Stand: 22.08.2026, 20:00 Uhr
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Eine freiberufliche Pflegekraft steht im Verdacht, einem 26-Jährigen das Notfallmedikament Diazepam in viel zu hohen Dosen gegeben zu haben. Mehr als die Hälfte einer vollen Flasche fehlte nach drei Tagen.
Werra-Meißner – Wer einen Menschen pflegt, erhält Zugang zu dessen verletzlichsten Momenten. Er betritt einen Raum, der von Vertrauen lebt. Für Familie K. (Name der Redaktion bekannt), die im Werra-Meißner-Kreis lebt, wurde genau dieses Vertrauen innerhalb weniger Wochen in den Grundfesten erschüttert.
Der 26-jährige Sohn der Familie ist mehrfach schwerstbehindert, körperlich und geistig beeinträchtigt und auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen. Seit Jahren wird er im häuslichen Umfeld durch einen Intensivpflegedienst versorgt. Als über ein Vermittlungsunternehmen aus einem Nachbarlandkreis eine neue, freiberufliche Pflegekraft gefunden wird, scheint zunächst alles zu passen. „Das Kennenlernen verlief positiv, die Chemie stimmte“, erinnert sich Mutter K. Lediglich einige Unterlagen fehlen. Ein Führungszeugnis wolle sie zeitnah nachreichen, versichert die Frau glaubhaft. Misstrauen entsteht so zunächst nicht.
Doch schon kurz nach Dienstantritt der Freiberuflerin am 1. Juli verändert sich der Zustand des jungen Mannes auffällig. Er schläft ungewöhnlich lange und tief. Einmal, berichtet seine Mutter, habe er nahezu drei Tage am Stück geschlafen. Zugleich verweigert er plötzlich Pflegemaßnahmen, die bislang selbstverständlich waren. Selbst das Absaugen von Sekret, eine lebenswichtige Routine bei seiner Erkrankung, wird schwierig. Vor allem aber zieht er sich zurück. Er spielt nicht mehr. Für einen Menschen, dessen Möglichkeiten ohnehin stark eingeschränkt sind, ein Alarmsignal.
Aus Sorge wird Misstrauen
Dann beobachtet die Mutter eine Situation, die ihr keine Ruhe mehr lässt: Die Pflegekraft hantiert nach ihrer Wahrnehmung unsachgemäß im Mund ihres Sohnes. Gerade beim Absaugen gelten jedoch strenge hygienische und medizinische Standards. Wenig später untersucht der hinzugerufene Hausarzt, der den 26-Jährigen seit dessen Geburt kennt, seinen Patienten und dokumentiert Verletzungen im Mundbereich. An dieser Stelle wird aus Sorge Misstrauen.
Während die Familie vergeblich die fehlenden Nachweise der freiberuflich Tätigen einfordert, entdeckt die Mutter etwas, das sie bis heute fassungslos macht: eine Flasche Diazepam ist deutlich geleert, weit über die Hälfte des Medikaments fehlt. Dabei ist sie „noch drei Tage zuvor voll gewesen“. Diazepam gehört zur Gruppe der Benzodiazepine und wird bei Epilepsie als Notfallmedikament eingesetzt, um akute Anfälle zu stoppen. Es ist ausdrücklich nicht als dauerhaftes Hauptmedikament vorgesehen. Fachbehörden weisen darauf hin, dass Dosierung und Anwendungsdauer so gering wie möglich gehalten werden müssen.
Für Familie K. drängt sich deshalb ein schlimmer Verdacht auf: Könnten die rätselhaften Schlafphasen und die Apathie ihres Sohnes damit zusammenhängen? Beweisen kann die Familie das nicht. Doch für sie steht fest, dass Gefahr im Verzug sein könnte: „Eine solche Dosis des Medikaments ist lebensgefährlich.“
Angehörige sollten aufmerksam werden, wenn:
Unterlagen immer wieder angekündigt, aber nicht vorgelegt werden; wenn Angaben zu Ausbildung oder Berufserfahrung widersprüchlich erscheinen; wenn Medikamente ungewöhnlich schnell verbraucht werden; wenn auffällige Veränderungen beim Pflegebedürftigen auftreten und Pflegemaßnahmen nicht nach erkennbaren fachlichen Standards durchgeführt werden. Empfehlenswert ist außerdem, Referenzen früherer Auftraggeber einzuholen, Medikamentengaben schriftlich zu dokumentieren und bei Unsicherheiten den behandelnden Arzt oder den Pflegedienst einzubeziehen. Auffälligkeiten sind sofort festzuhalten und gegebenenfalls den Behörden zu melden.
Wichtig: Freiberufliche Pflegekräfte arbeiten eigenverantwortlich. Angehörige haben aber jederzeit das Recht, Qualifikationen und Nachweise einzusehen sowie Fragen zur beruflichen Zulassung und Tätigkeit zu stellen.
Die Mutter erstattet umgehend Anzeige bei der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt ist die Pflegekraft erst rund drei Wochen im Einsatz. „Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung wird bei der Kriminalpolizei in Eschwege geführt, wobei die Ermittlungen gegen die namentlich bekannte Tatverdächtige derzeit noch andauern“, erklärt Ulrike Schaake, Leiterin der Pressestelle des Polizeipräsidiums Nordhessen, auf Anfrage unserer Zeitung. „Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übersandt.“
Zu Hause bei Familie K. werden vorsorglich sämtliche flüssigen Medikamente gesichert und ersetzt. „Wir konnten nicht mehr ausschließen, dass etwas verändert oder gepanscht worden sein könnte“, sagt die Mutter. Auch das vermittelnde Unternehmen wird informiert. Dort prüft man die mittlerweile nachgereichten Dokumente. Nach Angaben der Beteiligten ergeben sich dabei Zweifel an der Echtheit eines vorgelegten Führungszeugnisses – so wechseln sich im Dokument Druckbuchstaben mit Schreibschrift ab. Im Raum steht der Verdacht einer möglichen Urkundenfälschung. Auch dieses Ermittlungsverfahren ist bei der Kriminalpolizei anhängig.
Mutter möchte aufklären und warnen
Für Mutter K. geht es inzwischen jedoch um mehr als die Aufklärung des Falls: Sie möchte andere Familien dringend vor Missbrauch in der Pflege und falschen Pflegekräften warnen. Gerade in der häuslichen Pflege sei es wichtig, sich Originale vorlegen zu lassen und sorgfältig zu prüfen: Berufserlaubnis, Nachweise über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit, ein aktuelles Führungszeugnis sowie Fortbildungsnachweise.
Denn die wichtigste Lektion aus den vergangenen Wochen ist für sie ebenso einfach wie schmerzhaft: „Man gibt einem Menschen das Wertvollste, das man hat. Wenn dieses Vertrauen erschüttert wird, bleibt etwas zurück, das lange nicht heilt.“ (Emily Hartmann)