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Der junge Mann, der „Leiter der Gestapo“ in Hessen werden sollte und von seinem Kinderzimmer mehrere Wochen den Chats mit den menschenfeindlichen Parolen beiwohnte, sitzt dort mit einem weißen T-Shirt, mittellangen lockigem Haar, Turnschuhe. Ein Teenager auf der Anklagebank, im Gerichtssaal 237 beim Oberlandesgericht in Hamburg. Die Richterin verurteilt ihn zur Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung. Ben H. war noch ein Kind, gerade 13 Jahre alt, als er der „Letzten Verteidigungswelle“ beitrat. Als das Urteil fällt, nickt er leise, blickt zu seinem Anwalt. Am Ende der Verhandlung klopft ihm sein Verteidiger auf den Rücken. Ben H. lächelt.
Die Richterin verurteilt ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Jugendhaft, sie setzt die Strafe zur Bewährung aus. Ben H. hat sich laut Gericht von der Terrorgruppe distanziert, trat nach kürzerer Zeit aus den Chatgruppen aus, und hat nach Informationen unserer Redaktion drei Wochen in Untersuchungshaft an einem Aussteigerprogramm teilgenommen, freiwillig verlängert und abgeschlossen.
Doch nicht mit allen Angeklagten war die Richterin milde. Jason R. betritt mit Bomberjacke und Lonsdale-Shirt den Saal, kahl geschorener Kopf. Noch in der Untersuchungshaft plante der 19-Jährige einen neuen Staatsaufbau, als Stammbaum auf einem DIN-A4 großen Zettel. „Habt ihr gedacht“, so zitiert ihn die Richterin, „eure Paragrafen, eure lächerlichen Strafen könnten uns zum Schweigen bringen – bald ist feinste Henkerszeit.“ Besser könne man schädliche Neigungen nicht beschreiben, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ben H. und Jason R. sind zwei von acht jungen Männern, die sich in Chats zu Straftaten bis zu Mord und Brandstiftung verabredeten. Es sind Jugendliche, die sich fähig dazu sahen, eine Regierung zu übernehmen, die nicht nur mit „jugendlichem Imponiergehabe“ und „übertriebenem Gerede“ auffielen, sondern die ganze Existenzen zerstörten. So formuliert es die Richterin in ihrem Urteil.
Terror-Prozess: Haft- und eine Bewährungsstrafe für Mitglieder von „L.V.W.“
Am 5. März begann der Prozess gegen die acht Angeklagten im Hochsicherheitssaal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes. Dort wird derzeit auch der Block-Prozess verhandelt.

Ulrike Taeubner, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, verkündete am Mittwoch ihr Urteil gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“.© Christian Charisius/dpa | Christian Charisius
Am heutigen Mittwoch wurden für die Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verurteilte die jungen Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes.
Die sieben verhängten Haftstrafen nach Jugendstrafrecht reichten von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden auch wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, „Chaos herbeizuführen“ und die „Bevölkerung einzuschüchtern“. Die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ sei „durchaus passend gewählt“, sagte sie.
Jugendliche planten tödliche Anschläge auf Flüchtlinge
Laut Gericht plante die Gruppierung potenziell tödliche Anschläge auf Flüchtlinge, politisch Andersdenkende und „linke Zecken“ – und wollte die letzte Verteidigung sein. „Doch wofür?“, fragte die Richterin an die Angeklagten gewandt. Für fundamentale Werte? Für Recht und Ordnung? „Das wollen Sie verteidigen, indem Sie Straftaten begehen, Mülleimer, Bagger, Häuser und Flüchtlingsunterkünfte anzünden?“ Das dies widersprüchlich sei, sollte den Angeklagten auch im jungen Alter aufgefallen sein, so die Richterin.

Die rechtsextremistische Szene in Deutschland wird immer jünger.© picture alliance / Caro | Trappe
Das Gericht stuft die „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.) als rechtsterroristische Vereinigung ein. Die Gruppe sei entsprechend organisiert gewesen, so die Richterin – die Chats „menschenverachtend“. Mit der Terrormiliz Islamischer Staat, dem NSU oder der PKK sei „L.V.W.“ aber „glücklicherweise“ noch nicht vergleichbar. Handys seien leicht zurückverfolgbar gewesen, eine Finanzierung habe gefehlt. „Die Kugelbome für 38 Euro war dann doch zu teuer.“
Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“: Junge Nazis vor Gericht
Seit zwei Jahren sind die Sicherheitsbehörden in Alarmstimmung. Es ist Sommer 2024, als Polizei und Nachrichtendiensten junge Neonazis auffallen. Sie treten in geschlossenen Gruppen auf, organisieren Demonstrationen, mobilisieren vor allem gegen den Christopher Street Day und die queere Community. Und sie sehen aus wie Neonazis der 1990er-Jahre: Springerstiefel, rasierte Köpfe. Ihre Namen: „Jung & Stark“, „Letzte Verteidigungswelle“ oder „Deutsche Jugend Voran“.
„Bomberjacke, plus TikTok“, sagt ein Verfassungsschützer unserer Redaktion. Denn die Gruppen treffen sich vor allem online, vernetzen sich in Chatgruppen. Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ hatten etliche Chats, regionale Ableger, die Angeklagten nannten sich „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“ – einer von ihnen war der „Führer“. Aus ihrer NS-Ideologie machten sie keinen Hehl, fühlten sich in ihren Messengerdiensten in einem geschützten Raum, und ahnten nicht, dass erst eine Journalistin undercover mitgelesen hatte – und später auch der Inlandsgeheimdienst.
Die mutmaßlichen Taten der „L.V.W.“: Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte
Keine der mutmaßlichen Rechtsextremisten kommt aus Hamburg, die Taten spielten in Ostdeutschland. Doch zwei der „Rädelsführer“ lebten bis zu ihrer Festnahme in Mecklenburg-Vorpommern. Hamburg übernimmt per Vertrag die „Staatsschutzverfahren“ für das Nachbarland. Die Öffentlichkeit war nur am ersten Verhandlungstag zugelassen. Weil viele der Angeklagten minderjährig sind, schloss die Richterin die Presse vom Gerichtssaal aus – zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Am 23. Oktober 2024 haben zwei der Angeklagten Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern in Brandenburg gelegt. Bewohner des Hauses wurden nur durch Glück nicht verletzt. Ein Schaden von mehr als einer halben Million Euro entstand. Die Tat wurde per Video festgehalten. Andere Mitglieder der „L.V.W.“ sollten so zu ähnlichen Taten animiert werden. Die Richterin verliest am letzten Verhandlungstag einen Chat, drei Tage nach der Tat.
„Bin ich jetzt ein rechtsextremer Terrorist, ja oder?“
„Nein, du hast keinen Menschen getötet.“
„Aber fast.“

