Showdown für Spahns Maskendeals: Oberster Richter lässt Entscheidung durchblicken
Stand: 16.09.2026, 19:18 Uhr
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Fünf Stunden verhandelte der Bundesgerichtshof über die Maskengeschäfte zu Beginn der Corona-Pandemie. Ein Urteil blieb aus – doch erste Tendenzen lassen einen Sieg für den Bund vermuten. Wir waren vor Ort.
Karlsruhe – Den Namen Jens Spahn erwähnte der vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, Ralph Bünger, während der Verhandlung kein einziges Mal – und doch schwebte dieser irgendwie durch den Sitzungssaal E101 in Karlsruhe. Spahn, während der Corona-Pandemie Gesundheitsminister, war maßgeblich für die Maskenbeschaffung zuständig. Jene Maskenbeschaffung, die auch sechs Jahre nach den ersten Lieferungen noch immer für Ärger sorgt. In mehreren Fällen klagten Maskenlieferanten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Am Mittwoch hatten sie auf ein Urteil zu ihren Gunsten gehofft, doch das blieb aus.

Hintergrund des Streits ist das Agieren des Bundes zu Beginn der Corona-Pandemie. Der damalige Gesundheitsminister Spahn garantierte während der globalen Krise im Frühling 2020 Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken für 4,50 Euro pro FFP2‑Maske und 60 Cent je OP‑Maske. Um schnell an Schutzmasken zu kommen, startete die Bundesregierung ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Das Prinzip: Jeder Unternehmer, der Masken zu diesem festgelegten Preis liefern konnte, erhielt automatisch einen Auftrag. Die Folge: Es meldeten sich viel zu viele Händler.
Verhandlung wegen Corona-Masken: BGH eher auf Seite des Bundes
Das vom Bund beauftragte Logistikunternehmen Fiege aus Spahns Münsterländer Heimat war schnell überfordert – und auch die Bundesrepublik nicht auf den großen Maskenansturm vorbereitet. Und so wirkt es im Nachhinein, als ob der Bund nach Wegen suchte, die Verträge mit den Maskenhändlern zu kündigen. Das Bundesgesundheitsministerium verweigerte später in einigen Fällen die Zahlung – mit der Begründung, Lieferungen seien mangelhaft oder zu spät eingetroffen. Insgesamt kaufte der Bund 5,7 Milliarden Masken. Deutlich mehr als gebraucht, gerade mal zwei Milliarden Masken wurden bis heute überhaupt verteilt. Der Rest zum Teil zerstört.
Zurück ins Jetzt: In der mehrere Stunden andauernden Verhandlung ging es vor allem um die Fragen, inwiefern die Verträge bindend waren und ob der Bund entsprechend bezahlen muss. Entscheidend sei dabei auch, ob der Bund vor dem Rücktritt von den Verträgen eine Frist zur Nachlieferung hätte setzen müssen, hieß es vom BGH, dem höchsten deutschen Zivilgericht. Auf diese Frist dürfe nur bei sogenannten Fixgeschäften verzichtet werden. Das sind Verträge, bei denen die Einhaltung eines fixen Termins so wichtig ist, dass das Geschäft mit dieser Pünktlichkeit stehen und fallen soll, etwa bei der Lieferung einer Hochzeitstorte, die am Tag nach der Hochzeit nutzlos ist.
Das Oberlandesgericht Köln hatte in der Vorinstanz verneint, dass es sich bei den Maskenlieferungen um ein solches Geschäft handelte und den Rücktritt des Bundes vom Kaufvertrag für unwirksam erklärt. Die Händler hätten daher einen Anspruch auf den Kaufpreis. Der BGH ließ aber zu Beginn der Verhandlung durchblicken, dass er das „nach vorläufiger Einschätzung“ womöglich anders sehen könnte. Denn der pünktliche Erhalt der Masken könne für den Bund angesichts des damaligen Engpasses eine „wesentliche“ Rolle gespielt haben. Er sei elementar gewesen, um die Pandemie zu bekämpfen. So argumentierte etwa der Anwalt des Bundes, Christian Rohnke. Er sei selbst früh an Corona erkrankt und habe gemerkt, wie sehr medizinisches Personal die Schutzmasken gebraucht habe. Die Gegenseite sah das erwartbar anders, argumentierte unter anderem damit, dass auch im Herbst noch Masken geliefert worden seien.
Maskenhändler Joachim Lutz: „Jens Spahn schuldet mir meine volle Summe“
Der BGH verhandelte vier Fälle, in denen es um Forderungen zwischen sieben und 85 Millionen Euro geht. Sie sollen exemplarisch für die vielen anderen Klagen stehen, die derzeit an anderen Gerichten laufen. Insofern hat die BGH-Entscheidung Einfluss. Sie gibt als Grundsatzurteil den Takt für andere Maskenhändler vor.
Maskenhändler wie Joachim Lutz, der 2020 ebenfalls Masken an die Bundesregierung geliefert hat – und bis heute auf sein Geld wartet. „Jens Spahn schuldet mir nach wie vor meine volle Summe“, sagte er nach der Verhandlung im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. „Das sind 3,8 Millionen Euro mit Verzugszinsen.“ Die Verhandlung hat Lutz im Publikum verfolgt. Auch er hat eine Meinung zur Maskencausa und folgt dabei Klägeranwalt Thomas Winter: „Die Bundesregierung wollte ja die Masken haben“, sagte Lutz. „Und somit war es kein Fixgeschäft mehr.“

Winter war es auch, der nach 69 Minuten teils zäher Verhandlung erstmals den Namen Jens Spahn in den Mund nahm. Der Jurist zitierte ein Schreiben Spahns an andere Abgeordnete, wonach die Bundesregierung alles tun werde, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. „Das halte ich für richtig“, sagte Winter. Dann seien aber mehrere Fehler gemacht worden, etwa bei der Wahl des Logistikers. Da habe man „vielleicht mehr auf persönliche Nähe gesetzt, aber das ist heute nicht unser Thema.“ Hintergrund: Der ehemalige Firmenchef Hugo Fiege sitzt im Vorstand des Wirtschaftsrats der CDU, auch sein Sohn Felix Fiege ist Mitglied der Lobbyorganisation von Spahns Partei. Spahn und Fiege dementierten den Vorwurf der Vetternwirtschaft. Wie der BGH-Jurist weiter ausführte, sei das ohnehin eine politische Frage. Juristisch gehe es zuvorderst um die Frage, ob der Bund vom Vertrag zurücktreten durfte. Und in dieser entscheidenden Frage gab es noch keine Entscheidung. Ein Urteil soll es am Dienstag, 15. Dezember geben. Es gehe um „schwierige Rechtsfragen“, so Bünger.
Fällt es gut für den Bund aus, bleiben ihm womöglich hohe Kosten erspart. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums laufen rund 90 Verfahren gegen den Bund mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro. Informationen unserer Redaktion zufolge dürfte die tatsächliche Summe im Falle einer Niederlage des Bundes sogar noch höher sein. Inklusive Vollzugs- und Gerichtskosten wären mehr als drei Milliarden Euro fällig. Zum Vergleich: Die gescheiterte Pkw-Maut kostete 243 Millionen Euro Schadensersatz. Spahn war übrigens nicht in Karlsruhe dabei, auch der amtierende Gesundheitsminister Carsten Linnemann blieb der Verhandlung fern. (Aus Karlsruhe berichtet: Andreas Schmid)