Stand: 06.09.2026, 12:37 Uhr
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Die Familie eines schwer erkrankten Diabetikers ruft den Rettungsdienst. Der Notfallsanitäter bringt den Mann im Rollstuhl nach draußen – und lässt dann dessen Ehefrau schieben.
Offenbach – Fieber, Schüttelfrost, starke Schmerzen: Ein Offenbacher sitzt am Sonntag akut erkrankt im Rollstuhl – zu Hause bei seiner Familie. C. ist Diabetiker, hat offene Beine und war erst nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder nach Hause gekommen. Nun machen sich seine Angehörigen große Sorgen. Die Ärzte hatten der Familie zuvor klare Anweisungen gegeben: Sobald der 48-Jährige Fieber bekommt, müsse er sofort wieder in ärztliche Behandlung. Es bestehe die Gefahr einer akuten Sepsis. Die Familie ruft deshalb den Rettungsdienst.
„Sie können ihn doch schieben“: Rettungsdienst verweigert Transport zum Krankenhaus
Doch was dann passiert, lässt die Angehörigen fassungslos zurück. Nach Angaben der Familie soll der diensthabende Notfallsanitäter entschieden haben, C. nicht mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus zu bringen. „Sie können ihn doch im Rollstuhl schieben, das Krankenhaus ist nicht weit weg“, soll er zur Schwester des Erkrankten gesagt haben. Ein Rettungsdienst sei nicht vonnöten, die Familie hätte stattdessen einen Krankentransport rufen sollen. Eine Untersuchung durch den Rettungsdienst habe nach Aussage der Familie ebenfalls nicht stattgefunden.
Stattdessen habe der Notfallsanitäter C. im Rollstuhl nach draußen gebracht – gemeinsam mit dessen Ehefrau. Dort habe er die Frau mit dem kranken Mann zurückgelassen und ihr damit faktisch die Aufgabe überlassen, ihren Ehemann selbst ins Krankenhaus zu bringen.
Was ist ein Notfallpatient?
Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz gelten als Notfallpatienten Menschen, bei denen unmittelbare Lebensgefahr besteht oder zu erwarten ist oder denen schwere gesundheitliche Schäden drohen, wenn nicht schnellstmöglich notfallmedizinische Versorgung erfolgt. Dazu kann auch eine Beförderung in eine weiterführende medizinische Einrichtung gehören. (Hessisches Rettungsdienstgesetz, § 3)
„Das sind etwa tausend Meter. Die Kraft hat sie überhaupt nicht, um ihn den ganzen Weg zum Kettelerkrankenhaus zu fahren“, schildert die Schwester des Patienten im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Angehörigen hätten schließlich gemeinsam C. im Rollstuhl bis zum Krankenhaus geschoben. „Mir ist erst wirklich bewusst geworden, was gerade passiert ist, als ich meinen Bruder schon fast ins Krankenhaus geschoben hatte“, sagt die Offenbacherin. Für den Erkrankten wird der Weg zur Tortur: „Er hatte Schmerzen bei jeder Unebenheit auf dem Weg“, erzählt sie. Der Rettungswagen fährt unterdessen wieder davon.
„Bisher hat es immer funktioniert“: Patient bereits mehrfach mit Rettungsdienst transportiert
Für die Schwester des Patienten ist der Vorgang ein schwerwiegender Fehler. Sie spricht von unterlassener Hilfeleistung. Die Situation sei akut gewesen, zudem hätten die Ärzte ausdrücklich angeordnet, dass ihr Bruder bei Fieber sofort ärztlich behandelt werden müsse.
Einen Krankentransport habe die Familie nach eigener Aussage an diesem Sonntag nicht als Alternative nutzen können. Deshalb habe sie den Notruf gewählt. C. sei bereits mehrfach mit einem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht worden. „Bisher hat es immer reibungslos funktioniert“, sagt die Schwester.
„Haben bereits Gespräche geführt“: ASB kündigt Prüfung an
Nach Rückfrage der Familie hat sich der Geschäftsführer des ASB Mittelhessen, Leif-Niklas Wulf, zu dem Vorfall geäußert. Er selbst sei nicht vor Ort gewesen, der Fall müsse deshalb zunächst geprüft werden.
„Wir haben aber bereits Gespräche geführt mit dem Notfallsanitäter und den beiden anwesenden Kollegen“, sagt Wulf. Den Notfallsanitäter kenne sein Unternehmen grundsätzlich als engagierten und zuverlässigen Mitarbeiter. Gegenüber der Familie habe er sich für den Vorfall entschuldigt. „Man hätte sicher Sachen anders machen können“, räumt der ASB-Geschäftsführer ein. In manchen Fällen sei es tatsächlich möglich, einen Patienten nicht zu transportieren, sondern im Rollstuhl zu schieben. „Wir gehen dem Ganzen nach“, betont Wulf.
Experte sieht Situation kritisch
Jürgen Wahl, Fachanwalt für Medizinrecht, schätzt die Situation als kritisch ein. „Den konkreten Fall kenne ich nicht, aber es müssen zumindest immer Werte gemessen werden wie etwa Blutdruck, Temperatur und Puls, bevor ein Notfall ausgeschlossen werden kann“, sagt der Offenbacher Anwalt. Normalerweise sei es in einer solchen Situation üblich, den Patienten mitzunehmen. Für ihn stelle sich deshalb durchaus die Frage nach unterlassener Hilfeleistung.
Für die Familie bleibt die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass ein schwer erkrankter Mann mit Fieber und Schüttelfrost den Weg ins Krankenhaus schließlich im Rollstuhl und mit Unterstützung seiner Angehörigen zurücklegen musste. Ob der diensthabende Notfallsanitäter in der Situation richtig gehandelt oder möglicherweise gegen seine Pflichten verstoßen hat, ist nun Gegenstand der Prüfung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine abschließende Bewertung steht bislang aus.