Riesiges Werbebanner sorgt für Wirbel – Bauamt sieht Verstoß

Stand: 24.10.2026, 18:00 Uhr

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Ein Hausbesitzer wirbt mit riesigem Banner für niedrige Gewerbesteuer in Bad Wiessee – das Bauamt hält die Werbefläche für unzulässig.

Bad Wiessee – Ein tonnenschweres Werbebanner an einem ehemaligen Bankgebäude sorgt an der Hauptstraße von Bad Wiessee für Aufsehen. Wie Merkur-Reporterin Gabi Werner berichtet, wirbt der Eigentümer damit für den niedrigen Gewerbesteuersatz der Gemeinde und sucht gleichzeitig neue Mieter für seine Gewerbefläche.

  • Ein großflächiges Werbebanner mit dem niedrigen Gewerbesteuersatz hängt am ehemaligen Hypovereinsbank-Gebäude in Bad Wiessee.
  • Eigentümer Ferdinand Kohler nutzt die Fläche während der laufenden Sanierungsarbeiten, um neue Mieter zu gewinnen.
  • Das Bauamt stuft das Banner als unzulässige Werbung ein, lässt es aber vorerst hängen.

Sorgt für Aufmerksamkeit: das Plakat am früheren Bankgebäude an der Wiesseer Sanktjohanserstraße.

Sorgt für Aufmerksamkeit: das Plakat am früheren Bankgebäude an der Wiesseer Sanktjohanserstraße. © THOMAS PLETTENBERG

Werbung für niedrige Gewerbesteuer in Bad Wiessee

Ferdinand Kohler, Sohn des Unternehmers Korbinian Kohler, hatte das frühere Hypovereinsbank-Gebäude an der Sanktjohanserstraße bereits 2021 und 2022 aufwendig renoviert. Nach einem Hagelschlag sind nun erneut Handwerker am Werk, eine neue Holzfassade entsteht. Das Haus soll laut Kohler „im heimischen Stil“ und passend zur neuen Ortsmitte weiterentwickelt werden. Parallel sucht er mit dem Banner am Baugerüst Mieter für die 180 Quadratmeter große Gewerbefläche im Erdgeschoss. Inspiration für die riesige Werbefläche holte sich Kohler eigenen Worten zufolge in den USA: „Als ich das letzte Mal in New York am Times Square stand, habe ich mich gefragt, warum die Amerikaner vieles ganz selbstverständlich eine Nummer größer präsentieren“, erklärt er. „Auch wenn Bad Wiessee natürlich seinen ganz eigenen Charme hat“, fügt er hinzu.

Bad Wiessee ist eine Gemeinde im Landkreis Miesbach und liegt am Westufer des Tegernsees in Oberbayern.

Mit dem Plakat vergleicht Kohler die Gewerbesteuerhebesätze beider Orte: „Bei 490 Prozent Gewerbesteuerhebesatz in München darf man sich schon fragen, welchen Mehrwert die Stadt bietet. In Bad Wiessee – mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 240 Prozent – bleibt mehr fürs Unternehmen, und den Tegernsee gibt‘s obendrein“, so Kohler. Die Gemeinde hatte ihren Hebesatz vor einigen Jahren von 350 auf 240 Prozent gesenkt. Trotz der auffälligen Werbung schritt die Gemeinde bislang nicht ein, obwohl die Werbeanlagensatzung in Bad Wiessee sonst streng ausgelegt wird.

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Bauamtsleiter Anton Bammer stuft das Banner aus seiner Sicht als Werbung ein – und damit in dieser Größenordnung als unzulässig. Er geht aber davon aus, dass die Fläche nach Abschluss der Fassadenarbeiten verschwindet. Andernfalls müsse die Gemeinde eingreifen, „schon wegen der negativen Vorbildwirkung“. Bürgermeister Robert Kühn (SPD) äußerte sich inhaltlich nicht und verwies auf die Einschätzung seines Bauamtsleiters.

Keine Genehmigung für das Banner am Baugerüst

Eine Genehmigung für das Banner hatte Kohler nach eigener Aussage nicht eingeholt. „Wir hätten aber so und so eine Absturzsicherung zur Straße hin benötigt“, erklärt er. Das Netz mit der Werbung erfülle diesen Zweck und schütze zugleich vor herabfallenden Bauteilen. „Wir schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe“, sagt Kohler. Die Baumaßnahme soll nach seinen Angaben noch rund zwei Wochen dauern, danach werde auch das Banner entfernt. Bislang habe er viel positiven Zuspruch erhalten und dadurch „schon einige Unternehmen kennengelernt“.