Stand: 28.08.2026, 18:13 Uhr
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Eine Baumaßnahme am Klammerweiher in Bad Tölz sollte den Hochwasserschutz verbessern. Ein Ehepaar fürchtet nun, dass bei Hochwasser Wasser über eine Mauer auf ihr Grundstück schießt.
Bad Tölz – Eine große Baumaßnahme am Klammerweiher sollte eigentlich den Hochwasserschutz verbessern. Aus Sicht eines Ehepaars, das direkt daneben wohnt, ist aber das Gegenteil der Fall. „Seit einem Jahr schlafen wir nachts schlecht, die Situation belastet uns ungemein“, sagen sie im Gespräch mit dem Tölzer Kurier. Die Anwohner, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, beschlossen, sich juristisch zu wehren. Vorläufiges Ergebnis: Das Verwaltungsgericht in München stellte einen Verfahrensfehler fest und verlangte einen deutlich aufwendigeren Genehmigungsprozess für die bereits ausgeführte Maßnahme.
Klammerweiher in Bad Tölz bekam Tosbecken
Die Ertüchtigung des Klammerweihers hat eine ungewöhnliche Vorgeschichte. Angelegt wurde er vor etwa 120 Jahren zum Zweck der Eisgewinnung für die Tölzer Brauereien. Eine offizielle Erlaubnis für diesen Eingriff in die Natur gab es nach Aktenlage nie. 2018 forderte das Landratsamt die Stadt Bad Tölz auf, die nötige wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Für diese Genehmigung war auch die Sicherstellung des Hochwasserschutzes eine Voraussetzung. Voruntersuchungen ergaben jedoch, dass bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ 100) das Rückhaltevolumen nicht ausreichte und der Weiher unkontrolliert überlaufen würde.
Was folgte, war eine von Herbst 2024 bis Frühjahr 2025 durchgeführte Baumaßnahme. Die Stadt ließ den bestehenden Damm um 60 Zentimeter aufschütten. Zudem wurde der „Mönch“ erneuert, also ein Ablaufbauwerk, mit dem sich der Wasserspiegel regulieren lässt. Und der Klammerweiher bekam ein Tosbecken. Das ist eine Art befestigter Graben neben dem Weiher über den im Ernstfall das Wasser kontrolliert ablaufen soll.
Gutachter warnt vor Lebensgefahr
Dieses Tosbecken führt nun direkt in Richtung des Gartens eines Privatgrundstücks. Bei den Anwohnern löst dies ein Gefühl der Bedrohung aus. „Das Tosbecken endet an einer Mauer. Bei Hochwasser schießt das Wasser über die Mauer und auf unser Grundstück“, befürchten sie. Sie haben das Szenario vor Augen, wie Wassermassen nicht nur durch ihren Garten strömen, sondern sich auch in ihren Keller ergießen und dort zum Beispiel die Batterie der PV-Anlage beschädigen. „Ein von uns beauftragter unabhängiger Sachverständiger warnt explizit vor Gefahren für Leib und Leben im Hochwasserfall“, sagt Maximilian Schmid von der Kanzlei Schönefelder Ziegler in München, der die Anwohner vertritt.
Entsetzt sind sie auch über städtische Planungsunterlagen zu Überschwemmungsgebieten im Fall eines HQ 100. „Das Wasser soll unkontrolliert an der Oberfläche weiter über die Arndtstraße und Jahnstraße durch die Tölzer Innenstadt in den Ellbach bis zur Isar fließen“, erklärt Anwalt Schmid. Der Stadt wirft er vor, die Öffentlichkeit in dieser Hinsicht zu täuschen, da auf der Homepage der Stadt steht, dass das Tosbecken dem Wasser „die Energie nimmt, bevor es in die Verrohrung und schlussendlich in den Ellbach fließt“. Dabei gebe es am Ende des Tosbeckens gar keine Verrohrung.
Umfassendes Verfahren angeordnet
Das Verwaltungsgericht prüfte die Klage der Anwohner noch nicht inhaltlich, sondern befand in einem Eilverfahren im Januar lediglich, dass für die Genehmigung der Maßnahme das falsche Verfahren gewählt worden sei. Das Gericht ordnete die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens an. Das ist ein umfassendes Verfahren für größere Infrastrukturprojekte, in dem öffentliche und private Interessen abgewogen werden. Anwalt Schmid erklärt, dass die Regierung von Oberbayern daraufhin die wasserrechtliche Genehmigung für den Klammerweiher wieder zurückgezogen habe. Die Stadt betreibe den Weiher somit derzeit illegal.
