Ratgeber
Schuhe im Hausflur, Lärm oder Äste über dem Zaun: Nachbarschaftsstreit kann schnell nerven. Wenn ein direktes Gespräch nichts bringt, gibt es mehrere Anlaufstellen – von der Hausverwaltung bis zum Anwalt.
Tür an Tür oder nur durch einen Gartenzaun getrennt: Wer sich mit seinen Nachbarn gut versteht, hat Glück. Doch Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden.
Mal stören Schuhe, Fahrräder oder Kinderwagen im Hausflur, mal ragen Äste über die Grundstücksgrenze. Wenn ein Gespräch nichts bringt, können Betroffene weitere Schritte gehen. Die Zeitschrift „Stiftung Warentest“ (Ausgabe 9/26) nennt vier wichtige Anlaufstellen.
Streit mit dem Nachbarn: Vermieter oder Hausverwaltung einschalten
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Bei wiederkehrenden Problemen in einem Mietshaus sind Vermieter oder Hausverwaltung oft die erste Adresse.
Das gilt zum Beispiel, wenn immer wieder Schuhe, Fahrräder oder Kinderwagen im Hausflur stehen und andere Bewohner sich daran stören.
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Vermieter oder Hausverwaltung können die betreffenden Personen an die Hausordnung erinnern. Bei Bedarf können sie auch eine Abmahnung aussprechen.
Bei akuten Verstößen helfen Ordnungsamt und Polizei
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Bei akuten Problemen reicht der Weg über Vermieter oder Verwaltung manchmal nicht aus.
Wer sich etwa durch Lärm gestört fühlt, kann sich an das Ordnungsamt wenden. In der Nacht ist die Polizei zuständig.
Streit mit dem Nachbarn: Schiedsämter und Gütestellen vermitteln
Ist der Konflikt bereits eskaliert, kann ein Schiedsverfahren helfen.
Schiedsämter und Gütestellen bieten eine kostengünstige Alternative zu einem Gerichtsverfahren. Unabhängige Schlichter versuchen dabei, zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Das Angebot richtet sich unter anderem an Eigenheimbesitzer, Kleingärtner und Mieter.
Wann ein Anwalt ins Spiel kommt
Wenn alle anderen Versuche scheitern, bleibt der Gang zum Anwalt.
Juristen prüfen zunächst die Rechtslage. Liegt tatsächlich ein Verstoß vor, können sie zum Beispiel Unterlassungsansprüche durchsetzen. (dpa/mp)