetzungen und einer altruistischen Motivation erlaubt. Kommerzielle Leihmutterschaft ist verboten. Frauen dürfen also kein Honorar für das Austragen eines Kindes verlangen, sondern nur nachgewiesene Auslagen erstattet bekommen. Das unterscheidet Kanada etwa von Teilen der USA, wo kommerzielle Modelle zulässig sind und wo auch CDU-Politiker Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke eine Leihmutter fanden. Ob diese kommerziell oder altruistisch handelte, ist bislang öffentlich nicht bekannt.
Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch liegt in Kanada rein rechtlich bei der schwangeren Frau. Auch ein Vertrag mit Wunscheltern ändert daran nichts. Die im Fall von Ontario betroffene Frau erklärte, sie habe sich zu einer altruistischen Leihmutterschaft entschieden, nachdem Freunde von ihr große Probleme gehabt hätten, ein Kind zu bekommen.
In Deutschland sind die Vermittlung einer Leihmutterschaft und die ärztliche Behandlung sowie das Einsetzen einer Eizelle und die gesamte ärztliche Begleitung des Prozesses verboten. Allerdings machen sich Wunscheltern, die eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen, selbst nicht strafbar. Die Bevölkerung ist bei dem Thema gespalten: In einer Umfrage fanden 39 Prozent das Verbot richtig, 41 Prozent für falsch.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, forderte am Mittwoch eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft. „Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben“, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. „Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“
Das sei auf der einen Seite der unerfüllte Kinderwunsch von nicht nur homosexuellen männlichen Paaren, sondern auch von Frauen, die aus medizinischen Gründen selbst kein Kind austragen könnten. Sie könnten sich diesen Kinderwunsch nur mittels Leihmutter erfüllen. „Und das ist auch nichts, was ein Lifestyle-Problem wäre, sondern dieser unerfüllte Kinderwunsch ist für viele existenziell und kann das Lebensglück bedrohen“, sagte Frister. Auf der anderen Seite müssten zum einen die potenziellen Leihmütter geschützt und zum anderen überlegt werden, was das für das Kindeswohl bedeute. (jmi mit dpa)