Stand: 07.10.2026, 07:17 Uhr
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Die Region München hat 58 Vorranggebiete für Windkraft verbindlich festgelegt, ihre Flächen umfassen insgesamt rund 103 Quadratkilometer – doch das bedeutet nicht automatisch 58 neue Windparks.
Landkreis – Die Region München hat 58 Vorranggebiete für Windkraft verbindlich festgelegt. Windenergieanlagen sind künftig nur noch innerhalb dieser Flächen des Regionalplans oder in von Kommunen ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig. Außerhalb sind moderne hohe Anlagen praktisch nicht mehr genehmigungsfähig.
Das mehrstufige Verfahren lief seit März 2023, hunderte Stellungnahmen wurden geprüft. Die Regierung von Oberbayern hat nun die Änderung des Regionalplans genehmigt. Sie ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 19. September in Kraft getreten. Die 58 Flächen sind zu 21 Clustern gebündelt und umfassen rund 103 Quadratkilometer, also 1,87 Prozent der Regionsfläche. Sie sichern Windenergie planerisch, ersetzen aber keine Einzelgenehmigungen für konkrete Anlagen. Das heißt aber nicht, dass automatisch 58 Windparks gebaut werden. Auswahlkriterien waren Abstände zu Wohnsiedlungen, Natur- und Wasserschutz, militärischen Bereichen, Landschaftsbild sowie kommunale Planungen. Fast 500 Stellungnahmen flossen ein, Gebiete wurden angepasst.
Hintergrund ist eine Vorgabe des Bundes für Mindestflächen. Der Freistaat hat die Suche nach den Flächen für Windenergie an seine Regionen weitergegeben. Die Region München erfüllt mit den 1,87 Prozent sowohl das Zwischenziel bis 2027 als auch das Ziel bis 2032. Für Gemeinden heißt das: Entscheidend ist nun, ob ein Standort im Vorranggebiet liegt. Für Gemeinden bedeutet die Entscheidung: Sie können Windkraftprojekte nicht mehr beliebig im Außenbereich verhindern oder ermöglichen. Maßgeblich ist, ob ein Standort in einem Vorranggebiet liegt.