Vorbestrafter Schwarzfahrer entgeht vor dem Landgericht Stendal knapp einer Gefängnisstrafe

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AUDIO: Schwarzfahrer entgeht knapp einer Gefängnisstrafe (3 Min)

Landgericht Stendal

Stand: 28.07.2026 20:35 Uhr

Ein 40-Jähriger ist in einem Prozess am Landgericht Stendal gerade so einer Gefängnisstrafe entgangen. Sein Vergehen: Sechs Schwarzfahrten. Allerdings war der Mann vielfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung. Letztendlich wurde er zu fast 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

von Bernd-Volker Brahms, MDR SACHSEN-ANHALT

Am Stendaler Landgericht ist am Dienstag ein 40-jähriger Mann zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Er war im vergangenen Jahr mehrfach im Altmarkkreis Salzwedel mit der Bahn schwarzgefahren. Der Schaden für die Bahn lag dabei gerade einmal bei 35,70 Euro. Fast wäre er dafür im Gefängnis gelandet.

Der vielfach vorbestrafte Mann war im vergangenen Jahr zwischen April und Juni insgesamt sechsmal im Regionalexpress auf der Strecke zwischen Stendal und Salzwedel ohne Fahrschein angetroffen worden. "Ich habe einfach kein Geld gehabt", sagte der Angeklagte im Landgericht. Das Amtsgericht in Salzwedel hatte ihn dafür im Mai bereits zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt – und zwar ohne Bewährung.

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Staatsanwaltschaft plädierte für Gefängnis

Vor dem Landgericht wurde nun die Berufung des 40-Jährigen verhandelt, der die Taten auch einräumte. Die Staatsanwaltschaft beharrte auf der einjährigen Gefängnisstrafe. Dem Angeklagten seien die Taten "wurscht" gewesen, sagte die Staatsanwältin im Gerichtssaal. Er sei renitent und mit Zugeständnissen der Justiz nicht mehr zu erreichen. Auch wenn es sich um Bagatelltaten handele, so plädiere sie für eine Haftstrafe.

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Die Richterin betonte, dass der Angeklagte in den vergangenen mehr als 20 Jahren immer wieder durch Körperverletzungsdelikte, Beleidigungen und auch Erpressungen aufgefallen und gerichtlich verurteilt worden sei. Während der insgesamt sechs Schwarzfahrten habe der Mann darüber hinaus unter zweifacher Bewährung gestanden. Allerdings könne all das nicht hinzugezogen werden, um den Mann für Bagatelltaten zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Es gebe das Übermaßverbot, sagte sie.

Was heißt Übermaßverbot?

Übermaßverbot bedeutet, dass der Staat nicht stärker in die Rechte von Menschen eingreifen darf, als es unbedingt nötig ist. Eine Maßnahme muss also geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ihr Ziel zu erreichen.

30.000 Euro Schulden

Am Ende sah das Gericht davon ab, den Mann für die Schwarzfahrten ins Gefängnis zu stecken. Es verurteilte den Mann, der nach eigenen Angaben rund 30.000 Euro Schulden "wegen Gerichtssachen" hat, zu einer Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu je 40 Euro – und damit zu 11.600 Euro.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtet auf eine Revision. Das Urteil ist damit rechtsgültig.

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MDR (Bernd-Volker Brahms, Alisa Sonntag)