Der Weg für den Bau einer Zentralapotheke des Uniklinikums Gießen und Marburg ist frei. Der Neubau wird die beiden nicht mehr den Anforderungen genügenden Apotheken an den beiden Standorten des Klinikums ablösen. Das ist eine gute Nachricht für das vor etwas mehr als 20 Jahren privatisierte Unternehmen. Monatelang hatte seine Geschäftsführung mit dem Wissenschaftsministerium um das Vorhaben gerungen. Dieser Vorgang offenbart abermals einen grundsätzlichen Konflikt, der aus der geteilten Eigentümerschaft folgt.
Das Uniklinikum Gießen und Marburg ist das einzige privatisierte Haus seiner Art in Deutschland. Das Land Hessen hatte im Frühjahr 2006 die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen an die Rhön Klinikum AG verkauft. Grund war ein Investitionsstau. Seitdem hält das Land noch fünf Prozent. Mit dem Verkauf verband das Land die Hoffnung, in der Zukunft keine teuren Neubauten und auch keine Medizintechnik an beiden Standorten mehr bezahlen zu müssen – ein Widerspruch zu den Gepflogenheiten bei der Krankenhausfinanzierung, die allgemein Ländersache ist. Jahrelang überwies das Land auch jeweils nur wenige Millionen Euro im Jahr. Erst mit dem Zukunftsvertrag aus dem Jahr 2023 hat sich das geändert. Seitdem trägt das Land zwei Drittel der auf 850 Millionen Euro veranschlagten Kosten für Neubauten und Medizintechnik, den Rest muss das Klinikum erwirtschaften.
Klar ist: Das Uniklinikum allein kann die anstehenden Investitionen niemals finanzieren. Auch der Mehrheitseigentümer wäre damit überfordert. Zwar sieht sich das Land unter Verweis auf die geteilte Eigentümerschaft nicht in der Pflicht, das mittelhessische Uniklinikum finanziell genauso zu unterstützen wie das kleinere in Frankfurt. Doch faktisch muss es den Löwenanteil tragen, soll das Uniklinikum Gießen und Marburg auch in Zukunft seinem Auftrag für Lehre, Forschung und die Patientenversorgung gerecht werden.
Der Haken: Die im Vertrag festgehaltenen 850 Millionen Euro reichen schon aufgrund der Inflation am Bau längst nicht mehr für alle 2023 festgelegten Vorhaben aus. Ein Dilemma für Land und Klinikum angesichts der Finanzlage hier wie dort. Überdies zeigt der Fall der Zentralapotheke: Der Teufel liegt bisweilen im ungeahnten Detail. Nach den bisherigen Förderrichtlinien muss das Klinikum seine Neubauten auf Landesgrundstücken in Gießen und Marburg hochziehen lassen. Sonst gibt es kein Geld aus Wiesbaden. Um den Neubau auf einem von einem privaten Dritten erworbenen Gelände finanziell unterstützen zu können, muss der Zukunftsvertrag deshalb ergänzt werden. Das lässt sich gewiss regeln.
Solche Angelegenheiten ziehen aber das Verfahren in die Länge. Dabei fühlt sich das Klinikum schon jetzt durch bürokratische Vorgaben etwa zu Ausschreibungen ausgebremst. Wer das Dickicht der Vorgaben lichten will, findet hier ein lohnendes Feld.