Das Kulturhaus in Altdöbern im Süden Brandenburgs liegt nach einem Brandanschlag in Schutt und Asche.© picture alliance/dpa | Frank Hammerschmidt
Ein paar Monate später, 5. Januar 2025. Zwei Angeklagte feuerten Pyrotechnik auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln ab, um dort einen Brand auszulösen. Nationalsozialistische Symbole, darunter „Sieg Heil“, und ausländerfeindliche Slogans sprühten die Täter an die Hauswand. Ob dabei jemand zu Schaden kommt, sei den Angeklagten „gleichgültig“ gewesen, so die Richterin. „Es ging Ihnen darum, Andersdenkende zu vernichten.“ Ein weiterer Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg konnte durch Festnahmen verhindert werden.

Die verurteilten Mitglieder und Unterstützer einer rechtsterroristischen Organisation zeigten während der Verhandlung – mit Ausnahme von Lenny H. – eine „deutliche Veränderung“, „echte Einsicht“ und einen „Willen zur Abkehr und Deradikalisierung“. Die jungen Männer standen zum ersten Mal vor Gericht und wurden in ihrer Kindheit teilweise schwer misshandelt. Alle hätten nach Bestätigung und Zugehörigkeit gesucht, teilweise nach Mobbingerfahrungen, sagte die Richterin.
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„Auch die Verfolgung mutmaßlich pädophiler Personen („Pedo-Hunting“) zählt zu den Aktionsformen dieser Jugendgruppen“, hält der Verfassungsschutz in seinem aktuellen Jahresbericht sowie der Generalbundesanwalt fest. „Innerhalb kurzer Zeit ist eine Subkultur entstanden, der sehr dynamische und mobilisierungsfähige rechtsextremistische Gruppierungen zuzurechnen sind.“
Sicherheitsbehörden von junger Neonaziszene überrascht
„Wir sind die Welle, die den Dreck aus dem Land spült.“ Es ist diese Sprache, die in den Chatgruppen regiert. Dazu satirische und rassistische Bilder, Collagen, sogenannte „Memes“, oftmals mit Hitler im Zentrum. Neue Mitglieder, so der Generalbundesanwalt, hätten sie mit Propagandavideos anwerben wollen. Wer in die Gruppe wollte, habe eine Aufnahmeprüfung absolvieren müssen: eine Sachbeschädigung, eine Hakenkreuz-Schmiererei. Oder mehr.
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Die „Letzte Verteidigungswelle“ ging weiter. Sehr viel weiter. Die Sicherheitsbehörden waren von der jungen Neonazi-Szene überrascht. Staatsschützer bemerkten das Phänomen spät. Doch seit mehr als einem Jahr schlägt der Staat zurück, es gibt Razzien, Festnahmen, Verfahren. Ein Anführer der „Deutschen Jugend Voran“ sitzt bereits in Haft.

Razzia: Der Generalbundesanwalt geht gegen junge Männer vor, die einer mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle angehören sollen. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen.© picture alliance/dpa | Bernd Wüstneck
Die Sorge aber bleibt: Junge Menschen radikalisieren sich klandestin in Chatgruppen, unbemerkt von den Sicherheitsbehörden, denn die haben ihre Sensoren vor allem auf der Straße, bei Demonstrationen oder Rechtsrock-Konzerten. Erst langsam bekommen Ermittler mehr digitale Befugnisse, um Online-Radikalisierung aufzudecken.
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Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Dies würde jedoch nicht zu einem Freispruch führen, betonte die Richterin. „Wir hoffen, dass die geschilderte Einsicht echt ist und Sie die Zeit nutzen, um an sich zu arbeiten und ein straffreies Leben aufzubauen.“ Am Ende fließen bei mehreren Verurteilten Tränen. Mütter umarmen ihre Söhne, streicheln ihnen über die Wange.