Enttäuscht zeigen sich der Anwalt und seine Mandanten, dass die Stadt bei der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens keinerlei Umplanungen vorgenommen hat. Genau das hätten sie sich gewünscht. „Die Stadt müsste zumindest Alternativen prüfen“, fordert Schmid. „Hier wird für die Hochwasserableitung privates Eigentum in Anspruch genommen. Und das geht nur, wenn es keine milderen Mittel gibt“, so seine Argumentation.
Bürgermeister: „Paradebeispiel für Bürokratie“
Bürgermeister Ingo Mehner stellt auf Anfrage unserer Zeitung als Erstes klar, dass die Stadt die Hochwasserertüchtigung am Klammerweiher keineswegs aus eigener Initiative durchgeführt habe. „Wir waren darüber alles andere als glücklich. Denn beim Hochwasserschutz sollten wir uns eigentlich auf Stellen konzentrieren, wo sich die Menschen nicht nur nasse Füße holen, sondern wo tatsächliche Gefahr besteht.“ Dennoch: Die Anwohner am Klammerweiher genießen ihm zufolge nach der Ertüchtigung eine deutlich höhere Sicherheit als davor. Mehner verweist darauf, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass Wasser überhaupt über das Tosbecken abläuft. „Denn das passiert nicht automatisch bei einem 100-jährlichen Hochwasser, sondern nur dann, wenn gleichzeitig der ,Mönch‘ nicht funktioniert, zum Beispiel weil er verstopft ist. Das Tosbecken ist also nur ein Notablauf.“
Und selbst wenn: „Der geordnete Ablauf über das Tosbecken ist sicherer als der unkontrollierte Ablauf, den es vorher gegeben hätte.“ Dass im Fall eines HQ 100 Wasser über private Grundstücke und öffentlichen Straßenraum ablaufen würde, bestreitet der Bürgermeister nicht. „Ja, es gibt Extremwetterereignisse, bei denen Wasser über die Straßen läuft.“ Im Fall eines HQ 100 habe die Stadt aber vermutlich mit ganz anderen Problemen zu kämpfen. „Eine gezielte Einleitungsstelle in den öffentlichen Kanal gibt es nicht“, ergänzt Rathaus-Sprecherin Birte Stahl. Das behaupte die Stadt auf ihrer Homepage auch nicht, weist sie den Vorwurf der Täuschung zurück. Richtig sei, dass ein Teil des ablaufenden Wassers über Straßensinkkästen und Kanaldeckel in den Kanal ablaufe, solange dieser noch aufnahmefähig sei.
Mulmiges Gefühl beim Blick auf den Klammerweiher
Was die vom Gericht festgestellte Wahl des falschen Verfahrens angeht, so verweist Stahl darauf, dass das Landratsamt der Stadt seinerzeit ein „Verfahren für eine beschränkte Erlaubnis“ nach dem bayerischen Wassergesetz empfohlen habe. Dass jetzt ein Planfeststellungsverfahren nötig wurde, bezeichnet Mehner als ein „Paradebeispiel für bürokratischen Wahnsinn“. Er sagt: „Das Gericht hat keine inhaltlichen Fehler festgestellt. Aufgrund der Klage wird jetzt bloß ein umfangreicheres Verfahren nötig, das Kosten im oberen fünfstelligen bis zu sechsstelligem Euro-Bereich verursacht. Diese Kosten muss die Allgemeinheit tragen“, kritisiert er. „Wir produzieren hier Papierberge, und unsere Mitarbeiter werden von Aufgaben abgehalten, die für die Bürger wichtiger wären.“ Durchgeführt werde das Planfeststellungsverfahren vom Landratsamt. „Das Verfahren wird ortsüblich öffentlich bekannt gegeben, und die Öffentlichkeit wird im üblichen Rahmen beteiligt.“
Eine wasserrechtliche Genehmigung gebe es aktuell für den Klammerweiher tatsächlich nicht – „wie auch in den letzten 100 Jahren nicht“, so Mehner. Ablassen dürfe man den kleinen See aber auch nicht, da es sich um ein Biotop handle. Und das Landratsamt habe der Stadt den Betrieb auch nicht untersagt. Stattdessen habe man in Abstimmung mit der Behörde das Stauziel des Klammerweihers um 15 Zentimeter abgesenkt.
Bei den Klägern bleibt beim Blick auf das einstige Naturidyll Klammerweiher weiter ein mulmiges Gefühl. „Dass hier 80 Bäume gefällt wurden, hat sich nicht gelohnt“, finden sie. Von ihrer Möglichkeit, im Planfeststellungsverfahren ihre Einwände einzubringen, werden sie mit Sicherheit Gebrauch machen.