Neue EU-Asylregeln treffen Mehrheit der Asylbewerber in Deutschland – Pro Asyl: „hart und weitreichend“
Stand: 21.09.2026, 07:57 Uhr
Kommentare
Die neuen EU-Asylregeln zu Migration greifen in Deutschland: Auch bei laufender Klage droht Asylbewerbern die Abschiebung. Pro Asyl schlägt Alarm.
Berlin – Seit dem 12. Juni gelten die neuen EU-Asylregeln – und sie greifen schneller und härter als wohl viele erwartet hatten. Wer einen Antrag auf Schutz stellt und im Schnellverfahren abgelehnt wird, riskiert nun die Abschiebung, noch bevor ein Gericht über seine Klage entschieden hat.

Das zeigen Daten der Bundesregierung, die als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion veröffentlicht wurden. Die Linke kritisiert diese Neuerung scharf: Fehentscheidungen seien programmiert. Pro Asyl nennt die Umsetzung der EU-Regeln durch die Merz-Regierung „hart und weitreichend“.
Unter Dobrindt: Abschiebungen im Schnellverfahren mittlerweile bei Mehrheit der Asylbewerber
Zwischen dem Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni und Ende Juli wurden laut der Antwort der Bundesregierung 2093 beschleunigte Asylverfahren und 1561 reguläre Asylverfahren eingeleitet. Damit wird die Mehrheit der Asylsuchenden in Deutschland inzwischen im Schnellverfahren bearbeitet.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) sieht beschleunigte Verfahren für bestimmte Asylbewerber vor: unter anderem für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt. Die Prüfung muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Eine Verlängerung dieser Frist ist ausdrücklich nicht erlaubt, teilte die Bundesregierung der Nachrichtenagentur dpa mit.
Wer gegen Abschiebung klagt, muss Deutschland verlassen, während Verfahren läuft
Die gravierendste Neuerung bei den Abschiebungen: Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird und dagegen klagt, kann bereits während des laufenden Klageverfahrens abgeschoben werden. Eine Abschiebung lässt sich in solchen Fällen nur noch abwenden, wenn vor Gericht ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich ist.
Lediglich wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge feststellt, dass ein Fall zu komplex für das Schnellverfahren ist, kann in ein reguläres Verfahren gewechselt werden. Wer aufgrund eines als sicher eingestuften Herkunftslandes im beschleunigten Verfahren landet, unterliegt zudem grundsätzlich einem Beschäftigungsverbot.
Kritik von Linke und Pro Asyl: Beschleunigte Abschiebungen „hart und weitreichend“
Scharfe Kritik an der Umsetzung der neuen Asylregeln kommt von der Flüchtlingsrechtsorganisation Pro Asyl. Die Bundesregierung setze die neuen europäischen Vorgaben „hart und weitreichend“ um, so die Organisation. Auch die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, warnt vor den Folgen der verkürzten Verfahren für Migration und Asyl: „Es wird wegen der Kürze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen“, sagte die Linken-Politikerin.
Sie kritisiert zudem, dass die Türkei „trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch geführter Gerichtsverfahren“ nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte.
Asylbewerber an Flughäfen kommen jetzt in spezielle Einrichtungen – 27 Plätze in München
Neu eingeführt wurden mit der Reform auch sogenannte Grenzverfahren für Menschen, die an einer EU-Außengrenze aufgegriffen werden. In Deutschland betrifft das Flughäfen und Seehäfen. Betroffene werden in speziellen Einrichtungen untergebracht, die sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen dürfen. Rechtlich gelten sie als nicht eingereist. Ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.
Derzeit stehen laut Bundesregierung 282 Plätze für solche Grenzverfahren bereit:
- 200 in Frankfurt am Main
- 40 am Flughafen Berlin/Brandenburg
- 27 in München
- 15 in Pforzheim für ankommende Asylbewerber am Flughafen Stuttgart.
CSU-Minister Dobrindt setzt auf neue EU-Regeln bei Abschiebungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach betont, dass funktionierende Verfahren an den EU-Außengrenzen Voraussetzung dafür seien, die intensivierten deutschen Binnengrenzkontrollen perspektivisch zu beenden. In Staaten wie Polen, Griechenland, Spanien und Italien dürfte die Zahl der Grenzverfahren bei Abschiebungen und Asyl deutlich höher liegen als in Deutschland – verlässliche Zahlen liegen dazu bislang jedoch nicht vor.
Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden 36 Grenzverfahren abgeschlossen, wie dpa berichtet. 22 Schutzanträge wurden abgelehnt; vier Menschen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko wurde die Einreise verweigert. Pro Asyl und die Linksfraktion kündigen an, die Umsetzung der neuen EU-Asylregeln bei Abschiebungen und Migration weiter kritisch zu begleiten. (Quelle: dpa, frühere Berichterstattung) (smu)