Tausende ändern Geschlechtseintrag in Berlin, Hunderte in Brandenburg

Selbstbestimmungsgesetz

Tausende ändern Geschlechtseintrag in Berlin, Hunderte in Brandenburg

Schuhe in LGBTQ-Farben auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin (Quelle: picture alliance / NurPhoto | Emmanuele Contini)
Schuhe in LGBTQ-Farben auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin (Quelle: picture alliance / NurPhoto | Emmanuele Contini)

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben 3.151 Menschen in Berlin ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus Daten der Senatskanzlei hervor, die diese auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mitteilte.

Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft. Bereits ab August 2024 konnten Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags anmelden. Im November und Dezember 2024 änderten 937 Menschen ihren Geschlechtseintrag. Im Jahr 2025 waren es 1.884, von Januar bis Mai 2026 weitere 330.

Weiblich zu männlich oder umgekehrt

Die meisten änderten die Angabe von weiblich zu männlich oder umgekehrt. Das traf auf 1.877 Fälle zu. Deutlich seltener wurde der Eintrag zu "divers" oder ohne Geschlechtsangabe geändert.

Die meisten Antragsteller waren volljährig. 216 Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren ließen ihren Geschlechtseintrag ändern. Zudem änderten 43 Kinder zwischen 5 und 13 Jahren den Eintrag, 3 weitere waren jünger als 5 Jahre.

Bei Minderjährigen ist dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Eltern, erforderlich. Sie müssen außerdem versichern, über die Auswirkungen informiert worden zu sein.

Fast 500 Änderungen in Brandenburg 2025

In Brandenburg haben Hunderte Menschen in den vergangenen Jahren ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Im Jahr 2024 änderten demnach 299 Menschen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister. Im vergangenen Jahr waren es nach Angaben der Statistiker 478 Menschen.

Der Großteil der Eintragungen entfiel in Brandenburg auf Erklärungen, bei denen der weibliche in einen männlichen Geschlechtseintrag verändert wurde. Fast 160 dieser Einträge gab es in den Anfangsmonaten 2024. 2025 kamen noch einmal 235 Einträge hinzu. Von "männlich zu weiblich" ließen sich im vergangenen Jahr 125 Menschen umtragen.

Hinzu kamen Geschlechtseinträge von "divers" und "ohne" zu "männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe". Seit Dezember 2018 sind in den deutschen Standesämtern als Angaben zum Geschlechtsmerkmal vier Ausprägungen vorgesehen: männlich, weiblich, ohne Angabe und divers.

Auch neue Vornamen sind zu bestimmen

Für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist eine Anmeldung beim zuständigen Standesamt mindestens drei Monate im Voraus erforderlich. Mit der Änderung sind grundsätzlich auch neue Vornamen zu bestimmen.

Die Senatsverwaltung für Gleichstellung nannte das Selbstbestimmungsgesetz einen Meilenstein. Es zeige einen gesellschaftlichen Fortschritt, der die Menschen- und Grundrechte von "trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen (TIN)" anerkenne. Gleichzeitig bleibe die Forderung nach Weiterentwicklung aktuell: Das betreffe insbesondere die Anmelde- und Sperrfristen, die implizit unterstellten, sich der Geschlechtsidentität nicht sicher zu sein.

Die Berliner Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) teilte mit: "Gerade jetzt, wo queere Menschen verstärkt angegriffen werden, muss der Staat klar an ihrer Seite stehen. Menschenwürde und Selbstbestimmung sind keine Zugeständnisse, sondern sie sind unveräußerliche Grundrechte." Sie forderte, bestehende Schutzlücken zu schließen.

Warnung vor Missbrauch

Mit Blick auf das Gesetz hatten mehrere Politiker vor Missbrauch des Gesetzes gewarnt. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) forderte zuletzt, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. "Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats", so Meißner.

Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen.

Sendung: rbb 88.8, 31.07.2026, 13:30 Uhr
Audio: rbb 88.8, 31.07.2026, Silke Mehring

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