Rente versteuern? Diese Kosten werden oft übersehen

Ratgeber

Keine Lust, eine Steuerklärung zu erstellen? Dabei kann sich der Aufwand auch im Rentenalter noch lohnen.
Nico Tapia/dpa-tmn

Auch im Ruhestand lohnt sich ein genauer Blick auf die Steuererklärung. Denn Werbungskosten, Krankheitskosten, Spenden oder Ausgaben für Hilfe im Haushalt können die Steuerlast deutlich senken.

Wer seine Rente versteuern muss, sollte bei der Steuererklärung genau hinschauen. Denn verschiedene Ausgaben lassen sich steuerlich geltend machen – und können dafür sorgen, dass am Ende weniger Einkommensteuer fällig wird.

Dabei kommt es nicht allein auf die Höhe der Rente an. Vom steuerpflichtigen Teil können unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Steuern im Ruhestand: Diese Werbungskosten können sich lohnen

Bei Renteneinkünften berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Wer höhere Kosten hatte, kann unter Umständen mehr geltend machen.

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Das kann etwa für Ausgaben für eine Rentenberatung, bestimmte Rechtsberatungen oder andere Aufwendungen gelten, die unmittelbar mit den Renteneinkünften zusammenhängen. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Kosten entsprechend nachgewiesen werden.

Krankenversicherung und Spenden nicht vergessen

Deutlich stärker können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ins Gewicht fallen. „Sie gehören grundsätzlich zu den Vorsorgeaufwendungen und werden bei der steuerlichen Berechnung berücksichtigt“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Auch Spenden oder eine eventuell gezahlte Kirchensteuer können als Sonderausgaben berücksichtigt werden und die Steuerlast reduzieren.

Krankheitskosten können absetzbar sein

Für viele ältere Menschen spielen auch selbst getragene Krankheitskosten eine Rolle. Dazu können Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Brillen oder medizinische Hilfsmittel gehören.

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der Steuervorteil greift allerdings grundsätzlich erst dann, wenn die sogenannte zumutbare Belastung überschritten wird.

Wie hoch diese ausfällt, ist individuell verschieden. Entscheidend sind unter anderem Einkommen, Familienstand und die Zahl der eigenen Kinder.

Steuern im Ruhestand: Bis zu 4000 Euro für Haushaltshilfen abziehen

Besonders interessant können Ausgaben rund um den eigenen Haushalt sein. Wer etwa eine Haushaltshilfe beschäftigt, eine Reinigungskraft beauftragt oder Gartenarbeiten von Profis erledigen lässt, kann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bekommen.

Bis zu 4000 Euro im Jahr können dabei direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Für Handwerkerleistungen sind zusätzlich bis zu 1200 Euro Steuerermäßigung möglich.

„Wichtig ist, dass die entsprechenden Rechnungen vorhanden sind und die Zahlung grundsätzlich unbar erfolgt“, sagt Karbe-Geßler. Bar bezahlte Leistungen erkennt das Finanzamt in diesem Zusammenhang nicht an.

Steuerpflichtige Rente heißt nicht automatisch Steuerzahlung

Ein weiterer wichtiger Punkt: Nur weil eine Rente steuerpflichtig ist, muss am Ende nicht zwangsläufig tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden.

Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht entsteht, hängt aber vom gesamten zu versteuernden Einkommen und von den individuellen Abzügen ab. (dpa/mp)