Stand: 17.10.2026, 21:58 Uhr
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Bauministerin Verena Hubertz will mit einer Bundesbaugesellschaft mehr bezahlbare Wohnungen schaffen. Ihr Plan soll Enteignungen verhindern, wirft aber noch Fragen auf.
Berlin – Die Wohnungsnot in deutschen Städten verschärft sich, während in Berlin die Vergesellschaftung großer Immobilienbestände zum politischen Streitpunkt wird. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) setzt stattdessen auf eine Bundesbaugesellschaft, die neuen und bezahlbaren Wohnraum schaffen soll. Doch das Vorhaben ist kompliziert – auch weil die Union eine dafür möglicherweise notwendige Grundgesetzänderung ablehnt.
Wohnungsnot: Hubertz setzt auf eine Bundesbaugesellschaft
„Vergesellschaftung löst das Problem nicht“, sagte Hubertz dem Portal t-online. Die Überführung großer Wohnungsbestände in Gemeineigentum schaffe keine einzige zusätzliche Wohnung und verursache Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Mit diesem Geld könne man stattdessen ganze Stadtteile bauen, argumentierte die Bauministerin.
Die Bundesregierung will zudem ein Investitionsschutzgesetz vorlegen, um die geplante Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin zu verhindern. Hubertz kündigte an, dass das Vorhaben bald vorgestellt werden solle. Einen konkreten Termin nannte sie allerdings nicht. Sie betonte, dass ein solches Gesetz sorgfältig vorbereitet werden müsse: Dabei seien sowohl Bundes- und Landesrecht als auch Artikel 14 des Grundgesetzes zur Eigentumsgarantie und Artikel 15 zur Vergesellschaftung zu berücksichtigen.
„Ein Schnellschuss, der die Dinge verschlimmbessert, hilft niemandem“, sagte Hubertz. Die Federführung für das Investitionsschutzgesetz liege bei Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Linke kritisiert geplantes Vorhaben
Die Pläne stoßen bei der Linken auf scharfe Kritik. Die Partei hatte die Berliner Wahl gewonnen und will gemeinsam mit Grünen und SPD die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände vorantreiben.
Sören Pellmann, Co-Fraktionschef der Linken im Bundestag, warf der Bundesregierung vor, sich unzulässig in die Berliner Sondierungen einzumischen. Das geplante Gesetz solle verhindern, „dass die Linke in Berlin Politik für Mieterinnen und Mieter machen kann“, sagte er dem Tagesspiegel. Pellmann kritisierte zudem, dass die Bundesregierung den Willen der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner ignoriere und damit eine Politik behindere, die das Wohnungsproblem wirksam lösen solle.
Die drei Parteien haben sich nach ihren Sondierungen auf Eckpunkte für eine mögliche Vergesellschaftung verständigt. Demnach sollen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin gegen Entschädigung enteignet werden können. Einen Bestand von 10.000 Wohnungen dürften die Unternehmen behalten; die Vergesellschaftung würde die darüber hinausgehenden Wohnungen betreffen.
Nach Angaben der Linke-Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp wären fünf große Konzerne betroffen, darunter Vonovia. Rund 160.000 Wohnungen könnten so zusätzlich in kommunalen Besitz gelangen. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Die Umsetzung wäre allerdings ein längerer Prozess: Mitte 2028 wollen die drei Parteien einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Gesetz soll erst ein Jahr nach seiner Beschlussfassung in Kraft treten und zwischenzeitlich vom Verfassungsgericht überprüft werden. Klagen gelten als wahrscheinlich.
Vorhaben von Hubertz: So soll die neue Gesellschaft funktionieren
Als Alternative zur Vergesellschaftung wirbt Hubertz für eine Bundesbaugesellschaft. Ein Konzept dafür soll noch im Herbst vorgestellt werden. Nach den Plänen der Ministerin könnte das Unternehmen bereits 2027 an den Start gehen.
Im Gespräch mit t‑online nannte Hubertz erste Einzelheiten zur geplanten Struktur: Der Bund soll 51 Prozent der Anteile halten, während 49 Prozent an externe Partner gehen könnten. Als mögliche Beteiligte kommen sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen als auch kommunale oder landeseigene Immobiliengesellschaften infrage.
