Stand: 27.07.2026, 21:15 Uhr
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Jobcenter dürfen künftig bei wiederholten Krankmeldungen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden. Experten sehen diesen Schritt äußerst kritisch.
Kassel – Wenn man krank ist, sollte man sich ganz darauf konzentrieren können, wieder gesund zu werden. Für viele Grundsicherungsempfänger dürfte das jedoch künftig Wunschdenken werden. Denn: Eine Neuerung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) macht häufige Krankschreibungen ganz konkret zu einem Grund, der Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt.

Konkret heißt es künftig im SGB II: „Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Leistungsberechtigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wiederholt zur Entschuldigung der Nichtwahrnehmung von Meldeterminen nach § 59 oder von Terminen bei potenziellen Arbeitgebern vorlegen.“ Die Änderung beschloss der Deutsche Bundestag im März 2026.
Krankschreibung als Grund für Zweifel an Arbeitsunfähigkeit – Gesetzesänderung erntet Kritik
Damit erhalten Jobcenter eine gesetzliche Handhabe, Krankmeldungen deutlich schneller infrage zu stellen. Die Neuregelung stößt deshalb auf massive Kritik. Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles bezeichnet die Vorschrift beim Südkurier als „gesetzlich normierten Generalverdacht gegen Bürgergeldbeziehende“
Und auch aus den Reihen der Politik gab es bereits während des parlamentarischen Verfahrens deutlichen Gegenwind. Grünen-Politiker Timon Dzienus warf der Regierung vor, ein „Grundmisstrauen in die eigene Bevölkerung“ zu schaffen. Sören Pellmann von der Linken schloss sich an und kritisierte, die Koalition setze auf Misstrauen statt auf Vertrauen.
Sozialverband übt Kritik an Neuregelung der Krankschreibung für Grundsicherungsempfänger
Auch seitens des Sozialverbands Deutschland (SoVD) gibt es Kritik. Es bestehe „die Gefahr, dass mit den neuen Regelungen kranke Menschen pauschal unter Missbrauchsverdacht geraten“, so Engelmeier auf Anfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media.
Insbesondere Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten treffe die Neuregelung laut dem Verband besonders hart. „Nach unserer Einschätzung könnten zusätzlicher Druck, häufigere Nachfragen und die Gefahr, zu vorschnellen Rehabilitationsmaßnahmen oder einer Erwerbsminderungsrente gedrängt zu werden, ihre ohnehin belastende Situation weiter verschärfen“, so Engelmeier.
Auch bei der Bundesagentur für Arbeit hat Ippen.Media bezüglich der neuen Regelung um eine Stellungnahme gebeten. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt jedoch noch keine Antwort der Behörde vor. (Quellen: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Südkurier, 2./3. Lesung zur Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung, Stellungnahme des SoVD)