Schulverweigerung steigt seit Corona an – Frühes Eingreifen statt Polizeieinsatz

Stand: 27.07.2026, 07:19 Uhr

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ARCHIV - 29.08.2023, Hessen, Wiesbaden: Durch das Loch in einer Stuhllehne ist ein Klassenzimmer zu sehen. (zu dpa: „Keine Wunschschule für Fünftklässler per Gericht“) Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hinter Schulverweigerung stecken meist psychische oder familiäre Belastungen – warum frühes Eingreifen entscheidend ist und die Polizei nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt. © Arne Dedert/dpa

Hinter Schulverweigerung stecken meist psychische oder familiäre Belastungen – warum frühes Eingreifen entscheidend ist und die Polizei nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommt.

Hersfeld-Rotenburg – Hinter Schulverweigerung steckt häufig weit mehr als bloße Unlust. Nach Angaben des Staatlichen Schulamts zählen Ängste, Mobbingerfahrungen, depressive Entwicklungen, schulische Konflikte sowie familiäre Belastungen zu den häufigsten Ursachen dafür, dass Kinder und Jugendliche dem Unterricht fernbleiben. Eine genaue Zahl der Fälle im Landkreis kann das Staatliche Schulamt nicht nennen. Zwar dokumentieren die Schulen Fehlzeiten, eine zentrale Erfassung gibt es jedoch nicht.

Einen Anhaltspunkt liefern die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren. Für den gemeinsamen Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamts für Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis wurden im Corona-Jahr 2021 insgesamt 85 Verfahren eingeleitet. 2022 waren es bereits 142 Fälle, im Jahr darauf 126. Damit sei im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie eine Zunahme erkennbar, auch wenn die Entwicklung Schwankungen unterliege. Aktuellere Zahlen liegen dem Schulamt nach eigenen Angaben derzeit nicht vor.

Nach Angaben des Schulamts ist jeder Fall individuell zu betrachten. Schulabsentismus umfasse ein breites Spektrum – vom gelegentlichen Fehlen einzelner Stunden bis hin zum vollständigen Fernbleiben über mehrere Wochen. Deshalb sei zunächst entscheidend, Fehlzeiten frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und die individuellen Ursachen zu klären. Dabei gelte: Je früher gehandelt werde, desto größer seien die Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr in den Schulalltag.

Polizei in Hessen selten verantwortlich

Zur Unterstützung arbeiten Schulen je nach Einzelfall mit Schulpsychologen, Jugendämtern, Kinder- und Jugendpsychiatern oder niedergelassenen Psychotherapeuten zusammen. Ende 2025 hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zudem eine überarbeitete Handreichung veröffentlicht. Sie enthält unter anderem Ablaufpläne, Checklisten und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Schulabsentismus.

Anders als viele vermuten, spielt die Polizei dabei nur eine untergeordnete Rolle. Wie das Polizeipräsidium Osthessen mitteilt, liegt die Verantwortung für die Durchsetzung der Schulpflicht zunächst bei den Schulen und den zuständigen Schulämtern. Vorrang hätten pädagogische Maßnahmen und Gespräche mit den Eltern.

Eine zwangsweise Zuführung zur Schule komme erst dann infrage, wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft seien und die zuständigen Behörden dies angeordnet hätten. Die Polizei werde in solchen Fällen lediglich im Rahmen der Amts- beziehungsweise Vollzugshilfe tätig – etwa wenn Widerstand zu erwarten sei oder die Sicherheit der Beteiligten gewährleistet werden müsse. Solche Einsätze seien jedoch die Ausnahme.

Neun Jahre Schulpflicht in Hessen

In Hessen gilt neun Jahre Vollzeitschulpflicht, anschließend besteht in vielen Fällen Berufsschulpflicht. Unentschuldigtes Fehlen verstößt gegen die Schulpflicht. Schulen müssen bei wiederholtem Schwänzen frühzeitig eingreifen und zunächst das Gespräch mit Eltern und Schülern suchen. Bleibt das ohne Erfolg, können Bußgelder verhängt und in Ausnahmefällen auch die Polizei eingeschaltet werden. Ziel ist es, die Teilnahme am Unterricht sicherzustellen. (Von Carolin Eberth)