Einen Vorteil sieht Hubertz in den günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes. Dank dessen hoher Kreditwürdigkeit könne die Gesellschaft zu besseren Bedingungen Geld aufnehmen. „Diese Kostenvorteile können wir an die Mieter weitergeben“, sagte die Bauministerin.
Auch durch umfangreiche Aufträge sollen Kosten gesenkt werden. Die Gesellschaft soll demnach nicht selbst als klassische Baufirma auftreten, sondern mit bestehenden Unternehmen zusammenarbeiten und deren Produktionskapazitäten auslasten. Im Mittelpunkt steht dabei die Modulbauweise, bei der Gebäudeteile industriell vorgefertigt und anschließend zusammengesetzt werden. Das soll einen Wohnungsbau in größerem Umfang ermöglichen.
Grüne bezweifeln Konzept
Bei den Grünen im Bundestag stößt Hubertz’ Konzept auf Skepsis. Hanna Steinmüller, Berichterstatterin für bezahlbares Wohnen, kritisierte, dass noch viele zentrale Fragen offen seien. „Die Salamitaktik geht weiter“, sagte Steinmüller dem „Tagesspiegel“. Selbst im Oktober könne die Ministerin noch nicht im Detail erklären, wie die schlanke Struktur funktionieren und wie sie Doppelstrukturen vermeiden wolle.
Zudem sei unklar, wem die Wohnungen am Ende gehören und wer sie verwalten werde, wenn der Bund im Wesentlichen seine Kreditwürdigkeit einbringe. Die Kritik zeigt, dass die Bundesbaugesellschaft zwar als Alternative zur Vergesellschaftung präsentiert wird, ihre konkrete Ausgestaltung aber noch nicht abschließend geklärt ist.
Dass Hubertz auf ein solches Konstrukt setzt, hängt auch mit dem Koalitionspartner zusammen: Die Union lehnt eine Änderung des Grundgesetzes ab. Eine solche Änderung könnte jedoch erforderlich sein, um eine klassische Wohnungsbaugesellschaft des Bundes zu gründen. Der Wohnungsbau liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.
Eine weitere Möglichkeit brachte Matthias Günther, Chef des Pestel-Instituts, ins Spiel. Er schlug im „Tagesspiegel“ vor, dass der Bund die Aktienmehrheit am Immobilienkonzern Vonovia erwerben könnte. Das Unternehmen könnte anschließend als Instrument für den staatlichen Wohnungsbau dienen und zugleich die Enteignungsdebatte in Berlin entschärfen. Hubertz wies diesen Vorschlag allerdings zurück. „Wir können uns nicht überall dort, wo wir ein Problem sehen, einkaufen“, sagte sie.
Berlin plant weitere Maßnahmen gegen steigende Mieten
Neben der Vergesellschaftung wollen Linke, Grüne und SPD weitere Maßnahmen gegen die Wohnungsnot umsetzen. Für die rund 440.000 kommunalen Wohnungen in Berlin ist ein Mietendeckel vorgesehen, der jährliche Mietsteigerungen auf höchstens zwei Prozent begrenzen soll. Zudem wollen die Parteien stärker gegen illegalen Mietwucher vorgehen.
Ein umfangreiches Neubauprogramm soll bis 2031 zunächst 100.000 Baugenehmigungen und anschließend 100.000 neue bezahlbare Wohnungen ermöglichen. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure sollen von der geplanten Vergesellschaftung ausgenommen werden. Das gilt nach den Vereinbarungen auch für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch entstehen.
Während Linke, Grüne und SPD in Berlin damit auf eine Kombination aus Vergesellschaftung, Mietbegrenzungen und Neubau setzen, verfolgt Hubertz auf Bundesebene einen anderen Ansatz. Ihre Bundesbaugesellschaft soll bezahlbaren Wohnraum schaffen, ohne große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Ob das Konzept tatsächlich wie angekündigt 2027 starten kann, hängt jedoch davon ab, wie die offenen rechtlichen und organisatorischen Fragen gelöst werden.