„Hätte gedacht, es ist Voraussetzung“: Günther Jauch stichelt bei „Wer wird Millionär?“ gegen Drogenfahnder

Polizist liefert Günther Jauch Steilvorlage bei „Wer wird Millionär?“: „Hätte gedacht, es ist Voraussetzung“

Stand: 12.10.2026, 22:55 Uhr

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Polizist und Tattoos? Bei „Wer wird Millionär?“ hakt Günther Jauch nach und sorgt mit einem frechen Spruch über Drogenfahnder für einen Lacher.

Köln – Bei „Wer wird Millionär?“ geht es nicht immer nur um knifflige Wissensfragen. Mitunter sorgen auch persönliche Geschichten der Kandidaten für überraschende Gesprächsmomente. In einer Quizrunde mit Günther Jauch (70) berichtete ein Polizist von den Regeln für Tätowierungen im Polizeidienst. Der Moderator nutzte die Gelegenheit für einen augenzwinkernden Kommentar, der für einen Lacher sorgte.

Moderator Günther Jauch bei der RTL-Quizshow „Wer wird Millionär? Die 3-Millionen-Euro-Woche“

Polizist und Tattoos? Bei „Wer wird Millionär?“ hakt Günther Jauch nach und sorgt mit einem frechen Spruch über Drogenfahnder für einen Lacher. © dpa/RTL | Stefan Gregorowius

Der Kandidat war nicht zum ersten Mal in der RTL-Show zu Gast. Bereits zuvor hatte er als Zusatzjoker mit Jauch über Körperkunst bei Polizeibeamten gesprochen. Dabei ging es um die Frage, welche Tattoos im Dienst erlaubt sind und welche Körperstellen gegebenenfalls bedeckt werden müssen. Der Polizist erklärte, dass Tätowierungen an den Unterarmen inzwischen grundsätzlich möglich seien. Allerdings müssten sie während des Dienstes unter bestimmten Voraussetzungen verborgen bleiben. Dafür kommen beispielsweise langärmelige Kleidungsstücke oder sogenannte Sleeves zum Einsatz, die die tätowierte Haut abdecken.

Günther Jauch scherzt über Tattoos bei Drogenfahndern

Als der Moderator genauer nachfragte, wollte er wissen, ob die Tätowierungen bereits vor dem Eintritt in den Polizeidienst vorhanden gewesen seien oder erst später hinzukamen. Eine weitere Polizistin erläuterte daraufhin, dass sichtbare Tattoos in Bayern lange Zeit ein Hindernis bei Bewerbungen gewesen seien. Erst seit vergleichsweise kurzer Zeit gelten dort gelockerte Vorgaben. Früher hätte eine Tätowierung am Unterarm bei einer Bewerbung unter Umständen zum Ausschluss führen können. Die genauen Regeln hängen allerdings von der Körperstelle und dem Motiv ab.

Jauch reagierte auf die Schilderungen mit einem scherzhaften Einwurf. Mit Blick auf den Beruf des Kandidaten sagte er: „Ich hätte gedacht, als Drogenfahnder ist es Voraussetzung, dass sie tätowiert sind.“ Damit spielte der Moderator auf ein verbreitetes Klischee an, das der Ratefuchs tatsächlich bestätigte: Es sei „vorteilhaft“ in der Drogenfahndung tätowiert zu sein.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Bayern informierte bereits 2023 auf ihrer Website über die aktuellen Regelungen für sichtbare Tätowierungen. Demnach sind Tattoos an den Unterarmen grundsätzlich zulässig. Tätowierungen am Kopf, am Hals im Bereich des Hemdkragens und an den Händen bleiben hingegen untersagt. Auch der Inhalt spielt eine Rolle: Motive, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen oder sexuelle, diskriminierende beziehungsweise gewaltverherrlichende Darstellungen zeigen, sind nicht erlaubt. Darüber hinaus müssen Tätowierungen im Dienst grundsätzlich durch langärmelige Kleidung oder eine hautfarbene Abdeckung verborgen werden. In Einzelfällen sind mit Zustimmung eines Vorgesetzten Ausnahmen möglich. (Verwendete Quellen: Wer wird Millionär?, Deutsche Polizeigewerkschaft Bayern)